LG Rostock: Opt-Out Cookie-Banner ist unzulässig!
Sowohl der EuGH als auch der BGH haben entschieden, dass für das Setzen von Cookies zu Tracking- und Marketing-Zwecken eine Einwilligung erforderlich ist. Das LG Rostock entschied nun, ob eine vorangekreuzte Auswahl im Cookie-Banner zulässig ist.
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