BGH: Unerlaubtes Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen (Liquids für elektronische Zigaretten) ist strafbar
Der Bundesgerichtshof bestätigte eine Verurteilung (Urteil vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 525/13 ) wegen unerlaubten Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen durch den Vertrieb nikotinhaltiger Verbrauchsstoffe für elektronische Zigaretten. Die Zuwiderhandlung gegen die geltenden Vorschriften zum Inverkehrbringen derartiger Waren stellt eine Straftat dar.
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