Irreführung - wenn der beworbene Nulltarif selbstverständlich ist
Nach einem Urteil des VG Münster vom 07.10.2009, Az.: 5 K 777/08, verhält sich ein Zahnarzt dann berufswidrig, wenn er in Werbeanzeigen wie folgt wirbt: „/Zahnkronen zum Nulltarif Made in Germany (bei Festzuschuss plus 30% Bonus)/ “ und „/Zahnkronen und Brücken ohne Zuzahlung auch für Beihilfe-Patienten mit Zusatzversicherung/ “.
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Rechtsanwalt Barth