Leserkommentar zum Artikel

Lithiumbatterien und sonstiger Brennstoff: Der rechtssichere Versand von gefährlichen Gütern

Viele Händler verkaufen Gefahrgüter, ohne sich dessen bewusst zu sein – einfach deshalb, weil viele Alltagsgegenstände das Label „Gefahrgut“ tragen, bei denen man auf den ersten Blick gar nicht damit rechnet. Gerade im Fernabsatzhandel können solche Pannen jedoch schädlich sein, denn beim Versand dieser Güter gelten besondere Vorschriften, die bei Missachtung oftmals gewerbe- und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein beliebtes Beispiel hierfür sind lithiumhaltige Batterien wie z.B. die sogenannten Knopfzellen.

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Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Beitrag von Ich-schon-wieder
16.10.2010, 10:57 Uhr

Wenn ich diesen Artikel lese und richtig deute, heisst das doch auch, dass jedweder Versand von mit Lithiumbatterien bestücktem Gerät ein Gefahrguttransport wäre, oder ?

Dies würde dann z.B. auch den Versand von PCs, Notebooks, Spielzeug, Unterhaltungselektronik, Taschenrechnern, Küchenwaagen und vielem anderem mehr betreffen. Eben Alles was in irgendeiner Weise eine Lithiumbatterie beinhaltet und das sind heutztage ja ziemlich viele Geräte.....

Muss man dann eigentlich nicht auch bei der Beförderung eines Notebooks im Flugzeug besondere Voricht walten lassen und spezielle Sicherheitsmechanismen einführen ? So sollte doch dann lieber ab sofort das Notebook während des Transportes in doppelte Folie eingeschweißt werden müssen ! So ein Akku oder die CMOS Batterie könnte ja auch im Flugzeug anfangen zu brennen... Müssen wir jetzt auch bei einer Bahnfahrt mit Kontrollen rechnen und das Notebook dort als Gefahrgut angeben ? Und eigentlich gehört nach dieser Logik auf jeden Laptopbag ein spezieller gut sichtbarer Warnhinweius was genau da drin transportiert wird, oder ? Und nicht vergessen,auch immer schön den Begleitzettel in die Tragetasche legen......

Oder gelten diese Vorschriften nur für den Weg vom Händler zum Endverbraucher und dem wird hinterher nicht mehr auf die Finger geschaut, was er mit dem Gefahrgut anstellt ?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • ...nur begrenzt zielführend von Jens-Thomas Rueckert, 26.05.2011, 13:31 Uhr

    Zunächst einmal: ALLE Lithium - Batterien sind als Gefahrgut anzusehen. Die Freistellungen sind verkehrsträgerbezogen, d.h. es gilt im ADR die Sonderbestimmung 188. Jedoch: Mindestanforderungen an die Verpackung bestehen, u.u. muss ebenfalls gekennzeichnet oder markiert werden. Im Luftverkehr -... » Weiterlesen

  • Nein von C. Engel, 29.10.2010, 10:39 Uhr

    Nein, Notebooks und ähnliche Geräte können (weiterhin) ohne Gefahrenzettel transportiert werden. Die genannten Bestimmungen beziehen sich ausdrücklich auf Lithiumzellen, und nicht auf die in Notebooks und Kameras häufig eingesetzten Lithium-Ionen-Akkus. Der Grund, wieso ausgerechnet lose... » Weiterlesen

  • Freigrenzen von Dieter Mertens, 23.10.2010, 23:59 Uhr

    ...im Normalfall dürften für normale Einzelhändler die Freigrenzen ausreichen, um ohne die genannten Maßnahmen versenden zu... » Weiterlesen

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