Haushaltsgroßgeräte: Kennzeichnung

OLG Hamm: Angaben zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz bei auf Messen beworbenen Haushaltsgeräten nicht zwangsläufig erforderlich

Haushaltsgeräte müssen auf Messen wie der internationalen Funkausstellung in Berlin (IFA), auf denen die Geräte nicht an Endverbraucher verkauft werden, nicht mit Angaben zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz gekennzeichnet werden.

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LG Erfurt: Hinweispflichten nach EnVKV gelten auch für Haushaltsgeräte, die in ausgestellte Küchen eingebaut wurden

Das LG Erfurt hat mit Urteil vom 13.07.2010 (Az. 1 HK O 5/10) entschieden, dass es einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Vorschriften der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) darstellt, wenn bei über das Internet zum Abverkauf angebotenen Ausstellungsküchen, die mit Elektroeinbaugeräten ausgestattet sind, die nach der EnVKV für die Einbaugeräte erforderlichen Angaben fehlen.

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LG Darmstadt: Bei Kennzeichnung von Weißer Ware ist die vorgegebene Reihenfolge genau einzuhalten!

Kann ein gewerblicher Anbieter von Raumklimageräten abgemahnt werden, der die gemäß Anhang II der Richtlinie 2002/31/EG vorgegebenen Informationen zwar angibt, jedoch die vorgeschriebene Reihenfolge der Daten nicht einhält?

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Effizienzklassen in der Werbung: Wenn „Klasse A“ nur der dritte Platz ist

Nach einem aktuellen Urteil des LG Freiburg (12.07.2010, Az. 12 O 37/10) soll es gegen den lauteren Wettbewerb verstoßen, wenn Kühlgeräte der Energieeffizienzklasse „A+“ mit der Formel „sehr sparsam im Verbrauch“ oder ähnlichen Angaben beworben werden.

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EnVKV – FAQ: Informationen zur Kennzeichnung von Haushaltsgeräten (Stand: 14.09.2010)

Laut EnVKV sind Verbraucher vor dem Kauf bestimmter Haushaltsgeräte (sog. "Weiße Ware") über deren Energieverbrauch zu informieren. Welche Geräte betrifft das und wie erfolgt die Kennzeichnung?

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Weisse Ware: Werbung, dass "Energieverbrauch 10 % sparsamer als bei Energieeffizienzklasse A" zulässig?

Darf eine Waschmaschine mit folgender Aussage beworben werden?:„Energieverbrauch 10 % sparsamer als bei Energieeffizienzklasse A"?

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Welche Haushaltsgeräte sind von der Pflicht zur Energiekennzeichnung ausgenommen?

Händler von "weißer Ware" haben beim Verkauf unbedingt darauf zu achten, ihre Geräte nach den Vorgaben der [Energieverbrauchs-kennzeichnungsverordnung |http://bundesrecht.juris.de/envkv/BJNR261600997.html] (EnVKV) zu [kennzeichnen|abmahnung-pflichtangaben-weisse-ware.html] . Ansonsten drohen Abmahnungen. Nur, welche Geräte sind von der lästigen Energiekennzeichnungspflicht ausgenommen?

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Energieetikettierung für Raumklimageräte

Abmahnung vermeiden: Wie sind Klimageräte im Internet zu kennzeichnen? Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die notwendigen Pflichtangaben. Hinweis: Der Beitrag berücksichtigt die Richtlinie 2002/31/EG.

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Energieetikettierung für Elektrobacköfen

Abmahnung vermeiden: Wie sind Elektrobacköfen im Internet zu kennzeichnen? Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die notwendigen Pflichtangaben.

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Energieetikettierung für kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten

Abmahnung vermeiden: Wie sind Haushalts-Wasch-Trockenautomaten im Internet zu kennzeichnen? Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die notwendigen Pflichtangaben.

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Energieetikettierung für elektrische Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte

Wie sind Haushaltskühl- und – gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte im Internet zu kennzeichnen?

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