Leserkommentar zum Artikel

Lithiumbatterien und sonstiger Brennstoff: Der rechtssichere Versand von gefährlichen Gütern

Viele Händler verkaufen Gefahrgüter, ohne sich dessen bewusst zu sein – einfach deshalb, weil viele Alltagsgegenstände das Label „Gefahrgut“ tragen, bei denen man auf den ersten Blick gar nicht damit rechnet. Gerade im Fernabsatzhandel können solche Pannen jedoch schädlich sein, denn beim Versand dieser Güter gelten besondere Vorschriften, die bei Missachtung oftmals gewerbe- und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein beliebtes Beispiel hierfür sind lithiumhaltige Batterien wie z.B. die sogenannten Knopfzellen.

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Nein

Beitrag von C. Engel
29.10.2010, 10:39 Uhr

Nein, Notebooks und ähnliche Geräte können (weiterhin) ohne Gefahrenzettel transportiert werden. Die genannten Bestimmungen beziehen sich ausdrücklich auf Lithiumzellen, und nicht auf die in Notebooks und Kameras häufig eingesetzten Lithium-Ionen-Akkus.

Der Grund, wieso ausgerechnet lose Lithiumbatterien, insbesondere die sog. "Knopfzellen", als Gefahrgut gehandhabt werden, ist rein technischer Natur: Wenn diese Zellen lose gelagert werden und Kontakt zueinander haben, kann es zu den geschilderten Komplikationen kommen. Dies ist z.B. auch der Grund dafür, dass Lithiumzellen im Einzelhandel grundsätzlich in Blistern verkauft werden, in denen die einzelenen Batterien voneinander isoliert sind.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • ...nur begrenzt zielführend von Jens-Thomas Rueckert, 26.05.2011, 13:31 Uhr

    Zunächst einmal: ALLE Lithium - Batterien sind als Gefahrgut anzusehen. Die Freistellungen sind verkehrsträgerbezogen, d.h. es gilt im ADR die Sonderbestimmung 188. Jedoch: Mindestanforderungen an die Verpackung bestehen, u.u. muss ebenfalls gekennzeichnet oder markiert werden. Im Luftverkehr -... » Weiterlesen

  • Freigrenzen von Dieter Mertens, 23.10.2010, 23:59 Uhr

    ...im Normalfall dürften für normale Einzelhändler die Freigrenzen ausreichen, um ohne die genannten Maßnahmen versenden zu... » Weiterlesen

  • Habe ich das jetzt richtig verstanden? von Ich-schon-wieder, 16.10.2010, 10:57 Uhr

    Wenn ich diesen Artikel lese und richtig deute, heisst das doch auch, dass jedweder Versand von mit Lithiumbatterien bestücktem Gerät ein Gefahrguttransport wäre, oder ? Dies würde dann z.B. auch den Versand von PCs, Notebooks, Spielzeug, Unterhaltungselektronik, Taschenrechnern, Küchenwaagen... » Weiterlesen

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