Artikel zum Thema „Pflicht, Zur, Anbieterkennzeichnung“

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TikTok: Derzeit nicht für Unternehmer geeignet

Zunehmend wächst das Interesse von Unternehmern, ihre Angebote über TikTok zu bewerben, so wie dies heute etwa über Facebook und Instagram bereits Gang und Gäbe ist. Doch ist TikTok derzeit überhaupt für Unternehmer geeignet?

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Online-Vermietung von Ferienwohnungen: Rechtliche Fallstricke

Immer mehr Reisende wollen im Urlaub wie zu Hause wohnen und buchen Ferienwohnungen online. Für Vermieter ist das ein lukratives Geschäft, das aber rechtliche Sorgfalt erfordert, um böse Überraschungen zu vermeiden. Welche rechtlichen Fallstricke lauern?

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Impressumspflicht für Facebook-Gruppen?

Facebook-Gruppen dienen nicht nur dem Austausch unter Mitgliedern, sondern können auch geschäftsmäßig zum Anbieten und Werben genutzt werden. Müssen Gruppenbetreiber auf Facebook daher ein Impressum vorhalten?

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Abmahnradar: Social-media-accounts: Kein Impressum / Lebensmittelunternehmer

In dieser Woche hat sich ein Abmahner gewerbliche social-media-accounts ohne Impressum vorgenommen, und das gleich mehrfach. Für derartige accounts besteht richtigerweise keine Ausnahme von der allgemeinen Impressumspflicht.

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Tumblr: Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden (Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei)

Aufgrund einer kürzlich ergangenen EuGH-Entscheidung muss auf jedem Tumblr-Profil eine eigene Datenschutzerklärung, sowie das Impressum des Nutzers hinterlegt werden. Allerdings stößt man bei der Darstellung der Datenschutzerklärung wie auch des Impressums bei Tumblr an technische Grenzen. Die Lösung: Der neue Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei, der Tumblr-Betreibern eine komfortable Umsetzung der rechtlichen Vorgaben ermöglicht.

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X (ehemals Twitter): Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden

Aufgrund einer ergangenen EuGH-Entscheidung muss auch auf jeder X-Page (ehemals Twitter) eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden. Allerdings stößt man bei der Darstellung der Datenschutzerklärung wie auch des Impressums bei X (ehemals Twitter) an technische Grenzen. X (ehemals Twitter) bietet lediglich die Möglichkeit, einen externen Link auf das Impressum bzw. die Datenschutzerklärung zu setzen. Die Lösung: Der neue Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei, der Betreibern einer X-Page eine komfortable Umsetzung der rechtlichen Vorgaben ermöglicht.

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Musterimpressum für Tierärzte

So wie ein Tierarzt aus berufsrechtlichen Gründen ein Schild für seine Praxis benötigt, so braucht er bei einem Auftritt im Internet ein Impressum. Tierärzte haben natürlich andere Anforderungen an ein rechtssicheres Impressum als ein Onlinehändler. Daher haben wir unser Portfolio nochmals erweitert und bieten nun auch ein Muster für das Impressum eines Tierarztes an.

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Musterimpressum für Heilpraktiker

Wir werden immer wieder von Heilpraktikern kontaktiert und nach einem wirksamen Impressum gefragt. Diese Berufsgruppe hat natürlich, ähnlich etwa wie Ärzte, andere Anforderungen an ein rechtssicheres Impressum als ein Onlinehändler. Daher haben wir unser Portfolio diesbzgl. erweitert und bieten nun ein Muster für ein Impressum eines Heilpraktikers an.

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Abmahnradar: Kein Impressum auf Facebook / Marke: Speedminton

Es ging es um den OS-Link, unzulässige AGB-Klauseln, eine alte Widerrufbelehrung und ein wettbewerbsrechtlich unzulässige Nachahmung. Im Urheberrecht war mal wieder der Bilderklau. Marke: Speedminton.

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Impressumspflicht: FAQ, Anleitungen und Rechtssprechungsübersicht

Das Telemediengesetz (TMG) regelt in § 5 besondere identitätsbezogene Kennzeichnungspflichten für Anbieter von geschäftsmäßig betriebenen Internetpräsenzen. Diese auch als "Impressum" bezeichneten Anbieterinformationen sind seit jeher Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen und wurden so von der Rechtsprechung entscheidend mit- und weiterentwickelt. Der folgende Ratgeber greift die wichtigsten Fragen rund um das Thema "Impressum" auf und befasst sich insbesondere mit der einschlägigen gerichtlichen Spruchpraxis der letzten Jahre.

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LG Trier zu den Anforderungen eines Impressums bei YouTube

Das LG Trier hat mit Urteil vom 21.07.2017 - Az.: 11 O 258/16 – entschieden, dass den gesetzlichen Anforderungen an die Angabe eines Impressums im Rahmen einer gewerblichen YouTube-Präsenz genüge getan ist, wenn über die betreffende YouTube –Seite auf eine andere Homepage des Anbieters verwiesen wird, auf der wiederum transparent auf ein Impressum verlinkt wird.

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Rechtliche Fallstricke bei Online-Verkäufen über Apps

Die Digitalisierung der Einkaufswelt ist in vollem Gange: Immer mehr Kunden kaufen online über Tablet oder Smartphone ein. Im Zuge dieser Entwicklung nimmt auch die Bedeutung von Apps zu, über die Kunden bequem und schnell an ihre Produkte gelangen können. Zwar stehen diese (noch) nicht im Mittelpunkt der Abmahner – angesichts der wachsenden Nutzung von Apps kann sich dies jedoch rasch ändern. Höchste Zeit also, sich mit den rechtlichen Stolperfallen zu beschäftigen, in die Online-Händler bei der Nutzung von Apps treten können.

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Printwerbung: Was ist rechtlich zu beachten?

Von der rechtssicheren Widerrufsbelehrung über die abmahnsichere Impressumsangabe bis hin zur Angabe transparenter Preise: Printwerbung mit Flyern, Prospekten, Katalogen & Co. stellt Händler vor zahlreiche rechtliche Herausforderungen. Im Folgenden erfahren Sie, welche rechtlichen Stolpersteine bei Printwerbung drohen und wie Sie diese vermeiden können.

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Instagram durch die Rechtsbrille: Welche rechtlichen Fallstricke Händler beachten müssen

Instagram boomt. Immer mehr Unternehmen nutzen das Fotonetzwerk der Facebook-Tochter, um sich und ihre Produkte zu bewerben. Doch neben der Auswahl aussagekräftiger Bilder müssen Online-Händlern auch auf Instagram zahlreiche rechtliche Aspekte beachten. Wir erläutern im Folgenden, welche rechtlichen Stolpersteine beim Social-Media-Marketing auf Instagram drohen und wie Shop-Betreiber diese vermeiden können.

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Nach österreichischem Recht: Impressumspflichten und -muster für den Online-Handel

Basierend auf der E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG wurden die Mindestanforderungen an eine Anbieterkennzeichnung in Telemedien europaweit harmonisiert. Den nationalen Gesetzgebern wurden hierbei jedoch ein großer Spielraum zur eigenständigen Ausgestaltung eingeräumt, von dem manche Mitgliedstaaten mehr und manche weniger Gebrauch gemacht haben. Während in Deutschland die maßgeblichen Pflichtinformationen weitgehend aus §5 TMG hervorgehen, gestaltet sich Formulierung eines rechtskonformen Impressums vor allem in Österreich äußerst diffizil. Ein Zusammenspiel aus mehreren Gesetzen sowie rechtsformbasierte Zusatzpflichten ergeben nicht nur bedeutende Unterschiede zum deutschen Impressum, sondern verlangen Teledienstanbietern besondere Achtsamkeit ab. Welche Pflichtangaben in österreichischen Anbieterkennzeichnungen allgemein und in besonderen Fällen zu beachten und wie diese musterhaft umzusetzen sind, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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Hobby-Auktionator oder professioneller Seller: Bin ich noch privater Anbieter oder doch schon gewerblicher Verkäufer?

Wenn der Kleiderschrank zu platzen droht und auch Vorratskammer, Kellerraum und Garage an die Grenzen ihrer Kapazitäten geraten, ist es Zeit für einen umfassenden Frühjahrsputz. Häufig und gern greifen Putzbegeisterte in diesem Fall auf verschiedene Verkaufsplattformen wie eBay & Co zurück, um sich des lästig gewordenen Hausstands gewinnbringend zu entledigen. Doch Vorsicht: Der Übergang von privatem zum gewerblichen Verkäufer ist fließend. Der aktuelle Beitrag der IT-Recht Kanzlei zeigt Ihnen, wieso die Unterscheidung von gewerblichem und privatem Verkauf so wichtig ist und anhand welcher Merkmale Sie herausfinden, ob Sie noch privater Verkäufer oder doch schon gewerblicher Anbieter sind.

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Abmahnfallen: Die Klassiker

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Abmahnungen sind DAS Top-Thema für Online-Händler. Daher versuchen wir das hohe Informationsinteresse hierzu zu befriedigen und stellen übersichtlich die häufigsten Abmahnfallen im Bereich des Wettbewerbsrechts dar. Zudem zeigen wir Wege auf, wie Fehler und damit kostspielige Abmahnungen in diesem Bereich vermieden werden können.

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Änderungen im Layout von eBay.de: AGB, Widerrufsbelehrung und Impressumsangaben werden nicht mehr direkt angezeigt

Am Freitag, 11.11.2016 wurden bei eBay.de umfassende Änderungen am Layout der Artikelseiten durchgeführt. AGB, Widerrufsbelehrung und Impressumsangaben werden nun standardmäßig nicht mehr direkt auf der Seite angezeigt. Viele Händler sind nun verunsichert.

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Problematik bei eBay.de: Notwendigkeit eines eigenen Impressums im Rahmen eines „eBay-Shops“

Viele eBay-Verkäufer nutzen die Möglichkeit, neben den normalen eBay-Artikelseiten ihre Produkte auch im Rahmen eines eigenen „Shops“ bei eBay.de zu bewerben. Leider ist die standardmäßige von eBay.de vorgegebene Gestaltung eines solchen „eBay-Shops“ nach hiesiger Auffassung unzureichend in Bezug auf die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung. Es besteht Abmahngefahr.

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Online-Shop eröffnen: Was ist rechtlich zu beachten? - Teil 2: Impressum

Immer wieder erfolgten in der Vergangenheit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber gewerblichen Anbietern im Internet mit der Begründung, dass deren Internetpräsenzen gar keine oder nur unvollständige Impressen enthielten. Dabei ist es keine Kunst, ein rechtssicheres Impressum zu erstellen und korrekt auf der Shop-Seite zu implementieren. Im zweiten Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei erläutern wir, auf was künftige Shop-Betreiber bei der Gestaltung eines rechtssicheren Impressums achten müssen.

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