Vergaberecht: Zustimmung zur neuen VgV liegt nunmehr vor
Das Bundeskabinett hat am 26. März 2010 den Änderungsforderungen zugestimmt. Das Bundeskabinett hatte am 27. Januar der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erarbeiteten neuen VgV schon einmal zugestimmt. Aufgrund des Änderungsbegehrens des Bundesrats wurde aber eine erneute Beschlussfassung erforderlich. Die Änderung swünsche betrafen 12 im wesentlichen formale Änderungen.
Mit der Vergabeverordnung sind nun die von den Vergabe- und Vertragsausschüssen novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer-/Dienstleistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen (VOB, VOL, VOF) endgültig und endlich verabschiedet. Sie treten mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kürze in Kraft.
Nach der[ Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)]( http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=340174.html ) erwartet das BMWi, dass es durch die Vergaberechtsreform zukünftig wesentliche Verfahrenserleichterungen bei den Eignungsnachweisen geben werde, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von den Unternehmen erbracht werden müssten. Das BMWi geht auch aus, dass diese Erleichterungen bei etwa 80 Prozent aller Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen greifen. Damit entstehe ein Reduzierungspotenzial von etwa 40 Prozent des bisherigen Bürokratieaufwandes bei der Vergabe von Leistungen. Das BMWi erhofft sich so eine Verminderung der Bürokratiekosten um mehr als 250 Mio. Euro.
Durch die Veröffentlichung der VgV sind die Reformaktivitäten bezüglich des Vergaberechts der 16. Legislaturperiode nunmehr abgeschlossen. Weitere Änderungen sind aber bereits durch den Koalitionsvertrags beschlossen. Das BMWi ist aufgefordert, bis Ende 2010 einen Entwurf für die erneute Reform des Vergaberechts vorzulegen. Der Koalitionsvertrag "Wachstum. Bildung. Zusammenhalt" für die 17. Legislaturperiode sieht vor, dass die deutsche Wirtschaft ein leistungsfähiges, transparentes, mittelstandsgerechtes und unbürokratisches Vergaberecht“ braucht um das „Verfahren und die Festlegung der Vergaberegeln insgesamt zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.“
Folgende Punkte sollen umgesetzt werden:
- Anhebung der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben entsprechend den Erfahrungen aus dem Konjunkturpaket II,
- Einführung eines Rechtsschutzes im Unterschwellenbereich
- Verbesserung der Zahlungsmoral der öffentlichen Hand.
Es bleibt abzuwarten, ob und in wie weit diese Vorschläge umg esetzt werden.
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