Verkauf von Chemie / Farben und Lacken

EU-Kommission: Deutschland muss Chemikalienrecht umsetzen

Deutschland droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, weil es europäische Chemikalien-Vorschriften nicht korrekt umgesetzt hat.

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Import von Pflanzenschutzmitteln aus dem EU-Ausland

Das OLG Hamburg hat in einem Urteil vom 15.04.2010 (Az. 5 U 106/08) herausgearbeitet unter welchen Voraussetzungen ein Pflanzenschutzmittel aus dem EU-Ausland nach Deutschland importiert werden darf beziehungsweise hier vertrieben werden darf.

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FAQ zur ChemVOCFarbV - 14 Fragen und Antworten

Der IT-Recht-Kanzlei liegt aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, mit der ein Mitbewerber einer Mandantin vorwirft, Bodenfarbe über ihren Onlineshop vertrieben zu haben, deren flüchtige Bestandteile den nach der ChemVOCFarbV zulässigen Grenzwert überschreiten. Die exotische ChemVOCFarbV dürfte vielen Händlern noch gänzlich unbekannt sein. Erschwerend tritt hinzu, dass seit dem 1.1.2010 mit der zweiten Stufe der ChemVOCFarbV Grenzwerte in Kraft getreten sind, die im Vergleich zu den seit 1.1.2007 gültigen Grenzwerten erheblich verschärft wurden.

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Chemical Warfare: Interessantes Urteil zum Versand von Chemikalien

„Abmahn-Krieg“ zwischen zwei Onlinehändlern, die regelmäßig Chemikalien im Versandhandel verschicken: Wie üblich eskalierte der Konflikt irgendwann, es kam zum Verfahren. Das abschließende Urteil ist eines von den wenigen, die die gesetzlichen Notwendigkeiten im Versandhandel mit Chemikalien behandeln – ein guter Grund, die Sache genauer auszuleuchten.

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Selbstbedienungsverbot: Für Pflanzenschutzmittel

Das Verbot, Pflanzenschutzmittel durch Automaten oder durch andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Pflanzenschutzgesetz) schränkt die Berufsausübungsfreiheit der Verkäufer solcher Mittel in verfassungsrechtlich zulässiger Weise ein. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

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Neuregelung der ChemVerbotsV: Handel mit wasserstoffperoxidhaltigen Produkten wird erschwert

Wasserstoffperoxidhaltige Produkte mit einer Konzentration von mehr als 12 % dürfen über den Versandhandel nicht mehr an private Endverbraucher abgegeben werden. Dies wird insbesondere Online-Shops für Schwimmbadpflege betreffen, die Wasserstoffperoxid als Alternative zur chlorhaltigen Wasserpflege anbieten.

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Bitte beachten: Das Anbieten von chemikalischen Produkten im Internet will gelernt sein!

Zur Zeit sind einige Abmahnungen im Umlauf, die sich an diejenigen Anbieter von chemikalischen Produkten richten, die dem Chemikaliengesetz nicht genügend Beachtung schenken. Dieses sieht beispielsweise vor, dass bei der Werbung für Biozid-Produkte ein ausdrücklicher Warnhinweis erfolgt.

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