Alkohol, Cannabis, Tabak
THC-arme Hanfprodukte wie z.B. Duftkissen mit Hanfblüten: nur mit behördlicher Erlaubnis verkehrsfähig!
Derzeit werden Online-Händler angegangen (und gar strafrechtlich verfolgt), die etwa Hanf-Duftkissen mit Füllung aus „100 % Hanfblüten“ über das Internet vertreiben. Grund: Gemäß § 3 Betäubungsmittelgesetz bedarf eine Erlaubnis des BfArM, wer mit Betäubungsmittel Handel treibt. Die Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffes wird dabei allein durch seine Aufnahme in die Positivliste der Anlagen I bis III des BtMG begründet, ohne dass es zusätzlich einer konkreten Berauschungsqualität oder Konsumfähigkeit bedarf.
5 min 3OVG Sachsen-Anhalt: Für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmte Nikotin-Liquids unterliegen nicht dem Arzneimittelgesetz
Die Antragstellerin betreibt in Magdeburg ein Tabakwarengeschäft. Mit Verfügung vom 18. März 2012 untersagte ihr die Landeshauptstadt Magdeburg den Verkauf eines sogenannten Nikotin-Liquids, welches zum Gebrauch in elektrischen Zigaretten verwendet wird. Bei dem Liquid handelt es sich um ein Flüssigkeitsgemisch, welches überwiegend Propylenglycol und pflanzliches Glycerin sowie zu einem geringen Anteil Nahrungsmittelaromen und Nikotin enthält. Beim Gebrauch der elektrischen Zigarette wird das Liquid verdampft und der Benutzer atmet beim Inhalieren den nikotinhaltigen Dampf ein.
2 minDer Verkauf von Alkohol im Internet – ohne Altersprüfung möglich?
Bei Bildträgern ist bekannt, dass Kennzeichnungs- und Kontrollpflichten bei der Abgabe im Online-Handel bestehen. Was aber gilt für den Verkauf und die Abgabe von Alkohol im Versandhandel?
5 min 4Die E-Zigarette: als Medizinprodukt?
Die juristische Bewertung der elektronische Zigarette ist derzeit in aller Munde. Nahezu täglich werden Händler von immer neuen -aus unserer Sicht überstürzten- Aktionen von Zoll und Gesundheitsbehörden in Schockstarre versetzt: Sowohl die austauschbaren, nikotinhaltigen Depots als auch die eigentliche Hardware der E-Zigarette, der „Verdampfer“ werden von den Behörden im Rahmen groß angelegter Razzien beschlagnahmt und die Händler in der Folge auch strafrechtlich verfolgt. Nun sorgt ein rechtlicher Hinweis des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen für einigen Wirbel.
12 min 2Elektronische Zigaretten: unschädlich, frei verkäuflich und überall erlaubt?
In jüngster Zeit wird der Tabakmarkt mit einer Neuentwicklung aus China überflutet, die diesen Markt revolutionieren soll: die elektronische Zigarette. Beworben werden die elektronischen Zigaretten als gesündere Alternative zu herkömmlichen Tabakprodukten, als Hilfsmittel zur Rauchentwöhnung und als Möglichkeit auch in rauchfreien Zonen dem Nikotinverlangen nachzugehen. Doch was steckt hinter diesen neuen Gerätschaften? Woraus bestehen sie? Und welche Regulierungen gibt es im Bereich des Vertriebs elektronischer Zigaretten?
10 min 16Werbung für alkoholische Getränke: Gesundheitsbezogene Werbung wird derzeit abgemahnt
A Guinness a day keeps the doctor away: Nicht ohne Grund hat die berühmte irische Brauerei diesen Werbeslogan aufgegeben; nach Maßgabe der Health Claims-Verordnung ist er mittlerweile schlichtweg unzulässig. Und auch weniger berühmte Biermarken sollten so nicht mehr beworben werden, da der Verbraucherzentrale Bundesverband derzeit rigoros mit Abmahnungen gegen gesundheitsbezogene Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit Alkoholischen Getränken vorgeht.
4 minDie elektronische Zigarette: Rauchfrei, aber apothekenpflichtig?
Eine neue Methode, „gesunder“ (oder zumindest weniger schädlich) zu rauchen und vielerorts auch Rauchverbote zu umgehen, ist die elektronische Zigarette, die anstelle von Rauch nikotinhaltigen Wasserdampf produziert. Beim Handel mit dieser modernen Version des Glimmstängels ist aber Vorsicht geboten: Zumindest die nikotinhaltigen Filterkartuschen sind apothekenpflichtig - so die Ansicht der Bezirksregierung von Niederbayern.
2 min 9Offensives Tabak-Marketing trotz Werbeverboten: Das große DO AND DON’T zur Werbung für Tabakwaren
Werbung für Tabakprodukte ist – nicht zu Unrecht – ein heikles Thema: Neben den zahllosen teils sehr emotional geführten Debatten um Gesundheitsrisiken und rigorose Besteuerung sorgt auch eine äußerst rigide Gesetzgebung für zahllose Schwierigkeiten im Marketing für Tabak und Tabakwaren. Da jedoch der einzelne (Versand-)Tabakhändler jedoch trotz wirtschaftlich vom Verkauf seiner Produkte abhängig ist, sollte er auch konsequent Werbung betreiben – um diese Aufgabe zu erleichtern, zeigt das große DO AND DON’T was geht und was verboten ist.
3 min 5Werbeverbot für „Bio-Tabak“: Natürlich verbotene Werbung für naturreine Tabakprodukte
Werbung für Tabakprodukte darf nach Maßgabe des VTabakG keinesfalls den Eindruck erwecken, das Produkt sei besonders natürlich bzw. naturrein oder enthalte entsprechende Inhaltsstoffe. Dieser Grundsatz findet sich auch in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; in einem jüngeren Urteil wurde die Werbung für „100% Bio Tabak“ als rechtswidrig erkannt.
2 minPreisbindung bei Tabakwaren: Rigide dass es raucht…
Ähnlich wie Bücher unterliegen auch Tabakwaren einer Preisbindung: Bei der Abgabe an den Endverbraucher darf nur der vom Hersteller festgelegte Verkaufspreis berechnet werden. Die Berechnung höherer Preise, aber auch die Gewährung von Preisnachlässen ist ebenso verboten wie Umgehungsversuche in Form von Beigaben oder Rabattsystemen. Ausnahmen gibt es hierbei nur wenige. Eine Übersicht.
3 min 7Prüfrecht des Verbrauchers im online-Spirituosenhandel: Die Flasche mit sieben Siegeln
Wie weit darf ein Verbraucher, der im Versandhandel einen antiken Cognac erworben hat, bei der Prüfung des Inhalts gehen, ohne sein Widerrufsrecht zu verwirken? Mit diesem Problem hatten sich Amtsgericht und Landgericht Potsdam zu befassen; am Rande ging es dabei auch um die Frage, ob der Cognac zum Zwecke der Prüfung entkorkt und probiert werden darf.
3 min 1BGH: Tabakwerbeverbot gilt auch für Imagewerbung
Das Verbot, für Tabakerzeugnisse in der Presse zu werben, gilt auch für Anzeigen, in denen sich ein Zigarettenhersteller unter Bezugnahme auf seine Produkte als verantwortungsbewusstes Unternehmen darstellt, ohne direkt für den Absatz seiner Produkte zu werben. Das hat der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.
2 min 1Beim Verkauf von alkoholischen Getränken: die Fertigpackungsverordnung beachten!
Derzeit werden Online-Händler abgemahnt, die angeblich gegen die Fertigpackungsverordnung verstoßen haben. Anlass genug, um darauf hinzuweisen, dass beim Verkauf bestimmter alkoholischer Getränke noch immer bestimmte Nennfüllmengen einzuhalten sind.
2 minGrenzüberschreitender Versand von Tabakwaren: Wenn Steuerträume in Rauch aufgehen
Tabakwaren sind in vielen EU-Mitgliedstaaten deutlich billiger als in anderen; so zahlt z.B. ein Pole nicht einmal halb so viel für eine Zigarette wie ein Brite.
3 min 3AG Potsdam: Verbraucher, der Korken von Cognacflasche zieht, hat uneingeschränktes Widerrufsrecht
Darum ging es: Ein Verbraucher bestellte Cognac bei einem Online-Handler, entfernte dessen Original-Celophanverpackung und beschädigte die Wachskapsel der Cognacflasche. Anschließend berief sich der Verbraucher auf sein Widerrufsrecht. Zu Recht?
1 min 10Wein: Darf nicht als "bekömmlich" bezeichnet werden
Wein darf weder auf dem Etikett noch in der Werbung als „bekömmlich“ bezeichnet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
1 minBezeichnung als "bekömmlicher" Wein: Nicht zulässig!
Der Begriff „bekömmlich“ darf weder bei der Etikettierung von Wein noch bei der Werbung für Wein verwandt werden. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 23. April 2009 entschieden.
2 minDarf verkauft werden: „Italienischer Prosecco“ aus Deutschland
In Deutschland aus italienischem IGT-Wein hergestellter Perlwein darf als „Vino frizzante IGT“ in Verkehr gebracht werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in zwei Urteilen vom 23. April 2009 ausgesprochen.
2 minHandlungsanleitung: Wie verkauft man rechtssicher alkoholische Getränke im Internet?
Wie verkauft man eigentlich rechtssicher alkoholische Getränke im Internet? Der nachfolgende Beitrag stellt im Einzelnen dar, welche rechtlichen Besonderheiten hierbei zu beachten sind. Dabei geht es insbesondere um die Auseinandersetzung mit drei rechtlichen Hürden, nämlich der Preisangabenverordnung, der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sowie dem Jugendschutzgesetz.
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