Artikel zum Thema „Werbung“

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Amazon PartnerNet: Affiliate haftet für Wettbewerbsverstöße

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart vor, in welcher einem Teilnehmer am Amazon-Partnernet (Affiliate) wettbewerbswidrige Werbung unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Produktdaten vorgeworfen wird. Was viele nicht wissen: Auch Affiliates haften für wettbewerbswidrige Handlungen.

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Aufgeklebte „Folien-Buche“ ist keine echte Buche

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Bezeichnung einer mit Folie beklebten Schrankwand als „Dekor“ irreführend ist, da davon auszugehen sei, dass es sich um Echtholz oder zumindest um ein mit Echtholz furniertes Möbelstück handelt.

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Werbung mit SGS-Standards: Nur zulässig, wenn Prüfung tatsächlich durch SGS erfolgte

Die Zertifikate der eidgenössischen SGS SA (Société Générale de Surveillance, etwa: Allgemeine Überwachungsgesellschaft) sollen – wie die meisten Prüfzeichen – die besondere Qualität des geprüften Produkts hervorheben. Werbewirksam eingesetzt werden dürfen die strengen Standards der SGS jedoch nur dann, wenn auch wirklich eine unabhängige Zertifizierung durch die SGS stattgefunden hat.

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„Collagen-Lift-Drink“: Die Unterstellung einer gesundheitlichen Wirkung ohne wissenschaftlichen Nachweis ist unzulässig

Aus unserer beliebten Reihe „Todsichere Tipps, mit Wellness-Produkten eine Abmahnung zu kassieren“ stellen wir heute ein neues Unding vor: Den Collagen-Lift-Drink, der Collagen in großen Mengen enthält und quasi Falten und Dellen von innen wieder unterpolstern soll. Ob das funktioniert oder nicht kann dahingestellt bleiben – beweisbar ist es derzeit nicht, also sollte es in der Werbung auch nicht behauptet werden.

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Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung (Teil 5, Die Bewerbungsbedingungen: Informationen zur Angebotsprüfung und -bewertung für den Bieter in den Bewerbungsbedingungen)

Im fünften Teil der Serie „Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung“ erfolgen Informationen über den Teil der Bewerbungsbedingungen, die dem Bieter Informationen zur Angebotsprüfung und -bewertung vermitteln.

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Werbung mit Testergebnissen: Unzulässig, wenn Prüfungsverfahren zwischenzeitlich geändert wurde

Werbung mit Testergebnissen – wie etwa der Benotung durch die Stiftung Warentest – ist sicherlich sehr plakativ, aber auch nicht ganz einfach. Dass die Testergebnisse verfallen, wenn ein Produkt mittlerweile stark verändert wurde, ist vermutlich jedem Werber klar; zu beachten ist jedoch auch, dass nach aktueller Rechtsprechung die Ergebnisse auch dann verfallen, wenn das Testverfahren zwischenzeitlich geändert wurde.

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„Wir zahlen Ihnen bis zu Euro 24,00 je Gramm Gold”: Keine wettbewerbswidrige Aussage

Das Werbeversprechen „Wir zahlen Ihnen bis zu Euro 24,00 je Gramm Gold” verstößt in dieser Form weder gegen den lauteren Wettbewerb noch gegen Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV). Voraussetzung ist einzig, dass tatsächlich bis zu EUR 24,- je Gramm Gold (abhängig vom Reinheitsgrad) ausbezahlt werden.

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Online-Werbung für Chemikalien: Was ist zu beachten?

Wer als Online-Händler Chemikalien vertreibt, muss schon bei der Werbung im Internet einige Besonderheiten beachten, wenn man sich nicht dem Risiko eines Bußgeldbescheides oder einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung aussetzen will. Betroffen sind beispielsweise Anbieter von Farben, Lacken, Klebstoffen, Reinigungsmitteln und Sprays, die gefährliche Stoffe oder Gemische beinhalten.

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Facebook Like Button und Google +1 Button

Schon seit Längerem bietet Facebook Webseitenbetreibern die Möglichkeit, Facebook-Elemente in ihre Seiten einzubinden. Insbesondere Unternehmen soll so ermöglicht werden, eine breite Zielgruppe zu erreichen.

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Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung (Teil 4, Die Bewerbungsbedingungen: Hinweise und Muster zur Angebotserstellung für den Bieter in den Bewerbungsbedingungen)

Im vierten Teil der Serie „Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung“ erfolgen Informationen über den Teil der Bewerbungsbedingungen, die dem Bieter Hinweise und Muster zur Angebotserstellung vermitteln. Die Bewerbungsbedingungen sollten von Vergabestellen, die ständig Leistungen vergeben, standardisiert werden. Sie sind reine Verfahrensregeln und sollten auf keinen Fall Vertragsbestandteil werden. Das heißt der Zuschlag sollte sich nicht auch auf diese Bedingungen beziehen.

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Frage des Tages: Muss bei Arzneimitteln der Grundpreis angegeben werden?

Antwort: Es kommt darauf an, ob die Arzneimittel verschreibungspflichtig sind. So sind die Vorschriften der Preisangabenverordnung und damit auch die Pflicht zur Grundpreisangabe gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 PAngV nicht auf Waren und Leistungen anzuwenden, soweit für sie auf Grund von Rechtsvorschriften eine Werbung untersagt ist.

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Passt das? Markenrechtliche Fallstricke bei der Bewerbung von Ersatzteilen und Zubehör

Eine KfZ-Halterung oder Ladekabel fürs iPhone, Filterbeutel für den Vorwerk-Staubsauger, Aluminium-Felgen für den Porsche. Massenhaft werden im Internet Zubehör und Ersatzteile für fremde Originalprodukte angeboten - gerade auf den bekannten Handelsplattformen. Und gerade diese werden aber von den Markenherstellern engmaschig überwacht. Was ist also zu beachten, wenn man Ersatzteile für Markenprodukte anbieten will....

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Achtung: Abmahnrisiko für Amazon-Marketplace-Händler

Wie die IT-Recht Kanzlei bereits berichtete, wurde kürzlich ein Händler, der über die Internethandelsplattform Amazon Marketplace Waren zum Verkauf anbot und dabei das Produktbild eines ebenfalls bei Amazon Marketplace registrierten Mitbewerbers nutzte, vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen einer Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung verurteilt.

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3..2..1..Haftung: Der EuGH zur Haftung von eBay bei Markenverletzung

Die nationalen Gerichte müssen diesen Gesellschaften aufgeben können, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht nur auf die Beendigung der Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums, sondern auch auf die Vorbeugung gegen erneute derartige Verletzungen gerichtet sind.

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Buchpreisbindung: Verbilligte Vorauflagen müssen als solche erkenntlich sein

Wer Bücher zu einem reduzierten Preis veräußert, weil es sich um Vorauflagen handelt, muss den Kunden auf diesen Umstand hinweisen – laut LG Köln genügt hier ein allgemeiner Hinweis wie „gebundener Ladenpreis aufgehoben“ nicht aus (vgl. LG Köln, Urt. v. 21.04.2011, Az. 31 O 594/10).

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Botox und Hyaluronsäure: Faltenbekämpfung unter ärztlichem Vorbehalt

Im Kampf gegen Falten und Runzeln kommt immer öfter die chemische Keule zum Einsatz: Botox und Hyaluron sollen durch verschiedene Wirkmechanismen das Gesicht glatt und faltenfrei erscheinen lassen. Diese Methoden sind jedoch mitunter riskant; es bestehen medizinische Risiken für den Patienten und juristische Risiken für den Anwender. Denn nicht jeder Berufszweig, der sich mit der Verschönerung des menschlichen Antlitzes beschäftigt, darf hemmungslos Botox und andere Stoffe in das schlaff gewordene Gewebe injizieren – und dann auch keine Werbung hierfür betreiben.

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Verkauf von Medizinprodukten: Verbotene Zugaben und Rabatte nach § 7 HWG

§ 7 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) reglementiert Zuwendungen und Werbegeschenke für den Bereich der Medizinprodukte. Welche Produkte sind betroffen? Was ist erlaubt? Was nicht? Das und mehr erfahren Sie in dem folgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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Wo "Germany" draufsteht muss auch "Germany" drinstecken: Zur Werbung mit "Made in Germany"

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden (Urteil vom 05.05.2011, Az. 6 U 41/10), dass die einer Marke hinzugefügte Angabe „Germany“ eine irreführende geographische Herkunft darstellt, wenn das Produkt gar nicht in Deutschland hergestellt wird.

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Was Online-Apotheker bei Prospektwerbung so alles falsch machen können…

Die Wettbewerbszentrale hat vor dem Landgericht Ravensburg ein Urteil (vom 28.02.2011, Az. 1 O 131/10) erstritten, welches klarstellt, dass Prospektwerbung neben der Adress- auch eine explizite Identitätsangabe enthalten muss und außerdem präzisiert, wie und wo der Pflichthinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ zu erscheinen hat.

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Offensives Tabak-Marketing trotz Werbeverboten: Das große DO AND DON’T zur Werbung für Tabakwaren

Werbung für Tabakprodukte ist – nicht zu Unrecht – ein heikles Thema: Neben den zahllosen teils sehr emotional geführten Debatten um Gesundheitsrisiken und rigorose Besteuerung sorgt auch eine äußerst rigide Gesetzgebung für zahllose Schwierigkeiten im Marketing für Tabak und Tabakwaren. Da jedoch der einzelne (Versand-)Tabakhändler jedoch trotz wirtschaftlich vom Verkauf seiner Produkte abhängig ist, sollte er auch konsequent Werbung betreiben – um diese Aufgabe zu erleichtern, zeigt das große DO AND DON’T was geht und was verboten ist.

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