Website-Impressum für in das Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmer in Österreich
Im österreichischen Recht gibt es mehrere Gesetze, die Inhalte der Impressumspflicht für Websites regeln. Für Online-Händler, die als Einzelunternehmer agieren, gilt dabei, dass unterschieden werden muss zwischen in das Firmenbuch eingetragenen Unternehmen und nicht eingetragenen Gewerbetreibenden. Für die erstgenannten gilt zunächst das Unternehmensgesetzbuch (UGB), auf welches die Gewerbeordnung in § 63 Abs.3 auch ausdrücklich verweist. Daneben müssen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAAG) für Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher, das Mediengesetz (MedienG) hinsichtlich des Website-Inhaltes und das E-Commerce-Gesetz (ECG) für kommerzielle Websites beachtet werden.
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