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Irreführung - wenn der beworbene Nulltarif selbstverständlich ist
vom 12.11.2009, 16:09 Uhr
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Der Zahnarzt hat hier mit Selbstverständlichkeiten geworben. Etwas ausführlicher ist die Urteilsbesprechung in dem angeführten Blog-Beitrag nachzulesen. Sollten Sie Interesse an dem kompletten Urteil...
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Ist das so zu verstehen, dass der Zahnarzt mit einer Selbstverständlichkeit geworben hat? So ganz erschließt es sich mir nicht...Könnten Sie vielleicht zu diesem Thema eine längere Ausführung...
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2 Kommentare