Kommentar verfassen: OLG Frankfurt: 500 Euro Schmerzensgeld bei falscher Übersendung des Kontoabschlusses
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.
Ihr Kommentar
OLG Frankfurt: 500 Euro Schmerzensgeld bei falscher Übersendung des Kontoabschlusses
vom 09.12.2022, 16:32 Uhr