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von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

IT-Recht Kanzlei bietet AGB und Widerrufsbelehrung für Amazon-Händler an, die in Großbritannien Waren vertreiben wollen

News vom 17.09.2014, 08:48 Uhr | Keine Kommentare

Die IT-Recht Kanzlei bietet jetzt überarbeitete Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrungen) für deutsche Amazon-Händler an, die in Großbritannien Waren vertreiben wollen. Eine Überarbeitung war notwendig geworden, da das britische Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherrechterichtlinie wie in Deutschland zu Rechtsänderungen insbesondere des Widerrufsrechts geführt hat. Die IT-Recht Kanzlei hat gleichzeitig ihre Rechtstexte redaktionell geglättet und an den hohen Standard der deutschen Rechtstexte angepasst, die unsere Mandanten zu Recht von uns erwarten.

Großbritannien ist eine der größten E-Commerce Märkte in der Europäischen Union. Großbritannien ist das führende Exportland weltweit für Waren, die online verkauft werden mit einem Handelsvolumen von über 1 Mrd. US $, weit vor den USA und Deutschland. Für einen deutschen Onlinehändler, der einen Marktzugang zu diesem Online-Markt sucht, ist es eine attraktive Alternative, über die Handelsplattform Amazon.co.uk in Großbritannien Waren zu vertreiben. Amazon UK ist bei weitem der größte Onlinehändler in Großbritannien mit einem Marktanteil von etwa 20%. Für Händler, die bereits bei Amazon.de registriert sind, bietet Amazon die Möglichkeit, ein europäisches Konto einzurichten und über ein Konto Waren in Deutschland und u.a. in Großbritannien zu vertreiben.

Amazon.de oder Amazon.co.uk ist allerdings für den Onlinehändler lediglich eine Internet-Handelsplattform. Der Onlinehändler bleibt rechtlich für die Darstellung seiner Produkte und die genutzten Rechtstexte verantwortlich. Es ist nicht ratsam, einfach die deutschen Rechtstexte (zumal in deutscher Sprache) auch für den Vertrieb von Waren in Großbritannien zu nutzen. Auch bei einer verstärkten Harmonisierung des E-Commerce Rechts in der EU bleibt der Einsatz von auf das britische Recht zugeschnittenen Rechtstexten in englischer Sprache unerlässlich, wenn Waren online in Großbritannien vertrieben werden sollen.

Die IT-Recht Kanzlei will den Einsatz ihrer Rechtstexte zum Nutzen ihrer Mandanten so bequem und so individualisiert wie möglich gestalten. So lassen sich die von der IT-Recht Kanzlei angebotenen Rechtstexte sehr einfach über ein Optionensystem an die Wünsche des Mandanten anpassen und in seine Internetpräsenz konfigurieren

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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