Mandantenrabatt für JTL-Cookie-Consent-Plugin "EU Cookie" der WebStollen GmbH
Hinweis:
Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag
"Mandantenvergünstigungen für Cookie-Consent-Tools im Überblick"
veröffentlicht.
Wir freuen uns, das bedienerfreundliche und erprobte Cookie-Consent-Plugin „EU Cookie“ der WebStollen GmbH speziell für JTL-Shops empfehlen zu können - dies zum rabattierten Preis für Mandanten der IT-Recht Kanzlei.
Inhaltsverzeichnis
I. Cookie-Consent-Tool: Wann und warum brauche ich eines?
Mit Urteil vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) hat der Europäische Gerichtshof eine generelle Einwilligungspflicht für all solche Cookies bestätigt, die für den Betrieb einer Webseite und die Bereitstellung der Seitenfunktion nicht aus technischen Gründen zwingend notwendig sind.
Seitenbetreiber, welche technisch nicht notwendige Cookies weiter setzen wollen, sind daher seitdem gehalten, wirksame Einwilligungslösungen auf ihren Präsenzen zu implementieren.
Von dieser Problematik betroffen sind Webseitenbetreiber (und damit auch Onlinehändler, die einen eigenen Onlineshop betreiben) insbesondere dann, wenn diese cookiebasierte Tracking-, Analyse- und sonstige Marketingtools auf ihren Seiten implementiert haben.
Für die technische Umsetzung des Einwilligungserfordernisses auf Webseiten haben sich sogenannte „Cookie-Consent-Tools“ bewährt, die sich wie eine Maske über eine Online-Präsenz legen und Nutzern bei Seitenaufruf per Pop-Up das Erteilen von cookiespezifischen Einwilligungen per Häkchensetzung ermöglichen. Derartige Tools blockieren das Setzen jeglicher Cookies, bis die jeweilige Einwilligung erteilt wird, und speichern die Nutzereingaben für die Sitzungsdauer.
In welchen Fällen Seitenbetreiber ein Cookie-Consent-Tool einsetzen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
II. Für Mandanten: 20% Rabatt* auf das JTL-Plugin „EU-Cookie“
Nach abgeschlossenen Kooperationsverhandlungen und nach Befürwortung der technischen Umsetzung der rechtlichen Anforderungen freut sich die IT-Recht Kanzlei, ihren Mandanten in Kooperation mit dem Anbieter WebStollen GmbH (https://www.webstollen.de/) speziell für JTL-Shops eine voll funktionsfähige Cookie-Consent-Lösung mit 20% Rabatt auf den Kaufpreis* zur Verfügung zu stellen.
Das Plugin ist ein speziell für JTL entwickeltes Cookie-Consent-Tool, mit welchem sich einfach und bequem für alle Script-basierten Cookies rechtlich hinreichende Einwilligungen einholen lassen.
Das Plugin bringt für Mandanten folgende Vorteile mit sich:
- Datenschutzkonformes Einwilligungsmanagement in JTL-Shops für alle Script-basierten Cookies nach dem aktuellen Stand der Technik
- Mit automatischer Cookie-Erkennung auf Knopfdruck
- Einfache Konfiguration und Integrierbarkeit auch für Laien
- Speziell für JTL-Shops
- Auswahl von deutscher oder englischer Sprache
- Integriertes Zustimmungsprotokoll für wirksame Einwilligungsnachweise
- Optimiert für die Desktop- und Smartphone-/Tablet-Nutzung
- Laufende Pflege und steter Ausbau des Tools
- 20% Rabatt auf die Kaufversion für Mandanten der IT-Recht Kanzlei*
Bald verfügbar sollen nach Angaben der WebStollen GmbH zusätzlich weitreichende Consent-Statistiken und Anpassungsmöglichkeiten für das Layout sein.
* 20% Rabatt für Mandanten: Mandanten der IT-Recht Kanzlei erhalten einen persönlichen Gutscheincode über einen Rabatt von 20% auf die Kaufversion. Mit dem Kauf kann das Plugin zeitlich unbegrenzt verwendet werden. Zusätzlich sind kostenloser Support und Updates für die gegenwärtige Shop-Version ab Kauf enthalten.
III. Wie können Mandanten den speziellen Rabatt in Anspruch nehmen?
Mandanten der IT-Recht Kanzlei können den Gutschein hier im Mandantenportal abrufen.
Der Gutschein kann sodann auf der Website der WebStollen GmbH für den Kauf des Plugins „EU Cookie“ hier eingelöst werden.
IV. Wie erfolgt die Installation des Cookie-Consent-Plugins?
Die Installation erfolgt über den Plugin-Manager von JTL.
Zusätzlich stellt die WebStollen GmbH ein Video-Tutorial hier bereit.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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