Artikel zum Thema „Vertragsschluss, Internet“

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LG Bamberg: Keine Telefonnummer nur bei 60-Minuten-Reaktion zulässig.

Das LG Bamberg verlangt bei fehlender Telefonnummer im Impressum einen Kontaktweg, der Antworten binnen 60 Minuten ermöglicht.

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EuGH: Verlinkung auf Widerrufsbelehrung genügt nicht der Textform

Der EuGH hat gesprochen: Wer dem Verbraucher eine korrekte Widerrufsbelehrung per e-Mail zukommen lassen will, hat diese in voller Länge in der e-Mail selbst zu hinterlegen. Ein Link auf den im Shop dargestellten Text genügt gerade nicht, da die Belehrung dem Verbraucher so nicht unmittelbar erteilt wird und die verlinkte Website überdies nicht als dauerhafter Datenträger geeignet ist (vgl. EuGH, Urt. v. 05.07.2012, Az. C-49/11).

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FAQ: zum neuen EuGH-Urteil zur gerichtlichen Zuständigkeit in Verbrauchersachen

Nach einem neuen Urteil des EuGH (Urteil vom 6.9.2012, Az. C-190/11) kann ein Verbraucher, der als Käufer bei einem gewerblichen Verkäufer etwas im europäischen Ausland gekauft hat, diesen auch dann vor einem Gericht in seinem eigenen Heimatland verklagen, wenn der Vertrag nicht im Wege des Fernabsatzes geschlossen worden ist. Die IT-Recht Kanzlei beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Urteil.

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AGB für Amazon: Rechtssichere Texte

Amazon ist eine der wichtigsten Plattformen im deutschen und internationalen e-Trade – entsprechend viele Onlinehändler bieten ihre Waren in einem eigenen Amazon-Shop an. Diesen Verkäufern bietet die IT-Recht Kanzlei München ab sofort rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen an, und zwar schon ab € 10 monatlich (zzgl. MwSt.). Darin inbegriffen ist auch ein juristischer Update Service, der für dauerhafte Rechtssicherheit der AGB-Texte (incl. Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung) sorgt. Und selbstverständlich haften wir auch für die Abmahnsicherheit unserer Texte.

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Online-Shops: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für Onlinehandel in Frankreich an

Diese AGB sind für den deutschen Onlinehändler mit Sitz in Deutschland gedacht, der seine Marktchancen nutzen und seine Produkte auch in Frankreich französischen Verbrauchern über einen Online-Shop anbieten will. Die AGB sind in französischer Sprache abgefasst. Das Fernabsatzrecht ist zwar europaweit über entsprechende EU-Richtlinien zu großen Teilen vereinheitlicht, aber es gilt nach wie vor, nationale französische Besonderheiten zu beachten, die bei der Formulierung der AGB berücksichtigt wurden.

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Praktische Fragen: zur Anwendung von französischem Recht bei Onlinegeschäften in Frankreich

Wir hatten bereits ausgeführt, dass bei Geschäften mit Verbrauchern in Frankreich Vorsicht geboten ist. Es kann zur Anwendung von französischem Recht kommen. Der normale deutsche Onlinehändler, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist allerdings von dem besonders sensiblen, da sanktionsbehaftetem französischen Recht zur Datenschutzerklärung und zum Impressum nicht betroffen. Er hat lediglich rechtliche Besonderheiten wie zum Vertragsschluss, zum Widerrufsrecht und zur Mängelhaftung zu beachten. Einige praktische Hinweise bei der Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Absicherung seiner Internetpräsenz sollen dem deutschen Onlinehändler, der Geschäfte in Frankreich betreibt, an die Hand gegeben werden.

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OLG Koblenz: Vertragsänderung im Fernabsatz führt regelmäßig zu Widerrufsrecht des Verbrauchers - Vorsicht bei Einräumung eines Umtauschrechts!

Mit Urteil vom 28.03.2012 (Az.: 9 U 1166/11) hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass bei einer im Wege des Fernabsatzes zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher vorgenommenen Vertragsänderung ein Fernabsatzvertrag vorliegt, und dem Verbraucher in Folge dieses Umstands ein Fernabsatzwiderrufsrecht zusteht, sofern sich wesentliche Vertragsbestandteile ändern.

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Rechtliche Gefahren beim Verkauf über Amazon (Update)

Leider werden einem von Amazon Steine in den Weg gelegt, die es nahezu unmöglich machen rechtskonform Waren auf der Verkaufsplattform Amazon anzubieten. Welche rechtlichen Stolperfallen gibt es aktuell?

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Verkauf von Futtermitteln im Internet – Kennzeichnungsvorgaben des EU-Rechts

Die EU regelt zunehmend auch die Futtermittelkennzeichnung. Mit der FMVV gelten neue Vorgaben – besonders beim Online-Verkauf. Da Übergangsfristen bald enden, informieren wir über die Änderungen.

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Was müssen Online-Händler bei der Gestaltung des Bestellvorgangs beachten?

Bei Bestellungen im Internet und insbesondere bei Bestellungen in Online-Shops gibt es zumeist einen klar strukturierten Bestellprozess, der mit dem Klick auf einen finalen Button endet. Aber warum ist das so? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für den Bestellvorgang bei Online-Käufen? Was müssen Webshop-Betreiber bei der technischen Gestaltung des Bestellprozesses beachten? Was Online-Verkäufer hierbei zu beachten haben, erfahren Sie in einem ausführlichen Artikel der IT-Recht-Kanzlei.

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Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 8: Verbot von kostenpflichtigen Mehrwertdienstrufnummern (z.B. 0180- und 0900-Nummern)

Im 8. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um das Verbot von kostenpflichtigen Mehrwertdienstrufnummern für den Internethandel. Ein weit verbreitetes Phänomen im Internethandel sind gerade diese kostspieligen Mehrwertdienstrufnummern. Regelmäßig müssen Verbraucher teure shared-cost-Nummern (Vorwahl 0180x) oder gar Premiumnummern (Vorwahl 0900) wählen, um mit dem Verkäufer überhaupt in Kontakt treten zu können. Technische Hintergründe haben diese kostspieligen Rufnummern in aller Regel nicht. Vielmehr bieten gerade Premiumnummern manchen Händlern eine erträgliche Einnahmequelle. Zumindest schrecken Premiumnummern Verbraucher ab, mit dem Unternehmer in Kontakt zu treten. Damit ist in Zukunft Schluss.

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Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 5: Information zum Liefertermin wird zur Pflichtinformation

Im 5. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um die Verpflichtung, den Verbraucher über Liefertermin bei Warenbestellungen zu informieren. Bislang wird die Informationspflicht hinsichtlich der Lieferzeit aus der Verpflichtung des Unternehmers nach Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB, Informationen über „die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung“ zur Verfügung zu stellen, abgeleitet.

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Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 2: Die Buttonlösung kommt: Wirkung fraglich, Handlungsbedarf für nahezu alle Onlinehändler steht fest!

Im 2. Teil unserer Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie geht es um die sog. Buttonlösung. Diese geistert schon seit Monaten als Drohgespenst durch die Welt der deutschen Onlinehändler. Nun steht fest, dass sie kommen wird, sieht doch die Verbraucherrechterichtlinie deren Umsetzung in nationales Recht ausdrücklich vor. Zudem ist der deutsche Gesetzgeber vorgeprescht und hat die Weichen für eine vorzeitige Umsetzung in nationales Recht bereits gestellt. Auch wenn die Buttonlösung primär die Ausrottung der Machenschaften unseriöser Internetanbieter im Visier hat, sind von den kommenden Änderungen nahezu sämtliche, und somit auch die vorbildlichen und seriösen Onlinehändler betroffen.

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Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 1: Einführung und Zielsetzung

Aufgrund der Bedeutung und des Umfangs der Änderungen, die durch die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie bedingt sind, bietet es sich an, zuerst in das Thema der EU-Verbraucherrechterichtlinie einzuführen und die Zielsetzung des europäischen Gesetzgebers näher zu erläutern. Welche konkreten Änderungen zu erwarten sind, lesen Sie sodann in den nachfolgenden Teilen der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei.

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Bin ich Verbraucher oder doch Unternehmer? – ein Leitfaden zur Abgrenzung zwischen § 13 BGB und § 14 BGB

Die Unterscheidung zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer spielt beim Rechtsverkehr im Internet eine entscheidende Rolle. Alltäglich ist man im Onlinehandel mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§§ 312b, 312d i.V.m. § 355 BGB) oder mit den Beweislast- und Gewährleistungsregelungen des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff. BGB) konfrontiert. All diesen Vorschriften ist gemein, dass ein Rechtsgeschäft zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher vorliegen muss. Aus diesem Anlass sollen im Folgenden die Begriffe des Verbrauchers und Unternehmers näher dargestellt und einzelne Sonderfälle aufgezeigt werden. Abschließend geben einige Rechtsprechungshinweise eine weitere Hilfestellung für die gerade in Grenzfällen vielfach komplizierte Abgrenzung.

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Auktionsangebote auf eBay – nur bei Verwendung der einmonatigen Widerrufsfrist!

LG Dortmund: 14-tägige Widerrufsfrist auf eBay nur zulässig, wenn die Belehrung sofort nach Vertragsschluss in Textform erfolgt.

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Pflicht zur Nennung der Vertragspartner bei „Erlebnis-Gutscheinen“, oder: Keine Ballonfahrten ins Ungewisse…

Wer im Internet „Erlebnis-Gutscheine“ anbietet, die zur Einlösung bei einem Dritten bestimmt sind, muss dem Verbraucher bereits zum Zeitpunkt des Angebots offenlegen, welche Vertragspartner zur Durchführung des „Erlebnisses“ zur Verfügung stehen. In einem aktuellen Urteil stellte das Oberlandesgericht München fest, dass ein Anbieten solcher Gutscheine ohne Nennung der konkreten Partner gegen das Transparenzgebot aus § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG verstößt.

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Kauf auf Probe vs. Fernabsatzwiderrufsrecht

Die Möglichkeit des Kaufs auf Probe war vor allem zu den Zeiten, als Verbrauchern bei Bestellungen über Fernkommunikationsmittel noch kein gesetzliches Widerrufsrecht zustand eine beliebte Möglichkeit für Händler, die Scheu der Verbraucher vor Bestellungen unbesehener Waren zu überwinden. Aber auch in heutigen Zeiten räumen einige Händler die Möglichkeit des Kaufs auf Probe noch ein.

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Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur Verpackungsverordnung (Update)

Gerade in den letzten Monaten haben uns wieder diverse Anfragen zum Thema "Verpackungsverordnung und Lizenzierungspflicht" erreicht. Viele Online-Händler beschäftigen sich aktuell wieder mit der Frage, ob der Anschluss an einen Entsorgungsdienstleister zwingend ist und welche Kosten dies verursacht. Die IT-Recht Kanzlei hat in Kooperation mit ihrem Kooperationspartner, Reclay activate – by Reclay, die wichtigsten und interessantesten Fragen zur Verpackungsverordnung (die 2019 durch das Verpackungsgesetz abgelöst wird) zusammengestellt und beantwortet.

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Verkauf nur an Gewerbetreibende! – Möglichkeiten für eine wirksame Beschränkung des Erwerberkreises

Im Artikel „Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende!“ – oder: Die Vorteile des B2B-Handels abmahnsicher nutzen" wurden die Vorteile einer reinen B2B-Vermarktung sowie die Gefahren, die aus einer unsauberen Umsetzung der Beschränkung des Erwerberkreises auf Gewerbetreibende drohen dargestellt. In Fortsetzung zu diesem Artikel sollen im Folgenden interessierten Händlern Möglichkeiten aufgezeigt werden, die einer rechtssicheren Beschränkung des Erwerberkreise auf Gewerbetreibende dienen können.

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