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Artikel zum Thema „Energieeffizienzklasse“

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Kennzeichnung von Leuchten im Online-Handel: Gravierende gesetzliche Widersprüchlichkeiten

Die Kennzeichnung von Leuchten unterfällt grundsätzlich dem Regelungsbereich der EU-Verordnung Nr. 874/2012, die mit Wirkung ab dem 01.03.2014 weitgehende Informationspflichten für Händler vorsieht. Für den Bereich des Online-Handels wurde diese durch die EU-Verordnung Nr. 518/2014 abgeändert und um ein vermeintlich zusätzliches Pflichtenprogramm erweitert. Dabei hat der europäische Gesetzgeber jedoch den Regelungsumfang des originären Rechtsaktes offensichtlich außer Acht gelassen und mithin inhaltlichen Überschneidungen, Wertungswidersprüchen und Rechtsunsicherheit die Tore geöffnet. Im folgenden Beitrag zeigt die IT-Recht-Kanzlei die folgenschweren Probleme auf, mit denen sich Online-Händler von Leuchten durch das Zusammenspiel aus Ausgangs- und Ergänzungsverordnung nunmehr konfrontiert sehen.

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Rechtskonforme Online-Werbung für Leuchten kaum möglich

Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 etabliert verschiedene energieverbrauchsbedingte Informationspflichten für Hersteller und Händler von Lampen und Leuchten, die nicht nur bei konkreten Verkaufsangeboten, sondern auch in der bloßen Produktwerbung Wirkung entfalten. Händlern von Leuchten werden hierbei allerdings Obliegenheiten auferlegt, die undifferenziert für jede Art des Vertriebes und der Werbung gleichermaßen gelten sollen und so gerade die Besonderheiten des Online-Gewerbes nicht hinreichend berücksichtigen. Dass aufgrund der extensiven Anforderungen eine verordnungskonforme Bewerbung von Leuchten im Online-Handel kaum noch möglich ist und einzelne absatzfördernde Maßnahmen gar völlig boykottiert werden, zeigt die IT-Recht-Kanzlei im folgenden Beitrag.

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Lampen sind in Leuchten fest verbaut: Wie sieht es mit der Kennzeichnungspflicht aus?

Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 harmonisiert die Energieverbrauchskennzeichnung von Lampen und Leuchten und stellt ein umfangreiches Pflichtenprogramm für Hersteller und Händler auf, das angesichts stark fragmentierter Regelungsinhalte und auslegungsbedürftiger Rechtsbegriffe auch 2 Jahre nach seiner Verabschiedung kontinuierlich neue Fragen aufwirft. Insbesondere die verschiedenen Leuchtenarten und deren spezifische Kennzeichnungsvorgaben stellen Händler vor seit jeher vor Probleme. Aus gegebenem Anlass behandelt dieser Beitrag die Frage, ob und inwieweit eine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn Lampen in Leuchten fest verbaut sind.

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EU-Verordnung 665/2013: Neue Vorgaben beim (Online-) Handel mit Staubsaugern ab dem 01.09.2014

(Online-) Händler, die Staubsauger verkaufen, haben ab dem 01 September 2014 die ordnungsgemäße Kennzeichnung ihrer Ware sicherzustellen. Die Art der Kennzeichnung wird davon abhängen, ob die Staubsauger via Fernabsatz oder etwa über den stationären Handel ("Verkaufsstelle") vertrieben werden - so die Regeln der neuen EU-Verordnung Nr. 665/2013. Welche Pflichten in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Staubsaugern kommen nächstes Jahr auf Händler zu? Wie haben Händler ihre Ware im Internet zu kennzeichnen und welche Staubsauger werden überhaupt kennzeichnungspflicht sein? Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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Allgemeines zur Kennzeichnung von Staubsaugern: EU-Verordnung Nr. 665/2013

Die Europäische Kommission hat eine neue Verordnung - Nr. 665/2013 - erlassen, die erstmalig die Etikettierung von Staubsaugern als energieverbrauchsrelevante Produkte vorsieht. So müssen ab dem 01.09.2014 alle Staubsauger, die im europäischen Raum auf den Markt gebracht werden, mit einem einheitlichen Label versehen werden, dessen Vorgaben in der Verordnung punktuell aufgeführt werden. Die neuen Kennzeichnungsvorgaben treffen sowohl Lieferanten, wie auch (Online-) Händler. Die IT-Recht Kanzlei stellt in ihren aktuellen FAQ die neue EU-Verordnung vor.

9 min

OLG Stuttgart: Typenbezeichnungen von Marken-Elektro-Haushaltsgeräten sind wesentliche Informationen und daher in der Werbung zwingend anzugeben

In seiner Entscheidung vom 17.01.2013, (Az.: 2 U 97/12) stellte das OLG Stuttgart klar, dass die Typenbezeichnung von Marken-Elektro-Haushaltsgeräten ein wesentliches Merkmal im Sinne des § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG seien und daher dann, wenn auch die Marke und der Preis des Gerätes in einem Werbeprospekt aufgeführt sind, auch die Typenbezeichnung genannt werden müsse. Eine Zuwiderhandlung stelle ein wettbewerbsrechtlich relevanter Verstoß dar und könne daher auch kostenpflichtig abgemahnt werden.

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Buttonlösung: Neue Informationspflichten ab 01.08.2012!

Die „Buttonlösung“ eilt mit großen Schritten heran. Es sind nicht einmal mehr drei Wochen, bis Händler im Ecommerce ihre Onlineshops dafür fit gemacht haben müssen. Viele Unternehmer sind der Meinung, es wäre mit der korrekten Beschriftung des „Buttons“ getan - dabei handelt es sich wohl um die einschneidendste bzw. weitreichendste Neuregelung im Bereich des Ecommerce seit Einführung des gesetzlichen Widerrufrechts.

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PKW

Bewerbung neuer Pkw über Online-Automobilbörsen (z.B. mobile.de, autoscout24.de)

Selbstverständlich muss bei der Bewerbung eines neuen Pkw über Online-Automobilbörsen der offizielle Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus sowie die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus dieses Fahrzeugs wie auf dem Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch angegen werden. Schließlich handelt es sich um in elektronischer Form verbreitetes Werbematerial. Nur, was gilt hinsichtlich der Angabe Energieeffizienzklasse einschließlich der grafischen Darstellung?

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Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)

Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.

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