E-Mail-Werbung: BGH fordert genaue Angabe beworbener Produkte
Der BGH verlangt für eine wirksame Einwilligung in E-Mail-Werbung eine präzise Angabe, für welche Produkte künftig geworben werden darf.
3 minDer BGH verlangt für eine wirksame Einwilligung in E-Mail-Werbung eine präzise Angabe, für welche Produkte künftig geworben werden darf.
3 minNewsletter zählen zu den effektivsten Marketing-Instrumenten im E-Commerce. Voraussetzung ist jedoch eine nachweisbare Einwilligung der Empfänger – fehlt dieser Beweis, drohen rechtliche Risiken.
10 min 4Laut AG Hamburg erlischt eine einmal erteilte Zustimmung zum Erhalt von Werbemails nicht automatisch durch bloßen Zeitablauf, sofern der Unternehmer die Werbung regelmäßig nutzt und dies dokumentiert.
2 min 1Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bestätigungs-E-Mail im Rahmen des Double-Opt-in-Verfahrens zur Newsletter-Anmeldung zulässig ist. Diese Auffassung steht jedoch im Widerspruch zu einer älteren Entscheidung des OLG München.
4 minWer Newsletter-Daten mit anderen Unternehmen teilen will, muss die Nutzer klar über Umfang und Zweck der Werbung informieren. Der Beitrag erläutert die Anforderungen an eine transparente und wirksame Einwilligung.
8 min 1Werbung in Autoreply-Mails ist ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers nicht erlaubt – das stellte der BGH klar.
3 minNewsletter-Werbung ist beliebt, aber rechtlich heikel. Ohne gültiges Opt-In, klare Absenderangaben und Abmeldelinks drohen Abmahnungen. Worauf Online-Shops beim E-Mail-Marketing unbedingt achten müssen.
5 minE-Mail-Newsletter erfordern eine abmahnsichere Einwilligung. Wir stellen Muster für Double-Opt-In-Erklärungen bereit und erläutern die rechtlichen Anforderungen an Inhalt, Form und Beweislast für rechtssichere E-Mail-Werbung und optionales Tracking.
6 min 3Dem Händlerbund e.V. wurde gerichtlich verboten, zu Wettbewerbszwecken Unternehmer telefonisch zu kontaktieren, es sei denn, dass eine Einwilligung im Sinne des § 7 Abs. 2 Ziffer 2 UWG des jeweiligen Angerufenen vorliegt.
7 min 2Unerwünschte E-Mail-Werbung führt häufig zu Abmahnungen – und der Versender trägt die Beweislast, dass der Empfänger zuvor ausdrücklich in den Erhalt der Werbung eingewilligt hat. Brisant wird es, wenn selbst „Bestätigungsmails“ (z. B. zur Kontoeröffnung) als Werbung gelten können.
9 minLaut OLG Celle lässt die Abgabe einer Unterlassungserklärung für eine bestimmte E-Mailadresse die Wiederholungsgefahr für weitere Verletzungen unter Verwendung alternativer Adressen nicht entfallen.
4 minWeiterempfehlungsfunktionen sind im Online-Handel beliebt – rechtlich aber riskant. Spätestens seit dem BGH-Urteil zu „Tell-a-Friend“ ist klar: Viele Modelle gelten als unzulässige E-Mail-Werbung ohne Einwilligung.
5 minJüngst hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.09.2013 entschieden, dass sogenannte „Tell-a-friend“-Mails abmahnbare und damit unlautere Werbung darstellen. Diese Entscheidung setzt dem andauernden Meinungsstreit, inwiefern das Werben mit Inhalten durch die persönliche Empfehlung von Nutzern gegenüber bekannten Personen per Mail erlaubt ist, nun ein Ende.
4 min 3Das LG Hagen hatte sich mit der Reichweite von Unterlassungsansprüchen bei unerwünschter E-Mail-Werbung zu befassen.
3 minImmobilienplattformen sind für Makler wichtige Werbekanäle – bergen aber wettbewerbsrechtliche Risiken. Wann drohen Abmahnungen wegen E-Mail-Alerts oder irreführender Inserate? Wir zeigen, worauf Makler jetzt achten sollten.
4 minEin Klick genügt – und plötzlich sind zahlreiche E-Mail-Adressen für alle sichtbar. Offene Verteiler können schnell zum Datenschutzverstoß werden. Wir zeigen, welche Risiken bestehen und was heute nach der DSGVO gilt.
4 min 1Schon die bloße Bitte um eine positive Bewertung per E-Mail kann rechtlich als Werbung gelten – mit erheblichen wettbewerbsrechtlichen Risiken für Händler auf dem Amazon-Marketplace.
4 min 12Das OLG Köln entschied, dass ein Unternehmen auch dann für unerwünschte Werbung per E-Mail hafte, wenn diese durch einen selbständigen, aber eingegliederten Werbepartner versandt worden sind.
2 minWer kennt es nicht: das Häkchen, mit dem man am Ende eines Internetformulars in den Erhalt von Newslettern und anderer Email-Werbung einwilligen kann. Doch was passiert, wenn das Häkchen bereits automatisch gesetzt, die Einwilligung also schon „voreingestellt“ ist und der Kunde den Haken nicht entfernt? Kann dann noch von einer wirksamen Einwilligung in den Bezug von Werbung gesprochen werden? Mit dieser Frage hat sich das Thüringer OLG in Jena mit Urteil vom 21.04.2010 (Az. 2 U 88/10) beschäftigt.
4 min 1Die IT-Recht Kanzlei möchte aus aktuellem Anlass darauf aufmerksam machen, dass es mittlerweile ein erhöhtes Abmahnrisiko darstellt, sich der sog. Mailingpoint-Funktion, wie etwa "Produkte weiterempfehlen" oder „Newsletter weiterempfehlen“ zu bedienen.
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