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Direktmarketing (Newsletter, Brief, Telefon)

AG Hamurg: Werbe-E-Mails auch nach Jahren erlaubt

Laut AG Hamburg erlischt eine einmal erteilte Zustimmung zum Erhalt von Werbemails nicht automatisch durch bloßen Zeitablauf, sofern der Unternehmer die Werbung regelmäßig nutzt und dies dokumentiert.

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Double-Opt-In bei Newsletter-Versand nun doch zulässig?

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bestätigungs-E-Mail im Rahmen des Double-Opt-in-Verfahrens zur Newsletter-Anmeldung zulässig ist. Diese Auffassung steht jedoch im Widerspruch zu einer älteren Entscheidung des OLG München.

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Rechtssichere E-Mail-Werbung: So geht's!

E-Mail-Newsletter erfordern eine abmahnsichere Einwilligung. Wir stellen Muster für Double-Opt-In-Erklärungen bereit und erläutern die rechtlichen Anforderungen an Inhalt, Form und Beweislast für rechtssichere E-Mail-Werbung und optionales Tracking.

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LG Berlin und AG Berlin: Konto-Bestätigungsmail gilt als Werbung

Unerwünschte E-Mail-Werbung führt häufig zu Abmahnungen – und der Versender trägt die Beweislast, dass der Empfänger zuvor ausdrücklich in den Erhalt der Werbung eingewilligt hat. Brisant wird es, wenn selbst „Bestätigungsmails“ (z. B. zur Kontoeröffnung) als Werbung gelten können.

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BGH: „Tell-a-friend“-Werbung ist unzulässig

Jüngst hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.09.2013 entschieden, dass sogenannte „Tell-a-friend“-Mails abmahnbare und damit unlautere Werbung darstellen. Diese Entscheidung setzt dem andauernden Meinungsstreit, inwiefern das Werben mit Inhalten durch die persönliche Empfehlung von Nutzern gegenüber bekannten Personen per Mail erlaubt ist, nun ein Ende.

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OLG Köln: Unternehmer haftet für unerwünschte E-Mail-Werbung durch selbständige Werbepartner

Das OLG Köln entschied am 08.10.2010 (Az.: 6 U 69/10), dass ein Unternehmen auch dann für unerwünschte Werbung per E-Mail (sog. Spam) hafte, wenn diese durch einen selbständigen, aber eingegliederten Werbepartner versandt worden sind. Erlangt das Un-ternehmen darüber hinaus sogar Kenntnis vom wettbewerbswidrigen Handeln des Wer-bepartners, verletze es im Wiederholungsfall auch zumutbare Überprüfungs- und Instrukti-onspflichten.

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OLG München: Newsletterbestätigung im „Double-opt-in“-Verfahren zwingend unzulässige Werbung (Spam)?

Das OLG München (Urteil vom 27.09.2012, Az. 29 U 1682/12) hat entschieden, dass die erste E-Mail, welche im Rahmen des „Double-opt-in“-Verfahrens zur Bestätigung der Newsletter-Bestellung auffordert, als unzulässige Werbe-E-Mail (Spam) anzusehen sei, wenn der Empfänger keine Einwilligung in den Empfang dieser E-Mail gegeben hat. Das Werbekonzept einer ganzen Branche droht auf der Kippe zu stehen. Lesen Sie unseren Beitrag für mehr Informationen.

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Das leidige Thema der unerwünschten E-Mail-Werbung: OLG Köln spricht 500,- Euro Vertragsstrafenzahlung für eine Spam-Sendung zu

Das OLG Köln hatte in der Berufungsinstanz geurteilt (Urteil vom 01.06.2011, Az.: 6 U 4/11), dass im Falle des Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,- Euro ausreichend sei und eine angemessene Summe darstelle, um den immateriellen Schaden, welcher dem Kunden aufgrund der unerwünschten Werbe-E-Mail entstanden sei, auszugleichen.

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