Artikel zum Thema „Umsetzung, Commerce“

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Ab 2018: Änderungen für den Online-Handel durch neue EU-Datenschutzgrundverordnung

Nach jahrelangen Diskursen und Verhandlungen ist am 04. Mai 2016 die komplexe europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet worden, die Prognosen zufolge das in Deutschland geltende Datenschutzrecht weitgehend auf den Kopf stellen sollte. Tatsächlich bringt das seitenreiche Regelwerk vor allem im Bereich der Verantwortlichenpflichten und Betroffenenrechte wesentliche Neuerungen mit sich, greift auf der anderen Seite aber auch auf bekannte und altbewährte Datenschutzgrundsätze zurück. Die Änderungen und Vorgaben, denen sich insbesondere der Online-Handel künftig gegenübersehen wird und die zwingend eine Berücksichtigung werden erfahren müssen, sollen nachfolgend in einem ersten Überblick mit Bezügen auf das geltende Recht dargestellt werden.

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Linksetzung zur OS-Plattform auch bei ausländischen Onlinepräsenzen erforderlich – kostenlose fremdsprachige Mustertexte der IT-Recht Kanzlei

Seite heute ist die neue Online-Plattform zur Streitbeilegung (kurz: „OS-Plattform“) der Europäischen Kommission in Betrieb. Onlinehändler müssen in leicht zugänglicher Weise Verbrauchern den Link zu dieser Plattform im Rahmen ihrer Onlinepräsenz zur Verfügung stellen. Diese Pflicht gilt europaweit. Defizite bestehen hierbei insbesondere noch im Rahmen ausländischer Verkaufsauftritte. Die IT-Recht Kanzlei stellt kostenfreie Mustertexte zur Verfügung.

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Vorherige oder nachträgliche Zustimmung des Nutzers bei Einsatz von Cookies nach österreichischem Recht

Österreichische Onlinehändler, die eine Website betreiben, sind seit zwar seit Ende 2011 verpflichtet, die Nutzer der Website über den Einsatz von Cookies zu informieren und deren Zustimmung einzuholen. Österreich hat hier wie andere EU-Staaten auch die Richtlinie 2009/136/EG (Cookie-Richtlinie) umgesetzt. Unklar ist aber, ob ein Besucher der Website gleich beim Aufruf dieser Website in die Verwendung von Cookies einwilligen muss (sogenannte „Opt in“ Option) oder ob es ausreicht, wenn er nachträglich widersprechen kann (sogenannte „Opt out“ Option). Gängige Praxis bei vielen österreichischen Onlinehändlern ist die Verwendung der „Opt-out“ Option. Fraglich ist allerdings, ob diese Praxis rechtskonform ist.

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Ratgeber zur wirksamen Ausübung des Hausrechts im Online-Shop - inkl. Muster

Dass Shopbetreibern auf ihren Internetpräsenzen ein virtuelles Hausrecht zusteht, das sie befähigt, störende Kunden abzuweisen, ist in der Vergangenheit bereits mehrfach gerichtlich bestätigt worden. Steht die rechtliche Existenz des Online-Hausrechts auch außer Zweifel, so gestaltet sich dessen tatsächliche Inanspruchnahme allerdings oftmals als kompliziert. Unsicherheiten bezüglich des Berechtigungsumfangs erschweren die Ausübung ebenso wie mangelnde technische Kontrollmöglichkeiten. Antworten auf die Fragen, welche Befugnisse das Hausrecht im Online-Shop umfasst und wie diese wirksam geltend gemacht werden können, finden sich neben hilfreichen Musterformulierungen im neuen Ratgeber der IT-Recht Kanzlei.

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Verbrauchersammelklagen nach französischem Recht bald auch in Deutschland?

Das Instrument der Sammelklage besteht in Frankreich seit Oktober 2014. Die Einführung der Sammelklage hatte in Frankreich hohe Wellen geschlagen, da insbesondere die Händler Auswüchse wie bei amerikanischen Sammelklagen befürchteten. Vor dem Hintergrund der Ankündigung des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz , für Anfang 2016 einen Gesetzesentwurf zu sogenannten Gruppenklagen vorzulegen, soll die Sammelklage nach französischem Recht vorgestellt und eine erste Bilanz gezogen werden.

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Österreichisches E-Commerce Recht: Kein Benutzungsentgelt für den Gebrauch der Widerrufsware

Es wird in Internetforen mit Verweis auf die österreichische Rechtsprechung nach wie vor die Meinung vertreten, dass ein Onlinehändler in Österreich im Widerrufsfall neben möglichem Wertersatz auch ein Benutzungsentgelt für den Gebrauch der Widerrufsware verlangen kann. Diese Rechtsmeinung ist überholt. AGB für den Vertrieb von Waren in Österreich, die im Widerrufsfall eine Klausel zum Benutzungsentgelt enthalten, müssen als rechtswidrig angesehen werden.

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Novelliertes ElektroG bringt umfassende neue Händlerpflichten – Auch bloße Vertreiber müssen handeln

Mit der Novelle des ElektroG setzt sich ein seit längerem zu beobachtender Trend fort: Pflichten, die originär in den Sphäre der Hersteller fallen werden zunehmend (auch) auf Vertreiberebene verlagert. Vertreiben Sie Elektro- und/ oder Elektronikgeräte? Dann sollten Sie sich mit den neuen Pflichten vertraut machen, denn das novellierte ElektroG ist am 24.10.2015 in Kraft getreten.

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Stationärer Handel: Verkaufsratgeber

Der stationäre Handel bewegt sich nicht auf rechtsfreiem Terrain. Auch in Ladengeschäften haben Unternehmer spezifische Informations- und Handlungspflichten zu befolgen und müssen für eine rechtssichere Tätigkeit einige juristische Hürden nehmen. Rechtskonforme AGB, die Einhaltung von Verbraucherschutz- und Lauterkeitsrechtsnormen sowie die Umsetzung von produktspezifischen Kennzeichnungsvorgaben bilden im stationären Handel die Grundlage für einen erfolgreichen Geschäftsbetrieb. Der aktuelle Ratgeber der IT-Recht Kanzlei befasst sich deshalb mit den wesentlichen gesetzlichen Anforderungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen, die es für den ordnungsgemäßen Betrieb von Ladengeschäften zu beachten gilt.

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Pflicht zur Bereithaltung eines Verfahrensverzeichnisses nach BDSG im Online-Handel

Als Reaktion auf die sich stets erweiternden Datenerhebungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten wurden in den letzten Jahrzehnten umfangreiche datenschutzrechtliche Aufklärungspflichten für Unternehmen geschaffen, die zur Transparenz der Verarbeitungssysteme beitragen sollen. Neben einer Datenschutzerklärung kann so im Falle der direkten Datennutzung auch ein Verfahrensverzeichnis erforderlich sein. Gerade im Online-Handel jedoch, wo die Erhebung personenbezogener Daten für die Geschäftsabwicklung unabdingbar ist, wird dieses vielfach außer Acht gelassen. Voraussetzungen, Umfang und Umsetzung der Pflicht zur Bereithaltung eines Verfahrensverzeichnisses sind Gegenstand des folgenden Beitrags.

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E-Commerce Recht in Polen Neue wichtige Bestimmungen des polnischen Verbraucherrechts

Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 hat in Polen zu wichtigen Änderungen des polnischen Verbraucherrechts geführt. Das neue polnische Verbraucherrechtegesetz weicht zum Teil von der Verbraucherrechterichtlinie ab. Gleichzeitig wurde mit diesem Gesetz auch das polnische Verbraucher- Gewährleistungsrecht neu geregelt. Diese neuen Bestimmungen sollten von dem deutschen Onlinehändler, der Waren in Polen vertreibt, beachtet werden. Die IT-Kanzlei berücksichtigt selbstverständlich in ihren Rechtstexten für Polen die eingetretenen Rechtsänderungen.

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16 häufig gestellte Fragen zum Thema Impressum: Wir beantworten sie!

Fast täglich erreichen uns Fragen zum Thema "Impressumspflicht". Müssen etwa private Internetseiten ein Impressum darstellen? Was gilt bei ausländischen Verkaufsplattformen? Gilt die Impressumspflicht auch für Newsletter und etwa für Flyer, Prospekte, Zeitungswerbung? Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Impressumspflicht? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beleuchtet.

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Die Preisangabenverordnung: Leitfaden für Online-Händler

Die Preisangabenverordnung ist eine Herausforderung für Online-Händler, da sie komplexe Regelungen zum Preisrecht im E-Commerce enthält. Wann sind Händler zur Angabe von Gesamtpreisen verpflichtet? Wie weist man rechtssicher auf die Umsatzsteuer und Versandkosten hin? Was gilt bei Grundpreisen, Mindermengenzuschlägen und Preisermäßigungen etc.? Wir behandeln die wichtigsten Themen der Preisangabenverordnung umfassend in unserem komplett überarbeiteten Leitfaden.

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E-Commerce in Luxemburg: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für luxemburgische Shops an

Die IT-Recht Kanzlei bietet ihren Mandanten Rechtstexte (AGB Onlineshop, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung) für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Großherzogtum Luxemburg an.

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IT-Recht Kanzlei bietet AGB und Widerrufsbelehrung für Amazon-Händler an, die in Großbritannien Waren vertreiben wollen

Die IT-Recht Kanzlei bietet jetzt überarbeitete Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrungen) für deutsche Amazon-Händler an, die in Großbritannien Waren vertreiben wollen. Eine Überarbeitung war notwendig geworden, da das britische Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherrechterichtlinie wie in Deutschland zu Rechtsänderungen insbesondere des Widerrufsrechts geführt hat. Die IT-Recht Kanzlei hat gleichzeitig ihre Rechtstexte redaktionell geglättet und an den hohen Standard der deutschen Rechtstexte angepasst, die unsere Mandanten zu Recht von uns erwarten.

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E-Commerce Recht in Italien: Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 in italienisches Recht

Italien hat die Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 durch Gesetzesverordnung Nr. 21 vom 21.02.2014 (Decreto Legislativo 21 febbraio 2014, n. 12) in nationales Recht umgesetzt. Die den deutschen Onlinehändler interessierenden Bestimmungen dieser Gesetzesverordnung gelten in Übereinstimmung mit der o.g. Verbraucherschutzrichtlinie seit dem 13. Juni 2014.

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E-Commerce in Österreich: Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU in Österreich

Sehr spät ist in Österreich mit dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) vom 26.5.2014 und der Novellierung des Konsumentenschutzgesetzes und des AGBG die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU in nationales Recht umgesetzt worden. Im Einklang mit der Verbraucherrechterichtlinie sind diese gesetzlichen Bestimmungen am 13.6.2014 in Kraft getreten.

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E-Commerce in Frankreich: Geltung der AGB des deutschen Onlinehändlers für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern in Frankreich

Der deutsche Onlinehändler, der Waren in Frankreich an französische Verbraucher vertreibt, muss sich auf eine Änderung der Regeln zur Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen in Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern in Frankreich einstellen. Auch in Frankreich müssen die AGB dem französischen Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden, wenn sie gelten sollen.

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E-Commerce in Frankreich: Ausübung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen

Frankreich hat zwar wie andere EU-Staaten auch die Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 in französisches Recht umgesetzt, das ab 13.6.2014 anzuwenden ist. Was die Ausübung des Widerrufsrechts angeht, verweist aber das französische Umsetzungsgesetz nicht auf einen Anhang, der eine Muster-Widerrufsbelehrung enthält. Das französische Verbraucherschutzgesetz verweist hier auf eine noch zu erlassende Durchführungsbestimmung. Zwischenzeitlich wird sich der Onlinehändler, der in Frankreich Dienstleistung oder Waren vertreibt, damit begnügen müssen, die Muster-Widerrufsbelehrung entsprechend Anhang I der Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 zu verwenden.

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Neues Britisches E-Commerce Recht: Haftung des Verbrauchers wegen unsachgemäßer Behandlung der Widerrufsware

Die EU-Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83, die auch in Großbritannien durch das neue Verbrauchervertragsgesetz 2013 (Consumer Contracts Regulations 2013) in geltendes Recht umgesetzt wurde, lässt dem nationalen Gesetzesgeber Spielraum, nur bestimmte Fragen selbst zu regeln (Öffnungsklauseln). Einer der Fragen betrifft im Widerrufsfall die Rechtsbehelfe des Händlers gegen den Verbraucher, der Widerrufsware unsachgemäß behandelt hat. Die Frage der unsachgemäßen Verwendung der Widerrufsware durch den Verbraucher ist auch in Großbritannien eines der großen Streitthemen.

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Die erste Abmahnung wegen Nichtverwendung der neuen Widerrufsbelehrung 2014 ist da!

Erst am 13.06.2014 traten die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie in Kraft, welche große Anpassungen im E-Commerce mit sich brachten. Kaum ist der Tag des Inkrafttretens der gesetzlichen Neuerungen vorbei, erreichte uns am heutigen Tag die erste Abmahnung eines Online-Händlers, weil dieser die Vorgaben zur Widerrufsbelehrung 2014 nicht erfüllt haben soll. Lesen Sie mehr.

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