Werbeverbot für „Bio-Tabak“: Natürlich verbotene Werbung für naturreine Tabakprodukte
Werbung für Tabakprodukte darf nach Maßgabe des VTabakG keinesfalls den Eindruck erwecken, das Produkt sei besonders natürlich bzw. naturrein oder enthalte entsprechende Inhaltsstoffe. Dieser Grundsatz findet sich auch in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; in einem jüngeren Urteil wurde die Werbung für „100% Bio Tabak“ als rechtswidrig erkannt.
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