Hauptnavigation überspringen

Alkohol, Cannabis, Tabak

THC-arme Hanfprodukte wie z.B. Duftkissen mit Hanfblüten: nur mit behördlicher Erlaubnis verkehrsfähig!

Derzeit werden Online-Händler angegangen (und gar strafrechtlich verfolgt), die etwa Hanf-Duftkissen mit Füllung aus „100 % Hanfblüten“ über das Internet vertreiben. Grund: Gemäß § 3 Betäubungsmittelgesetz bedarf eine Erlaubnis des BfArM, wer mit Betäubungsmittel Handel treibt. Die Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffes wird dabei allein durch seine Aufnahme in die Positivliste der Anlagen I bis III des BtMG begründet, ohne dass es zusätzlich einer konkreten Berauschungsqualität oder Konsumfähigkeit bedarf.

5 min 3

Die E-Zigarette: als Medizinprodukt?

Die juristische Bewertung der elektronische Zigarette ist derzeit in aller Munde. Nahezu täglich werden Händler von immer neuen -aus unserer Sicht überstürzten- Aktionen von Zoll und Gesundheitsbehörden in Schockstarre versetzt: Sowohl die austauschbaren, nikotinhaltigen Depots als auch die eigentliche Hardware der E-Zigarette, der „Verdampfer“ werden von den Behörden im Rahmen groß angelegter Razzien beschlagnahmt und die Händler in der Folge auch strafrechtlich verfolgt. Nun sorgt ein rechtlicher Hinweis des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen für einigen Wirbel.

12 min 2

Elektronische Zigaretten: unschädlich, frei verkäuflich und überall erlaubt?

In jüngster Zeit wird der Tabakmarkt mit einer Neuentwicklung aus China überflutet, die diesen Markt revolutionieren soll: die elektronische Zigarette. Beworben werden die elektronischen Zigaretten als gesündere Alternative zu herkömmlichen Tabakprodukten, als Hilfsmittel zur Rauchentwöhnung und als Möglichkeit auch in rauchfreien Zonen dem Nikotinverlangen nachzugehen. Doch was steckt hinter diesen neuen Gerätschaften? Woraus bestehen sie? Und welche Regulierungen gibt es im Bereich des Vertriebs elektronischer Zigaretten?

10 min 16

Werbung für alkoholische Getränke: Gesundheitsbezogene Werbung wird derzeit abgemahnt

A Guinness a day keeps the doctor away: Nicht ohne Grund hat die berühmte irische Brauerei diesen Werbeslogan aufgegeben; nach Maßgabe der Health Claims-Verordnung ist er mittlerweile schlichtweg unzulässig. Und auch weniger berühmte Biermarken sollten so nicht mehr beworben werden, da der Verbraucherzentrale Bundesverband derzeit rigoros mit Abmahnungen gegen gesundheitsbezogene Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit Alkoholischen Getränken vorgeht.

4 min

Die elektronische Zigarette: Rauchfrei, aber apothekenpflichtig?

Eine neue Methode, „gesunder“ (oder zumindest weniger schädlich) zu rauchen und vielerorts auch Rauchverbote zu umgehen, ist die elektronische Zigarette, die anstelle von Rauch nikotinhaltigen Wasserdampf produziert. Beim Handel mit dieser modernen Version des Glimmstängels ist aber Vorsicht geboten: Zumindest die nikotinhaltigen Filterkartuschen sind apothekenpflichtig - so die Ansicht der Bezirksregierung von Niederbayern.

2 min 9

Offensives Tabak-Marketing trotz Werbeverboten: Das große DO AND DON’T zur Werbung für Tabakwaren

Werbung für Tabakprodukte ist – nicht zu Unrecht – ein heikles Thema: Neben den zahllosen teils sehr emotional geführten Debatten um Gesundheitsrisiken und rigorose Besteuerung sorgt auch eine äußerst rigide Gesetzgebung für zahllose Schwierigkeiten im Marketing für Tabak und Tabakwaren. Da jedoch der einzelne (Versand-)Tabakhändler jedoch trotz wirtschaftlich vom Verkauf seiner Produkte abhängig ist, sollte er auch konsequent Werbung betreiben – um diese Aufgabe zu erleichtern, zeigt das große DO AND DON’T was geht und was verboten ist.

3 min 5

Preisbindung bei Tabakwaren: Rigide dass es raucht…

Ähnlich wie Bücher unterliegen auch Tabakwaren einer Preisbindung: Bei der Abgabe an den Endverbraucher darf nur der vom Hersteller festgelegte Verkaufspreis berechnet werden. Die Berechnung höherer Preise, aber auch die Gewährung von Preisnachlässen ist ebenso verboten wie Umgehungsversuche in Form von Beigaben oder Rabattsystemen. Ausnahmen gibt es hierbei nur wenige. Eine Übersicht.

3 min 7

Prüfrecht des Verbrauchers im online-Spirituosenhandel: Die Flasche mit sieben Siegeln

Wie weit darf ein Verbraucher, der im Versandhandel einen antiken Cognac erworben hat, bei der Prüfung des Inhalts gehen, ohne sein Widerrufsrecht zu verwirken? Mit diesem Problem hatten sich Amtsgericht und Landgericht Potsdam zu befassen; am Rande ging es dabei auch um die Frage, ob der Cognac zum Zwecke der Prüfung entkorkt und probiert werden darf.

3 min 1

BGH: Tabakwerbeverbot gilt auch für Imagewerbung

Das Verbot, für Tabakerzeugnisse in der Presse zu werben, gilt auch für Anzeigen, in denen sich ein Zigarettenhersteller unter Bezugnahme auf seine Produkte als verantwortungsbewusstes Unternehmen darstellt, ohne direkt für den Absatz seiner Produkte zu werben. Das hat der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

2 min 1
© 2004-2026 · IT-Recht Kanzlei