Artikel zum Thema „Kennzeichnungspflicht“
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Verkauf von Haushaltsbacköfen: Neue Energieverbrauchskennzeichnung ab 2015
Mit Wirkung ab 2015 werden durch die Verordnung (EU) Nr. 65/2014 beim Inverkehrbringen und Verkauf die für andere energieverbrauchsrelevante Produkte bereits geltenden einheitlichen EU-Etikettierungs- und Kennzeichnungspflichten auch für Haushaltsbacköfen eingeführt. In Form von FAQ hat die IT-Recht-Kanzlei die verschiedenen Regelungspunkte der neuen Verordnung herausgearbeitet und einen Ratgeber zur Umsetzung der Etikettierungspflichten von Lieferanten und der Kennzeichnungspflichten von Händlern erstellt.
1 minFür Lieferanten ab 2015: Neue Pflicht zur elektronischen Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte
Die neue Verordnung (EU) Nr. 518/2014, die am 05.03.2014 verabschiedet wurde, erweitert das Pflichtenprogramm der Lieferanten zur Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte um die Bereitstellung elektronischer Energieeffizienz-Etiketten und Produktdatenblätter ab 2015. Diese sollen von Online-Händlern auf ihren Websites zum Abruf für Verbraucher bereitgehalten werden, um ihnen fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen.
8 minOLG Köln: Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse in Werbung auch bei LED-Monitoren
Mit Urteil vom 26. Februar 2014 (Az. 6 U 189/13) hat das OLG Köln entschieden, dass LED-Monitoren in Bezug auf die Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse tatbestandlich der Kennzeichnungsverordnung für Fernsehgeräte unterfallen und dass ein Verzicht der Etikettierung in der Werbung somit einem Wettbewerbsverstoß gleichkommt.
5 minPflicht zur Bereitstellung elektronischer Etiketten und Datenblätter für energieverbrauchsrelevante Ware im Online-Handel ab 2015
Zum 05.03.2014 wurde die Verordnung (EU) 518/2014 verabschiedet, die Online-Händlern ab 2015 auferlegt, für energieverbrauchsrelevante Geräte auf ihren Websites elektronische Energieeffizienz-Etiketten und Produktdatenblätter zur Einsicht für Verbraucher bereitzuhalten. Dabei ändert der Rechtsakt die für die jeweiligen Produktkategorien bereits existierenden Kennzeichnungsverordnungen ab und erweitert sie um ein Pflichtenprogramm der Unternehmer mit Tätigkeit im Online-Handel, um Verbrauchern eine fundiertere, von der Kenntnis aller produktbezogenen Fakten getragene Kaufentscheidung zu ermöglichen.
11 minDie Verantwortlichkeit für Pflichtangaben nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
Zum 13.12. 2014 tritt die Lebensmittel-informationsverordnung (LMIV) in Kraft und etabliert EU-weite, einheitliche Kennzeichnungspflichten für Lebensmittelunternehmer, denen im Vertrieb von Lebensmitteln nachgekommen werden muss. Aus der Rechtsnorm geht allerdings nicht eindeutig hervor, wem die spezifischen Auskunftspflichten obliegen, sodass sich gerade in Anbetracht von längeren Vertriebsketten die Frage nach der Verantwortlichkeit für die jeweiligen Pflichtangaben stellt. Dieser Beitrag soll die Zuweisung der gesetzlich angeordneten Pflichtentragung zusammenfassend darstellen und analysieren, welchem spezifischen Lebensmittelunternehmer die Anführung der Kennzeichnungsvorgaben auferlegt wird.
4 minBGH: Anforderungen an gesundheitsbezogene Angaben und zur unzulässigen Werbung mit solchen bei Babynahrung
Im Vertrieb von Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmitteln werden häufig bestimmte Inhaltsstoffe werbend hervorgehoben, um beim Verbraucher den Eindruck einer positiven gesundheitlichen Wirkung hervorzurufen. Dies kann zum einen durch die gesonderte Aufführung des bestimmten Stoffes selbst, zum anderen durch die Angabe dessen förderlicher Effekte erfolgen, deren Zulässigkeiten sich vor allem an der Verordnung (EG) über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (sogenannte „Health-Claims-Verordnung“, Nr. 1924/2006) bemessen.
5 minDie Bereitstellung der neuen Pflichtinformationen im Fernabsatz von Lebensmitteln
Zum 13.12.2014 wird die bisher geltende deutsche Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung durch die europaweite Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) abgelöst. Diese etabliert neue Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel und soll deren Vertrieb auf dem europäischen Binnenmarkt einheitlich regeln. Dabei ist insbesondere Art. 14, der die Art und den Umfang der Bereitstellung dieser neuen Pflichten für Händler festlegt, die Lebensmittel im Fernabsatz vertreiben, von großer Bedeutung.
9 min 1Lebensmittelinformationsverordnung: Rechtssicherer Verkauf von Lebensmitteln im Fernabsatz
Seit dem 13.12.2014 haben Online-Händler, die Lebensmittel durch Einsatz von Fernkommunikationstechniken (z.B. Internet, Katalog etc.) zum Verkauf anbieten, dem Kunden vor Abschluss des Kaufvertrags diverse Informationen zwingend bereitzustellen. Die sich aus der EU-Lebensmittelinformationsverordnung ergebende Online-Kennzeichnungspflicht betrifft selbstverständlich auch Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln oder alkoholischen Getränken. Wie also sind Lebensmittel seit dem 13.12.2014 online zu kennzeichnen? Wir klären gerne auf.
36 minOnline-Kennzeichnung: Fernsehgeräte auch nach dem 01.01.2015 rechtssicher bewerben und verkaufen
Die EU-Verordnung Nr. 1062/2010 schreibt eine verbindliche Energieverbrauchskennzeichnung für Fernsehgeräte vor. Was sind überhaupt Fernsehgeräte und wie sind diese im Fernabsatz (z.B. Internet oder Katalog) korrekt zu kennzeichnen? Welche Pflichten treffen Händler in dem Zusammenhang und welche Rolle spielt hierbei die Verordnung Nr. 518/2014, die ab dem 01.01.2015 weitere Vorgaben beim Vertrieb von Fernsehgeräten über Fernabsatz (z.B. Internet, Katalog) macht? Lesen Sie hierzu den nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
27 minOnline-Kennzeichnung: Wäschetrockner auch nach dem 01.01.2015 rechtssicher bewerben und verkaufen
Sie möchten Haushaltswäschetrockner im Internet (oder Katalogen) bewerben und zum Verkauf anbieten? Dann haben Sie diverse EU-Pflichtkennzeichnungen zu beachten, die wiederum in verschiedenen Vorschriftenwerken geregelt sind. Welche Haushaltswäschetrockner sind genau betroffen? Wie sind Haushaltswäschetrockner beim Vertrieb über das Internet zu kennzeichnen? Wie sind die Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 392/2012 sowie der EU-Verordnung 518/2014 umzusetzen und viel wichtiger - wer hat sie zu befolgen? Lesen Sie zu dem Thema die nachfolgenden FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei.
27 minKennzeichnung von Leuchten im Online-Handel: Gravierende gesetzliche Widersprüchlichkeiten
Die Kennzeichnung von Leuchten unterfällt grundsätzlich dem Regelungsbereich der EU-Verordnung Nr. 874/2012, die mit Wirkung ab dem 01.03.2014 weitgehende Informationspflichten für Händler vorsieht. Für den Bereich des Online-Handels wurde diese durch die EU-Verordnung Nr. 518/2014 abgeändert und um ein vermeintlich zusätzliches Pflichtenprogramm erweitert. Dabei hat der europäische Gesetzgeber jedoch den Regelungsumfang des originären Rechtsaktes offensichtlich außer Acht gelassen und mithin inhaltlichen Überschneidungen, Wertungswidersprüchen und Rechtsunsicherheit die Tore geöffnet. Im folgenden Beitrag zeigt die IT-Recht-Kanzlei die folgenschweren Probleme auf, mit denen sich Online-Händler von Leuchten durch das Zusammenspiel aus Ausgangs- und Ergänzungsverordnung nunmehr konfrontiert sehen.
9 minRechtskonforme Online-Werbung für Leuchten kaum möglich
Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 etabliert verschiedene energieverbrauchsbedingte Informationspflichten für Hersteller und Händler von Lampen und Leuchten, die nicht nur bei konkreten Verkaufsangeboten, sondern auch in der bloßen Produktwerbung Wirkung entfalten. Händlern von Leuchten werden hierbei allerdings Obliegenheiten auferlegt, die undifferenziert für jede Art des Vertriebes und der Werbung gleichermaßen gelten sollen und so gerade die Besonderheiten des Online-Gewerbes nicht hinreichend berücksichtigen. Dass aufgrund der extensiven Anforderungen eine verordnungskonforme Bewerbung von Leuchten im Online-Handel kaum noch möglich ist und einzelne absatzfördernde Maßnahmen gar völlig boykottiert werden, zeigt die IT-Recht-Kanzlei im folgenden Beitrag.
10 minLampen sind in Leuchten fest verbaut: Wie sieht es mit der Kennzeichnungspflicht aus?
Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 harmonisiert die Energieverbrauchskennzeichnung von Lampen und Leuchten und stellt ein umfangreiches Pflichtenprogramm für Hersteller und Händler auf, das angesichts stark fragmentierter Regelungsinhalte und auslegungsbedürftiger Rechtsbegriffe auch 2 Jahre nach seiner Verabschiedung kontinuierlich neue Fragen aufwirft. Insbesondere die verschiedenen Leuchtenarten und deren spezifische Kennzeichnungsvorgaben stellen Händler vor seit jeher vor Probleme. Aus gegebenem Anlass behandelt dieser Beitrag die Frage, ob und inwieweit eine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn Lampen in Leuchten fest verbaut sind.
5 minKG Berlin: Angabe der Mailadresse im Impressum zwingend
Geschäftlich betriebene Internetseiten müssen stets ein Impressum enthalten, das die Kontaktdaten des Händlers oder Dienstleisters ausweist und so dem Verbraucher eine unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglicht. Oftmals wird für etwaige Anfragen ein Kontaktformular verwendet, durch welches der Verbraucher nach vorgegebenem Muster sein Anliegen an den Seitenbetreiber übermitteln kann. Diese Praxis erleichtert es dem Unternehmer, die verschiedenen Begehren zu kategorisieren und den Kontext der Anfragen schnell zu erfassen.
3 min 3EU-Kommission erwägt einheitliche Kennzeichnung von Lederwaren
Bisher sind Hersteller oder Anbieter von Lederwaren auf dem europäischen Markt nicht gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte durch einheitliche Etiketten zu kennzeichnen. So stehen Verbraucher hauptsächlich auf dem Gebiet der Textil- und Bekleidungsindustrie der Frage, ob es sich bei einem bestimmten Produkt um eine Verarbeitung von echtem Leder handelt, nicht selten ratlos gegenüber.
4 min 1OLG Celle: Klebefähnchen an Kopfhörern für Kennzeichnung nach §7 ElektroG nicht ausreichend und unzulässig
Besonders im Online-Handel werden vermehrt verschiedenste Arten von Elektro- und Elektronikprodukte angeboten, die ein potenzieller Käufer bequem per Mausklick bestellen und per Lieferung in Empfang nehmen kann. Allerdings sind eben diese Produkte nach ihrer erstmaligen Bereitstellung auf dem europäischen Binnenmarkt gemäß §7 Satz 1 ElektroG mit einem Etikett dauerhaft zu versehen, das den jeweiligen Hersteller klar ausweist und dessen Identifizierung ermöglicht.
3 minSchweizer Einfuhrverbot für bestimmte Warengruppen
Im Handel mit der Schweiz wird der deutsche Onlinehändler schmerzhaft an die Tatsache erinnert, dass die Schweiz kein Mitglied der EU ist und trotz Assoziierungsabkommen der Schweiz mit der EU viele Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen im Handel mit EU-Mitgliedsstaaten gelten. Hier hat sich der deutsche Onlinehändler mit einer sehr komplexen und ausufernden Rechtsmaterie auseinanderzusetzen. Mehr dazu im folgenden Beitrag
2 minOLG Köln zur Angabe des Prozentanteils eines Inhaltsstoffes bei "Quasi-Mono-Produkten"
Das OLG Köln hatte darüber zu befinden (Urteil vom 23.08.2013, Az.: 6 U 41/13), ob eine Kennzeichnungspflicht auf der Produktverpackung in Bezug auf den prozentualen Mengenanteil einer Zutat im Falle des Vorliegens eines „Quasi-Mono-Produkts“ besteht. Hierbei ging das Gericht jedenfalls dann von einer zwingenden Angabe des prozentualen Mengenanteils einer Zutat und damit einer zwingenden Kennzeichnungspflicht auf der Produktverpackung aus, wenn die Zutat auf der Produktverpackung besonders hervorgehoben werde. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des OLG Köln.
6 minAufgaben und Pflichten der Wirtschaftsakteure Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur und Händler im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
Die entscheidende Rolle beim Inverkehrbringen von Bauprodukten, die den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen, kommt nicht den Behörden sondern den Wirtschaftsakteuren Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur und Händler zu. Das Konformitätsverfahren für Bauprodukte sowie Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung, die alleine in der Verantwortung der beteiligten Wirtschaftsakteure liegen, sollen sicherstellen, dass Bauprodukte den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen. Die Wirtschaftsakteure tragen daher eine enorme Eigenverantwortlichkeit. Die IT-Recht-Kanzlei will die Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur und Händler) beraten, welche Aufgaben und Pflichten sie beim Inverkehrbringen von Bauprodukten gemäß der EU-Bauproduktenverordnung Nr. 305/2011 zu beachten haben.
11 minEU-Verordnung 665/2013: Neue Vorgaben beim (Online-) Handel mit Staubsaugern ab dem 01.09.2014
(Online-) Händler, die Staubsauger verkaufen, haben ab dem 01 September 2014 die ordnungsgemäße Kennzeichnung ihrer Ware sicherzustellen. Die Art der Kennzeichnung wird davon abhängen, ob die Staubsauger via Fernabsatz oder etwa über den stationären Handel ("Verkaufsstelle") vertrieben werden - so die Regeln der neuen EU-Verordnung Nr. 665/2013. Welche Pflichten in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Staubsaugern kommen nächstes Jahr auf Händler zu? Wie haben Händler ihre Ware im Internet zu kennzeichnen und welche Staubsauger werden überhaupt kennzeichnungspflicht sein? Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.
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- Verkauf von Haushaltsbacköfen: Neue Energieverbrauchskennzeichnung ab 2015
- Für Lieferanten ab 2015: Neue Pflicht zur elektronischen Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte
- OLG Köln: Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse in Werbung auch bei LED-Monitoren
- Pflicht zur Bereitstellung elektronischer Etiketten und Datenblätter für energieverbrauchsrelevante Ware im Online-Handel ab 2015
- Die Verantwortlichkeit für Pflichtangaben nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
- BGH: Anforderungen an gesundheitsbezogene Angaben und zur unzulässigen Werbung mit solchen bei Babynahrung
- Die Bereitstellung der neuen Pflichtinformationen im Fernabsatz von Lebensmitteln
- Lebensmittelinformationsverordnung: Rechtssicherer Verkauf von Lebensmitteln im Fernabsatz
- Online-Kennzeichnung: Fernsehgeräte auch nach dem 01.01.2015 rechtssicher bewerben und verkaufen
- Online-Kennzeichnung: Wäschetrockner auch nach dem 01.01.2015 rechtssicher bewerben und verkaufen
- Kennzeichnung von Leuchten im Online-Handel: Gravierende gesetzliche Widersprüchlichkeiten
- Rechtskonforme Online-Werbung für Leuchten kaum möglich
- Lampen sind in Leuchten fest verbaut: Wie sieht es mit der Kennzeichnungspflicht aus?
- KG Berlin: Angabe der Mailadresse im Impressum zwingend
- EU-Kommission erwägt einheitliche Kennzeichnung von Lederwaren
- OLG Celle: Klebefähnchen an Kopfhörern für Kennzeichnung nach §7 ElektroG nicht ausreichend und unzulässig
- Schweizer Einfuhrverbot für bestimmte Warengruppen
- OLG Köln zur Angabe des Prozentanteils eines Inhaltsstoffes bei "Quasi-Mono-Produkten"
- Aufgaben und Pflichten der Wirtschaftsakteure Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur und Händler im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
- EU-Verordnung 665/2013: Neue Vorgaben beim (Online-) Handel mit Staubsaugern ab dem 01.09.2014