Artikel zum Thema „Fernusg“
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OLG Nürnberg: B2B-Coachings sind kein Fernunterricht
Das Fernunterrichtsschutzgesetz bereitet Anbietern von Online-Kursen seit Jahren Probleme. Nach einem neuen Urteil sind B2B-Coachings aber gar kein Fernunterricht.
5 minFernUSG bei Online-Coaching nicht ohne Weiteres anwendbar
Mit der Frage, ob ein Online-Coaching, bestehend aus Videomaterial und wiederkehrenden Zoom-Meetings, als Fernunterricht zu bewerten ist, beschäftigte sich das OLG Hamburg.
3 minUrteil des LG München als Rettung für Online-Coaches?
Viele Verträge von Coaches mit ihren Kunden könnten wegen Verstoßes gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) unwirksam sein. Die Folge: Die Kunden könnten ihr Geld zurückfordern.
9 minCoaching: Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?
Im Internet findet man immer häufiger Angebote für Coachings. Doch was ist eigentlich unter dem Begriff „Coaching“ zu verstehen und welche rechtlichen Aspekte gilt es dabei zu beachten?
7 minLG Frankfurt a.M.: FernUSG findet bei B2B-Verträgen keine Anwendung
Ob das FernUSG auch auf reine B2B-Verträge anwendbar ist, ist bislang nicht eindeutig geklärt. Nun positionierte sich das LG Frankfurt a.M. zu dieser Gretchenfrage.
3 minZulassungspflicht von Online-Live-Kursen nach dem FernUSG
Viele Anbieter von Online-Kursen kennen das Fernunterrichtsschutzgesetz nicht – bis ein Kunde darauf pocht oder Post von der Zentralstelle für Fernunterricht kommt. Mit einer viel beachteten Entscheidung hat das LG Hamburg nun für Aufsehen gesorgt.
15 minProfessionelle Rechtstexte für Fernunterricht nach FernUSG
Wer über seine Website oder über andere Medien (z. B. Printmedien) Fernunterricht anbietet, muss hierbei einige rechtliche Besonderheiten beachten. Wir bieten professionelle Rechtstexte für Fernunterricht an.
4 minAb sofort: Professionelle Rechtstexte für Coaching
Wer über seine Website oder über andere Medien (z. B. Printmedien) Coaching-Leistungen anbietet, muss hierbei einige rechtliche Besonderheiten beachten. Wir bieten professionelle AGB für Coaching-Leistungen an.
4 min 1Regelmäßige Online-Schulungen ohne Zulassung nach FernUSG rechtswidrig?
Das LG Berlin hat entschieden, dass eine fehlende Zulassung für regelmäßige Online-Schulungen (hier: Ausbildung zum Fitnesstrainer) als Verstoß gegen das FernUSG auch eine Wettbewerbsverletzung darstellt.
4 minRechtliche Fallstricke beim Anbieten von (Online-)Seminaren und (Online-)Schulungen und wie diese zu vermeiden sind
Weiterbildung liegt im Trend. Das Angebot von Schulungen, Fortbildungen und Lehrgängen ist scheinbar endlos. Um im digitalen Zeitalter konkurrenzfähig zu bleiben, nutzen immer mehr Anbieter von Weiterbildungsveranstaltungen eine eigene Webseite, um für ihr Angebot zu werben und sich dadurch von anderen Anbietern abzugrenzen. Die IT-Recht-Kanzlei klärt im folgenden Beitrag darüber auf, welche rechtlichen Besonderheiten Veranstalter dabei zu beachten haben.
8 min 1IT-Recht Kanzlei bietet professionelle AGB für die Veranstaltung von Seminaren/Schulungen an
Wer über seine Website oder über andere Medien (z. B. Printmedien) die Veranstaltung von Kursen/Seminaren anbietet, muss hierbei einige rechtliche Besonderheiten beachten. Je nachdem, wie in solchen Fällen der Vertrag mit dem Teilnehmer zustande kommt und wie die jeweiligen Lerninhalte vermittelt werden (online oder im Rahmen von Präsenzveranstaltungen) können besondere fernabsatzrechtliche Regelungen aber auch die Regelungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) zur Anwendung kommen.
4 minFAQ zum Fernunterrichtsschutzgesetz
Ob Webinare, Online-Kurse, Online-Coaching oder Fernstudium – immer häufiger werden Fortbildungsveranstaltungen mittels Fernkommunikation, insbesondere online angeboten. Dabei ist vielen Anbietern solcher Veranstaltungen nicht bekannt, dass bestimmte Veranstaltungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (kurz: Fernunterrichtsschutzgesetz - FernUSG) fallen und damit gesetzlich reguliert sind. In der Praxis lässt sich nicht immer eindeutig klären, ob der Anwendungsbereich des FernUSG eröffnet ist oder nicht. Die nachfolgenden FAQ sollen hierbei eine Hilfestellung geben und auch über die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Gesetz informieren.
10 minIn welchen Fällen darf das Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen werden? (Update)
Grundsätzlich ist Verbrauchern bei Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht einzuräumen. Doch in einigen gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen (vgl. § 312d IV BGB) darf das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Problematisch ist, dass die im Gesetz genannten Gründe sehr unbestimmt sind, was dazu führt, dass die Ausschlussgründe immer wieder Gegenstand von Gerichtsentscheidungen waren beziehungsweise sind. Diese Entscheidungen spielen auch für die Praxis eine große Rolle und sollen daher im Folgenden kurz dargestellt werden.
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Inhaltsangabe der Artikel
- OLG Nürnberg: B2B-Coachings sind kein Fernunterricht
- FernUSG bei Online-Coaching nicht ohne Weiteres anwendbar
- Urteil des LG München als Rettung für Online-Coaches?
- Coaching: Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?
- LG Frankfurt a.M.: FernUSG findet bei B2B-Verträgen keine Anwendung
- Zulassungspflicht von Online-Live-Kursen nach dem FernUSG
- Professionelle Rechtstexte für Fernunterricht nach FernUSG
- Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Coaching
- Regelmäßige Online-Schulungen ohne Zulassung nach FernUSG rechtswidrig?
- Rechtliche Fallstricke beim Anbieten von (Online-)Seminaren und (Online-)Schulungen und wie diese zu vermeiden sind
- IT-Recht Kanzlei bietet professionelle AGB für die Veranstaltung von Seminaren/Schulungen an
- FAQ zum Fernunterrichtsschutzgesetz
- In welchen Fällen darf das Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen werden? (Update)