Werbung: Sekt darf nicht als „bekömmlich“ bezeichnet werden
Das Landgericht Frankfurt hat es für unzulässig erklärt, Sekt als besonders bekömmlich zu bewerben. Hierbei folgte es inhaltlich dem Landgericht Ravensburg, das zuvor entschieden hatte, dass Bier nicht als bekömmlich beworben werden darf.
2 min