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Urheberrecht

Top-Themen

Urheberrechtlicher Schutz von Aktfotos

Nachdem das Landgericht Köln (Urteil vom 20.12.2006, Az.: 28 O 468/06) bereits zu der Nutzung von Bewerbungsfotos auf Internetseiten entschieden hat, dass eine derartige Veröffentlichung nicht ohne eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Fotografen zulässig ist, hat es nun in einen ähnlichen Fall den urheberrechtlichen Schutz von Fotos im Internet bestätigt. (LG Köln, Beschluss vom 09.04.2008, Az.: 28 O 690/07)

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Finger weg von "Copy & Paste"

Ist doch toll - einfach Text und/oder Foto einer gelungenen Artikelbeschreibung bei eBay kopieren und fertig ist das eigene Angebot. Der andere Verkäufer hat doch mit seiner Beschreibung absolut ins Schwarze getroffen und die Ware sieht nun mal genau so aus, wie auf dessen Foto. Doch Vorsicht: Diese Strategie kann sehr teuer werden!

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Nutzungsrechte an Freier Software (Open-Source)

Open-Source-Software (OSS) oder Freie Software sind einzelne Anwendungsprogramme oder ganze Betriebssysteme, deren Quellcode veröffentlicht ist und die frei genutzt, vervielfältigt und verändert werden können. Dies eröffnet vielen Nutzern die hochwillkommene Möglichkeit, komplexe Software lizenzfrei zu nutzen und zu verändern. Das Problem entsteht aber bei der Weitergabe, insbesondere dann, wenn der Quellcode der OSS durch den Nutzer verändert worden ist. Der folgende Beitrag will darlegen, wann Software als OSS zu qualifizieren ist und welche Chancen und Risiken die Nutzung von OSS mit sich bringt.

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Ein falscher Copyrighthinweis kann auch riskant sein

In der Regel stecken Online-Händler jede Menge Energie, Fleiß und Kreativität in die textliche und grafische Gestaltung ihrer Homepage. Bei den rechtlichen Inhalten wie beispielsweise Impressum oder Widerrufsbelehrung machen sie sich diese Mühe oftmals nicht.

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Die Privatkopie nach der Urheberrechtsnovelle

Auf Grund des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen "Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" (so genannter zweiter Korb) sind Privatkopien weiter eingeschränkt worden. Die Verunsicherung bei den Nutzern ist groß und entsprechend häufig wird die IT-Recht-Kanzei um Rat gebeten. Aufklärung über die Zulässigkeit der Privatkopie ist daher erforderlich und soll im Folgenden geboten werden.

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OLG Düsseldorf: Verdoppelung der Lizenzgebühr bei unterlassenem Bildquellennachweis

Mit Urteil vom 09.05.2006 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf – Az. I-20 U 138/05 - entschieden, dass bei unerlaubter Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Bilder im Internet ein 100%iger Aufschlag auf die marktübliche Vergütung für die Nutzung der Bilder vorzunehmen ist, wenn die Bilder nicht mit einem Bildquellennachweis versehen werden.

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Suchmaschinen-optimierte Internetseite genießt Urheberrechtsschutz

Das OLG Rostock entschied, dass eine Website immer dann auch urheberrechtlichen Schutz genießt, wenn sie suchmaschinenoptimiert wurde - also bei Angabe bestimmter plakativer Suchwörter in die in Deutschland weit verbreitete Suchmaschine "Google unter den ersten Suchergebnissen erscheint.

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Minderjährige haften für Urheberrechtsverstoß im Internet

Viele Urheberrechtsverstöße im Internet werden von Minderjährigen begangen, die sich der rechtlichen Tragweite ihrer Handlungen oft nicht bewusst sind. Diese weit verbreitete Grundhaltung hat nun eine 15-Jährige teuer zu stehen gekommen. So entschied das OLG Hamburg mit Beschluss vom 13.09.2006 (Az.: 5 U 161/05), dass auch Minderjährige für urheberrechtliche Verstöße im Internet einzustehen und ggf. die Kosten eines Verfügungsverfahrens zu tragen haben.

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Problem §69b UrhG - Vom Arbeitnehmer erstellte Software in der Freizeit.

Auch bei der Erstellung eines Computerprogrammes durch ein Arbeitnehmer in dessen Freizeit, kann der Arbeitgeber bei Vorliegen bestimmter Umstände Inhaber der in § 69b UrhG beschriebenen Rechte an dem Programm sein.Ein Arbeitnehmer (Servicetechniker) wurde von seinem Arbeitgeber beauftragt, ein neues Softwareprogramm zu entwickeln. Zu diesem Zweck wurde der Auftragnehmer sowohl von seinen sonstigen Tätigkeiten, als auch von seiner Anwesentheitspflicht im Betrieb freigestellt.

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