Impressum
Google+: Anleitung zur Einbindung eines rechtssicheren Impressums auf privaten Google+-Accounts
Auch wenn das Netzwerk „Facebook“ weltweit den ersten Rang in der sozialmedialen Kommunikation belegt, erhält sich die Plattform „Google+“ seit langem einen eigenständigen Geltungsbereich. Zwar ist hinreichend bekannt, dass die deutsche Rechtsprechung auf geschäftsmäßig genutzten Google+-Profilen die vollständige Umsetzung der Impressumspflicht nach §5 TMG verlangt. Nahezu beiläufig hat das Netzwerk jüngst allerdings grundlegende Designänderungen vollzogen, welche die Rechtssicherheit bereits eingebundener Anbieterinformationen aufheben und umgehende Anpassungen erforderlich machen. Im Folgenden lesen Sie, mit welchen Schritten Sie nun für ein ordnungsgemäßes Google+-Impressum sorgen können.
7 min 1Müssen Immobilienmakler in ihren Angeboten die Pflichtangaben nach der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) machen?
Kommerzielle Immobilienangaben müssen nach der Energieeinsparungsverordnung bestimmte Angaben enthalten. Dies gilt nach Ansicht des Landgerichts Gießen (Urteil vom 11.09.2015, Az. 8 O 7/15) allerdings nicht für Immobilienmakler. Nun musste sich das Landgericht Bielefeld mit derselben Fragestellung befassen. Wie es entschieden hat lesen Sie hier.
2 minImpressumspflicht reloaded – Wettbewerbsverstoß durch fehlerhafte Impressumsangabe
In einem kürzlich vor dem LG Arnsberg geführten Rechtsstreit hatte das Gericht u.a. zu entscheiden, welche Informationspflichten Anbieter von geschäftsmäßig betriebenen Telemedien (also z.B. Online-Händler) bei der Anbieterkennzeichnung – kurz in ihrem Impressum - erfüllen müssen. Die Klägerin sah in fehlenden Angaben zum Registergericht und zur Registernummer auf der Homepage der Beklagten einen Wettbewerbsverstoß. In diesem Zusammenhang war zudem streitig, ob nur absichtliche Wettbewerbsverstöße kostenpflichtig abgemahnt werden können.
2 min 1Impressum in privaten Facebook-Accounts: Rechtspflichten und Anleitung
Die Pflicht, nach §5 Abs. 1 TMG bei der geschäftsmäßigen Nutzung von Telemedien ein Impressum vorzuhalten, hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren kontinuierlich auf gewerbliche Social-Media-Profile ausgedehnt. Wann hiervon auch private Facebook-Profile betroffen sein können und wie die Impressumspflicht dann umzusetzen ist, lesen Sie im folgenden Beitrag.
5 min 10Darf die Telefonnummer im Impressum auch eine Handynummer sein?
Wer ein Telemedium geschäftsmäßig und nicht nur zu rein privaten Zwecken nutzt, hat nach §5 Abs. 1 TMG zwingend eine Anbieterkennzeichnung vorzunehmen. Allerdings sind die konkrete Art und der Umfang der vom Gesetz vorgesehenen Pflichtangaben innerhalb des Impressums teilweise wenig eindeutig formuliert. Insbesondere die notwendigen Angaben zur elektronischen Kontaktaufnahme treiben viele Online-Anbieter um. Die heutige Frage des Tages behandelt deshalb, ob eine im Impressum angeführte Rufnummer auch eine Mobilfunknummer sein darf.
7 min 6Tumblr: Anleitung zur Einrichtung eines Impressums
Wer ein Telemedium geschäftsmäßig und nicht nur zu rein privaten Zwecken für eigene Inhalte nutzt, muss nach §5 Abs. 1 TMG zwingend ein Impressum vorhalten. Mittlerweile ist gerichtlich vielfach bestätigt worden, dass dieser Pflicht auch gewerblich betriebene Social-Media-Profile unterfallen. Gerade hier kann sich die Einbindung eines rechtssicheren Impressums aber als schwierig erweisen. Im folgenden Beitrag soll daher dargestellt werden, wie die Anbieterkennzeichnung in Accounts des Blogging-Dienstes Tumblr eingerichtet werden kann.
6 min 3Impressum richtig darstellen bei Amazon, eBay, Etsy, Facebook, Google+, Instagram, Tumlbr, Twitter und Youtube
Für bestimmte Social-Media-Profile sowie auf einzelnen Verkaufsplattformen kann das Einbinden eines rechtssicheren Impressums erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Im Folgenden stellt die IT-Recht-Kanzlei deswegen detaillierte Handlungsanleitungen für Amazon, Instagram, Twitter und Youtube bereit.
28 min 4Welche Angaben muss ein rechtssicheres Impressum enthalten?
Abmahnungen in Zusammenhang mit der Impressumspflicht sind unnötig - so kompliziert ist die Rechtslage dann doch nicht. Dennoch stellen sich viele Fragen: Welche Informationen sind im Impressum darzustellen? Ist die Angabe einer Telefonnummer zwingend? Gehört auch eine Steuernummer in das Impressum und kann man nicht auch einfach mit elektronischen Anfragemasken arbeiten? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beleuchtet.
15 min 1Basis-Wissen: Wie platziert man das Impressum richtig?
Viele Online-Händler sind verunsichert, wie und wo das Impressum auf ihren Internetpräsenzen darzustellen ist. Muss das Impressum zwingend als "Impressum" bezeichnet werden? Reicht es aus, dass der Link zum Impressum nur von der Startseite aus abrufbar ist? Reicht es aus, das Impressum am unteren Rand des Bildschirmes zu verlinken? Wo ist das Impressum in sozialen Medien anzuführen? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beleuchtet.
9 min16 häufig gestellte Fragen zum Thema Impressum: Wir beantworten sie!
Fast täglich erreichen uns Fragen zum Thema "Impressumspflicht". Müssen etwa private Internetseiten ein Impressum darstellen? Was gilt bei ausländischen Verkaufsplattformen? Gilt die Impressumspflicht auch für Newsletter und etwa für Flyer, Prospekte, Zeitungswerbung? Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Impressumspflicht? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beleuchtet.
20 minWie hinterlegt man rechtssicher sein Impressum bei Twitter, Youtube und Amazon?
Für bestimmte Social-Media-Profile sowie auf einzelnen Verkaufsplattformen kann das Einbinden eines rechtssicheren Impressums erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Im Folgenden stellt die IT-Recht-Kanzlei deswegen detaillierte Handlungsanleitungen für Twitter, Youtube und amazon bereit.
5 minAnleitung zur Erstellung eines Youtube-Impressums
Fehlende oder unzureichende Angaben über anbieterspezifische Kontaktinformationen sind ein beliebtes Abmahnziel, weil die sie voraussetzende Impressumspflicht im digitalen Bereich weite Ausmaße annimmt. Neben geschäftsmäßigen Internetseiten und gewerblichen Präsenzen auf Verkaufsplattformen setzen nach der Rechtsprechung auch Auftritte in Social Media immer dann ein Impressum voraus, wenn die Profile nicht nur rein privaten Zwecken dienen. Gerade dort stellt sich die rechtskonforme Einbindung der Informationen aber häufig als Problem dar. In dieser Anleitung zeigt die IT-Recht Kanzlei, wie Sie ein rechtssicheres Youtube-Impressum erstellen können.
7 min 19OLG Frankfurt: Impressum ausschließlich mit Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertedienste-Rufnummer ist wettbewerbswidrig
Das OLG Frankfurt (Urteil vom 02.10.2014) hat entschieden, dass eine kostenpflichtige Mehrwertdienste-Rufnummer im Impressum eines Onlinehändlers nicht den Vorgaben des § 5 Telemediengesetz (TMG) zur Ermöglichung einer „schnellen elektronischen Kontaktaufnahme und einer unmittelbaren Kommunikation“ entspricht. Eine Mehrwertdienste-Rufnummer scheint diese Vorgaben zwar auf den ersten Blick zu erfüllen. Warum das OLG Frankfurt dennoch bei Verwendung einer derartigen kostenpflichtigen Rufnummer einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen § 5 TMG sieht, dazu im folgenden Beitrag mehr.
3 minOLG Frankfurt: Unterlassungsanspruch gegen Betreiber eines inaktiven Onlineshops wegen unzureichendem Impressum
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 03.07.2014 – Az: 6 U 240/13 entschieden, dass gegen den Betreiber eines Onlineshops bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen (hier unzureichendes Impressum) auch dann ein Unterlassungsanspruch besteht, wenn der Onlineshop derzeit nicht betrieben wird. Das OLG Frankfurt hat unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des BGH (bei Unterlassungsansprüchen handele es sich um auf die Zukunft gerichtete Ansprüche) gefolgert, dass auch gegen den Inhaber eines derzeit nicht betriebenen Onlineshops ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bestehen kann.
2 minOLG Schleswig zum Umfang des Angebotsbegriffs nach §5a Abs. 3 UWG und den Anforderungen an Zeitungswerbung
Gerade in Tageszeitungen setzen Händler und Veranstalter Werbung gezielt ein, um ein breites Publikum anzusprechen und auf ihre jeweiligen Produkte, Dienstleistungen und besondere zeitlich begrenzte Konditionen in einer ausgewiesenen Fläche optisch hinzuweisen. Mit Urteil vom 03.07.2013 (Az. 6 U 28/12) hat das OLG Schleswig festgelegt, unter welchen Voraussetzung die Werbung in Zeitungen dem Angebotsbegriff nach §5a Abs. 3 UWG entspricht und bei Vorenthaltung der dort normierten Informationen über die Anschrift und Identität des Werbenden unzulässig ist.
5 minLG Berlin: Angabe einer E-Mail Adresse dann nicht ausreichend, wenn Verbraucher auf automatisch generierte E-Mail nicht antworten kann
Das LG Berlin hat mit Urteil vom 28.08.2014, Az: 52 O 153/13 gegen Google Inc. entschieden, dass die Pflicht zur Angabe der E-Mail-Adresse im Impressum ( § 5 Telemediengesetz) jedenfalls dann nicht erfüllt ist, wenn bei Kontaktaufnahme über diese E-Mail-Adresse automatisch generierte Antwort-E-Mails ausführen, dass eingehende E-Mails nicht zur Kenntnis genommen werden und auf diese E-Mails nicht geantwortet werden kann.
3 min 1KG Berlin: Angabe der Mailadresse im Impressum zwingend
Geschäftlich betriebene Internetseiten müssen stets ein Impressum enthalten, das die Kontaktdaten des Händlers oder Dienstleisters ausweist und so dem Verbraucher eine unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglicht. Oftmals wird für etwaige Anfragen ein Kontaktformular verwendet, durch welches der Verbraucher nach vorgegebenem Muster sein Anliegen an den Seitenbetreiber übermitteln kann. Diese Praxis erleichtert es dem Unternehmer, die verschiedenen Begehren zu kategorisieren und den Kontext der Anfragen schnell zu erfassen.
3 min 3Keine Impressumspflicht für Diensteanbieter mit Sitz im Nicht-EU-Ausland?
Diensteanbieter i. S. d. Telemedienrechts mit Sitz in Deutschland unterliegen der Impressumspflicht nach § 5 TMG. Anbieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten müssen sich wegen des sog. Herkunftslandprinzips nicht an die Impressumspflicht nach deutschem Recht halten, sondern alleine nach den entsprechenden Vorschriften aus ihrem Sitzstaat. Doch wie verhält es sich mit Diensteanbietern aus dem Nicht-EU-Ausland? Was gilt, wenn diese sich nach ihrem Recht an keine Impressumspflichten halten müssen, jedoch in Deutschland um Kunden werben? Die IT-Recht Kanzlei berichtet von einem Fall aus der Praxis und erläutert die rechtlichen Hintergründe.
8 min 7OLG München: Bezeichnung eines Einzelunternehmers als „Geschäftsführer“ im Impressum kann abgemahnt werden
Mit Urteil vom 14.11.2013 hat das OLG München entschieden, dass die Bezeichnung eines Einzelunternehmers in dessen Impressum als „Geschäftsführer“ einen erheblichen Wettbewerbsverstoß darstellen kann. Einzelunternehmern muss daher dringend davon abgeraten werden, sich im Impressum als „Geschäftsführer“ zu bezeichnen.
10 minOLG Düsseldorf: Impressum bei Facebook unter „Info“ nicht ausreichend
Immer häufiger wird die digitale Kommunikationsplattform „Facebook“ auch von Online-Händlern genutzt, die ihre Angebote auf einer eigens angelegten Seite des Netzwerkes aufführen und bewerben. Dies dient vor allem dazu, den eigenen Internetauftritt einem breiteren Publikum zugänglich zu machen und gleichzeitig neue Zielgruppen, die über Seitenvorschläge des Netzwerkes selbst oder mittels der Empfehlung anderer Nutzer auf den Online-Händler aufmerksam werden, anzusprechen. Allerdings müssen solche Online-Präsenzen gewissen gesetzlichen Anforderungen zum Verbraucherschutz genügen.
4 minVerkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Smartphones und Tablets
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
- Wohnraumlüftungsgeräten
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
Besonderheiten beim Verkauf über...
Verkauf ins Ausland
- Belgien E-Commerce (AGB)
- Dänemark E-Commerce (AGB)
- Frankreich E-Commerce (AGB)
- Internationaler Verkauf
- Irland E-Commerce
- Italien E-Commerce (AGB)
- Kanada E-Commerce
- Luxemburg E-Commerce (AGB)
- Niederlande E-Commerce (AGB)
- Österreich E-Commerce (AGB)
- Polen E-Commerce (AGB)
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Weitere Themen
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