Leserkommentar zum Artikel

Lithiumbatterien und sonstiger Brennstoff: Der rechtssichere Versand von gefährlichen Gütern

Viele Händler verkaufen Gefahrgüter, ohne sich dessen bewusst zu sein – einfach deshalb, weil viele Alltagsgegenstände das Label „Gefahrgut“ tragen, bei denen man auf den ersten Blick gar nicht damit rechnet. Gerade im Fernabsatzhandel können solche Pannen jedoch schädlich sein, denn beim Versand dieser Güter gelten besondere Vorschriften, die bei Missachtung oftmals gewerbe- und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein beliebtes Beispiel hierfür sind lithiumhaltige Batterien wie z.B. die sogenannten Knopfzellen.

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Freigrenzen

Beitrag von Dieter Mertens
23.10.2010, 23:59 Uhr

...im Normalfall dürften für normale Einzelhändler die Freigrenzen ausreichen, um ohne die genannten Maßnahmen versenden zu können.

http://www.batteryuniversity.eu/images/stories/UN-T-Test/pdf/UN-Regeln_Versand_Li-Batt_2009.pdf

http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:wAphU6hrflcJ:www.extraenergy.org/files/BerndHilke-LiIon-Gesetze.pdf+%22ADR-Sondervorschrift+188%22&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEEShXYyU5I5jWiQ4-9lHSK5wakR3nP6I_k2pT2IMpr9ZWV5iSVjX_Tv8MibjZ1S7D9jDO-1A597Zrf0AKz218lCxNn05eoyehFeHHdd6PRBtG5mCVqRaFW2eCBE_9YwX9zuEeBGh6&sig=AHIEtbQxf-1G59paIQ6EzyBhJxseBTUgLQ

Wenn ich das richtig interpretiere, gilt im Normalfall mindestens die 20 Watt Freigrenze. Eine normale Lithiumzelle hat gerade einmal 0,5 W/h

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • ...nur begrenzt zielführend von Jens-Thomas Rueckert, 26.05.2011, 13:31 Uhr

    Zunächst einmal: ALLE Lithium - Batterien sind als Gefahrgut anzusehen. Die Freistellungen sind verkehrsträgerbezogen, d.h. es gilt im ADR die Sonderbestimmung 188. Jedoch: Mindestanforderungen an die Verpackung bestehen, u.u. muss ebenfalls gekennzeichnet oder markiert werden. Im Luftverkehr -... » Weiterlesen

  • Nein von C. Engel, 29.10.2010, 10:39 Uhr

    Nein, Notebooks und ähnliche Geräte können (weiterhin) ohne Gefahrenzettel transportiert werden. Die genannten Bestimmungen beziehen sich ausdrücklich auf Lithiumzellen, und nicht auf die in Notebooks und Kameras häufig eingesetzten Lithium-Ionen-Akkus. Der Grund, wieso ausgerechnet lose... » Weiterlesen

  • Habe ich das jetzt richtig verstanden? von Ich-schon-wieder, 16.10.2010, 10:57 Uhr

    Wenn ich diesen Artikel lese und richtig deute, heisst das doch auch, dass jedweder Versand von mit Lithiumbatterien bestücktem Gerät ein Gefahrguttransport wäre, oder ? Dies würde dann z.B. auch den Versand von PCs, Notebooks, Spielzeug, Unterhaltungselektronik, Taschenrechnern, Küchenwaagen... » Weiterlesen

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