Bitte stets Werbung senden: Einwilligung in E-Mail-Werbung erlischt nicht durch Zeitablauf
Das Amtsgericht (AG) Hamburg entschied, dass die Einwilligung in E-Mails mit Werbeinhalt nicht durch den bloßen Zeitablauf erlischt. Voraussetzung dafür ist, dass der Empfänger die Einwilligung in die Werbung durch E-Mails erteilt, die erhaltenen E-Mails bisher nicht beanstandet und der Unternehmer die Einwilligung regelmäßig durch den Versand von Werbe-E-Mails nutzt – so das Amtsgericht Hamburg.
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