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Impressum

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LG Berlin: „E-Mail-Adresse“ im Impressum muss erreichbar sein

Das LG Berlin entschied: Die Impressumspflicht zur Angabe einer E-Mail-Adresse (§ 5 TMG) ist nicht erfüllt, wenn unter dieser Adresse lediglich automatische Antworten versendet werden und eingehende Nachrichten tatsächlich nicht gelesen oder beantwortet werden.

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Pflichtangaben an Außenseite eines Ladengeschäfts

Bei Ladengeschäften wird üblicherweise ein Schild angebracht, welches den Ladeninhaber ausweist, die Öffnungszeiten etc. Doch welche gesetzlichen Pflichtangaben sind in diesem Zusammenhang tatsächlich zu berücksichtigen?

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KG Berlin: Impressum auf der Mich-Seite von eBay reicht aus

Das KG Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob die Angabe eines Impressums auf der Mich-Seite bei eBay ausreichend ist. Dies sei der Fall, da es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung genüge, wenn die Anbieterkennzeichnung über zwei Links "Kontakt" und "Impressum" erreichbar ist (BGH GRUR 2007, 159 ff.). Die Schaltfläche "mich" sei in diesem Zusammenhang nicht anders zu beurteilen als die Schaltflächen "Kontakt" und "Impressum".

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