Mandantenrabatt für JTL-Cookie-Consent-Plugin "CiN Cookie Manager"

Mandantenrabatt für JTL-Cookie-Consent-Plugin "CiN Cookie Manager"
3 min
Beitrag vom: 19.12.2019
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Mandantenvergünstigungen für Cookie-Consent-Tools im Überblick"

Wir freuen uns, mit dem „CiN Cookie Manager“ auch für JTL ein bedienerfreundliches und erprobtes Plugin für ein rechtskonformes Cookie-Einwilligungsmanagement empfehlen und Mandanten einen Rabatt anbieten zu können.

Cookie-Consent-Tool: Wann und warum brauche ich eines?

Mit Urteil vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) hat der Europäische Gerichtshof eine generelle Einwilligungspflicht für all solche Cookies bestätigt, die für den Betrieb einer Webseite und die Bereitstellung der Seitenfunktion nicht aus technischen Gründen zwingend notwendig sind.

Seitenbetreiber, welche technisch nicht notwendige Cookies weiter setzen wollen, sind daher seitdem gehalten, wirksame Einwilligungslösungen auf ihren Präsenzen zu implementieren.

Von dieser Problematik betroffen sind Webseitenbetreiber (und damit auch Onlinehändler, die einen eigenen Onlineshop betreiben) insbesondere dann, wenn diese cookiebasierte Tracking-, Analyse- und sonstige Marketingtools auf ihren Seiten implementiert haben.

Für die technische Umsetzung des Einwilligungserfordernisses auf Webseiten haben sich sogenannte „Cookie-Consent-Tools“ bewährt, die sich wie eine Maske über eine Online-Präsenz legen und Nutzern bei Seitenaufruf per Pop-Up das Erteilen von cookiespezifischen Einwilligungen per Häkchensetzung ermöglichen. Derartige Tools blockieren das Setzen jeglicher Cookies, bis die jeweilige Einwilligung erteilt wird, und speichern die Nutzereingaben für die Sitzungsdauer.

In welchen Fällen Seitenbetreiber ein Cookie-Consent-Tool einsetzen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Banner Premium Paket

Für Mandanten: 20€ Rabatt* auf das Plugin „CiN Cookie Manager“ für JTL

Nach abgeschlossenen Kooperationsverhandlungen und nach Befürwortung der technischen Umsetzung der rechtlichen Anforderungen freut sich die IT-Recht Kanzlei, ihren Mandanten in Kooperation mit der CiN GmbH speziell für JTL-Shops das Plugin „CiN Cookie Manager“ mit einem Rabatt von 20€* zur Verfügung stellen zu können!

Das Plugin ist ein speziell für JTL-Shops entwickeltes Cookie-Consent-Tool, mit welchem sich einfach und bequem für alle Script-basierten Cookies rechtlich hinreichende Einwilligungen einholen lassen. Über das Plugin werden Cookies erst gesetzt, wenn der Nutzer diese individuell per Opt-In aktiviert. Eine Änderung der Einstellungen durch Seitenbesucher und der Widerruf der Einwilligung sind jederzeit möglich.

Das Plugin „CiN Cookie Manager“ bringt folgende Vorteile mit sich:

  • datenschutzkonformes Einwilligungsmanagement für JTL-Shopsfür alle Script-basierten Cookies nach dem aktuellen Stand der Technik
  • automatische Plugin-Integration und -Konfiguration aller gängigen Cookie-basierten Drittanwendungen (Google Analytics, Facebook Pixel, Tag Manager, Google AdSense, uvm.)
  • Funktion zum manuellen Einbinden nicht automatisch erkannter und integrierter Cookies
  • Einfache Konfiguration und Integrierbarkeit auch für Laien
  • speziell für JTL-Shops
  • zeitlich unbegrenzter Support vom Anbieter ab Kauf
  • zeitlich unbegrenzte Updates ab Kauf
  • Laufende Pflege und steter Ausbau des Tools
  • 20€ Rabatt* für Mandanten der IT-Recht Kanzlei

* 20€ Rabatt für Mandanten: Mandanten der IT-Recht Kanzlei erhalten einen persönlichen Gutscheincode über einen Rabatt von 20€ auf die Kaufversion. Mit dem Kauf kann das Plugin zeitlich unbegrenzt verwendet werden. Zusätzlich sind kostenloser Support und Updates für die gegenwärtige Shop-Version ab Kauf enthalten.

Wie können Mandanten den speziellen Rabatt in Anspruch nehmen?

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können den Gutschein hier im Mandantenportal abrufen.

Der Gutschein kann sodann auf der Website des Anbieters für den Kauf des Plugins „CiN Cookie Manager“ hier eingelöst werden.

Wie erfolgt die Installation des Cookie-Consent-Plugins?

Die Installation erfolgt über den Plugin-Manager von JTL.

Nach Aktivierung des Plugins müssen vorhandene cookiebasierte Anwendungen zunächst deinstalliert werden. Damit diese vom Plugin erfasst werden können, ist deren Neueinrichtung in den Plugin-Konfigurationen erforderlich. Hierdurch werden die Cookies automatisch in die Consent-Lösung integriert und dort unter Konfiguration der Skripte organisiert.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Unser Cookie-Tool: rechtssicher in Shopify einbinden
(20.03.2025, 18:15 Uhr)
Unser Cookie-Tool: rechtssicher in Shopify einbinden
Unser Cookie-Tool: rechtssicher in WordPress einbinden
(20.03.2025, 15:22 Uhr)
Unser Cookie-Tool: rechtssicher in WordPress einbinden
Neue Einwilligungsverordnung ab April: Cookie-Banner bald obsolet?
(19.03.2025, 11:06 Uhr)
Neue Einwilligungsverordnung ab April: Cookie-Banner bald obsolet?
BVerwG Österreich: Cookie-Einwilligung für Google reCAPTCHA
(22.01.2025, 17:39 Uhr)
BVerwG Österreich: Cookie-Einwilligung für Google reCAPTCHA
reCAPTCHA: Rechtliche Anforderungen + DSGVO-freundliche Alternative
(20.12.2024, 11:17 Uhr)
reCAPTCHA: Rechtliche Anforderungen + DSGVO-freundliche Alternative
Cookie-Tool muss Ablehn-Button auf erster Ebene enthalten
(13.12.2024, 09:39 Uhr)
Cookie-Tool muss Ablehn-Button auf erster Ebene enthalten
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei