Artikel zum Thema „Energieeffizienzklasse“

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Die Reichweite der Pflicht zur Energieeffizienzangabe im Internet

Nach spezifischen EU-Kennzeichnungsverordnungen sind Händler bestimmter elektronischer Haushaltsgeräte gehalten, aus Gründen des Verbraucherschutzes energieverbrauchsrelevante Pflichtinformationen bereitzustellen. Diese Regelungen entfalten ihre Wirkung jedoch nicht erst im direkten Verkauf, sondern sehen bereits in der produktbezogenen Werbung zwingende Hinweise vor. So ist bei einer Preiswerbung für ein bestimmtes Modell stets auch dessen Energieeffizienzklasse anzugeben. Gerade im Online-Geschäft nimmt diese Pflicht jedoch Ausmaße an, die vielen Händler nicht bewusst sind und mithin großes Abmahnpotenzial bergen. Anhand von bildlichen Beispielen zeigt die IT-Recht-Kanzlei auf, wie und wann bei Produktdarstellungen im Internet die Energieeffizienzklasse zwingend anzugeben ist.

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Einbettung des elektronischen Etiketts für Leuchten per Verlinkung nach VO 518/2014

Ab 2015 können Online-Händler bei der verpflichtenden Bereitstellung elektronischer Etiketten zwischen einer unmittelbaren graphischen Darstellung und einer Einbettung per Verlinkung (sog. „geschachtelte Anzeige“) wählen. Da letztere jedoch nur unter Einhaltung konkreter Formvorgaben zugelassen wird, ergeben sich für die Gerätegattung der Leuchten darstellerische Schwierigkeiten, die im Folgenden nicht nur aufgezeigt werden, sondern auch etwaigen Lösungsmöglichkeiten zugeführt werden sollen.

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Für Lieferanten ab 2015: Neue Pflicht zur elektronischen Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte

Die neue Verordnung (EU) Nr. 518/2014, die am 05.03.2014 verabschiedet wurde, erweitert das Pflichtenprogramm der Lieferanten zur Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte um die Bereitstellung elektronischer Energieeffizienz-Etiketten und Produktdatenblätter ab 2015. Diese sollen von Online-Händlern auf ihren Websites zum Abruf für Verbraucher bereitgehalten werden, um ihnen fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen.

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OLG Köln: Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse in Werbung auch bei LED-Monitoren

Mit Urteil vom 26. Februar 2014 (Az. 6 U 189/13) hat das OLG Köln entschieden, dass LED-Monitoren in Bezug auf die Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse tatbestandlich der Kennzeichnungsverordnung für Fernsehgeräte unterfallen und dass ein Verzicht der Etikettierung in der Werbung somit einem Wettbewerbsverstoß gleichkommt.

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Pflicht zur Bereitstellung elektronischer Etiketten und Datenblätter für energieverbrauchsrelevante Ware im Online-Handel ab 2015

Zum 05.03.2014 wurde die Verordnung (EU) 518/2014 verabschiedet, die Online-Händlern ab 2015 auferlegt, für energieverbrauchsrelevante Geräte auf ihren Websites elektronische Energieeffizienz-Etiketten und Produktdatenblätter zur Einsicht für Verbraucher bereitzuhalten. Dabei ändert der Rechtsakt die für die jeweiligen Produktkategorien bereits existierenden Kennzeichnungsverordnungen ab und erweitert sie um ein Pflichtenprogramm der Unternehmer mit Tätigkeit im Online-Handel, um Verbrauchern eine fundiertere, von der Kenntnis aller produktbezogenen Fakten getragene Kaufentscheidung zu ermöglichen.

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Online-Kennzeichnung: Fernsehgeräte auch nach dem 01.01.2015 rechtssicher bewerben und verkaufen

Die EU-Verordnung Nr. 1062/2010 schreibt eine verbindliche Energieverbrauchskennzeichnung für Fernsehgeräte vor. Was sind überhaupt Fernsehgeräte und wie sind diese im Fernabsatz (z.B. Internet oder Katalog) korrekt zu kennzeichnen? Welche Pflichten treffen Händler in dem Zusammenhang und welche Rolle spielt hierbei die Verordnung Nr. 518/2014, die ab dem 01.01.2015 weitere Vorgaben beim Vertrieb von Fernsehgeräten über Fernabsatz (z.B. Internet, Katalog) macht? Lesen Sie hierzu den nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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Online-Kennzeichnung: Wäschetrockner auch nach dem 01.01.2015 rechtssicher bewerben und verkaufen

Sie möchten Haushaltswäschetrockner im Internet (oder Katalogen) bewerben und zum Verkauf anbieten? Dann haben Sie diverse EU-Pflichtkennzeichnungen zu beachten, die wiederum in verschiedenen Vorschriftenwerken geregelt sind. Welche Haushaltswäschetrockner sind genau betroffen? Wie sind Haushaltswäschetrockner beim Vertrieb über das Internet zu kennzeichnen? Wie sind die Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 392/2012 sowie der EU-Verordnung 518/2014 umzusetzen und viel wichtiger - wer hat sie zu befolgen? Lesen Sie zu dem Thema die nachfolgenden FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei.

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Kennzeichnung von Leuchten im Online-Handel: Gravierende gesetzliche Widersprüchlichkeiten

Die Kennzeichnung von Leuchten unterfällt grundsätzlich dem Regelungsbereich der EU-Verordnung Nr. 874/2012, die mit Wirkung ab dem 01.03.2014 weitgehende Informationspflichten für Händler vorsieht. Für den Bereich des Online-Handels wurde diese durch die EU-Verordnung Nr. 518/2014 abgeändert und um ein vermeintlich zusätzliches Pflichtenprogramm erweitert. Dabei hat der europäische Gesetzgeber jedoch den Regelungsumfang des originären Rechtsaktes offensichtlich außer Acht gelassen und mithin inhaltlichen Überschneidungen, Wertungswidersprüchen und Rechtsunsicherheit die Tore geöffnet. Im folgenden Beitrag zeigt die IT-Recht-Kanzlei die folgenschweren Probleme auf, mit denen sich Online-Händler von Leuchten durch das Zusammenspiel aus Ausgangs- und Ergänzungsverordnung nunmehr konfrontiert sehen.

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Rechtskonforme Online-Werbung für Leuchten kaum möglich

Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 etabliert verschiedene energieverbrauchsbedingte Informationspflichten für Hersteller und Händler von Lampen und Leuchten, die nicht nur bei konkreten Verkaufsangeboten, sondern auch in der bloßen Produktwerbung Wirkung entfalten. Händlern von Leuchten werden hierbei allerdings Obliegenheiten auferlegt, die undifferenziert für jede Art des Vertriebes und der Werbung gleichermaßen gelten sollen und so gerade die Besonderheiten des Online-Gewerbes nicht hinreichend berücksichtigen. Dass aufgrund der extensiven Anforderungen eine verordnungskonforme Bewerbung von Leuchten im Online-Handel kaum noch möglich ist und einzelne absatzfördernde Maßnahmen gar völlig boykottiert werden, zeigt die IT-Recht-Kanzlei im folgenden Beitrag.

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Lampen sind in Leuchten fest verbaut: Wie sieht es mit der Kennzeichnungspflicht aus?

Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 harmonisiert die Energieverbrauchskennzeichnung von Lampen und Leuchten und stellt ein umfangreiches Pflichtenprogramm für Hersteller und Händler auf, das angesichts stark fragmentierter Regelungsinhalte und auslegungsbedürftiger Rechtsbegriffe auch 2 Jahre nach seiner Verabschiedung kontinuierlich neue Fragen aufwirft. Insbesondere die verschiedenen Leuchtenarten und deren spezifische Kennzeichnungsvorgaben stellen Händler vor seit jeher vor Probleme. Aus gegebenem Anlass behandelt dieser Beitrag die Frage, ob und inwieweit eine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn Lampen in Leuchten fest verbaut sind.

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EU-Verordnung 665/2013: Neue Vorgaben beim (Online-) Handel mit Staubsaugern ab dem 01.09.2014

(Online-) Händler, die Staubsauger verkaufen, haben ab dem 01 September 2014 die ordnungsgemäße Kennzeichnung ihrer Ware sicherzustellen. Die Art der Kennzeichnung wird davon abhängen, ob die Staubsauger via Fernabsatz oder etwa über den stationären Handel ("Verkaufsstelle") vertrieben werden - so die Regeln der neuen EU-Verordnung Nr. 665/2013. Welche Pflichten in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Staubsaugern kommen nächstes Jahr auf Händler zu? Wie haben Händler ihre Ware im Internet zu kennzeichnen und welche Staubsauger werden überhaupt kennzeichnungspflicht sein? Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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EU-Verordnung 665/2013: Neue Etikettierungsregeln für Hersteller beim Inverkehrbringen von Staubsaugern

Die neue EU-Verordnung Nr. 665/2013 sieht einen umfangreichen Pflichtenkatalog für Hersteller ("Lieferanten") vor. So haben Hersteller ab dem 01.09.2014 bestimmte Staubsauger mit Etiketten zu versehen, die umfangreiche Informationen zum Energieverbrauch enthalten. Zudem sind neue Vorgaben bezüglich der Erstellung von Produktdatenblättern sowie der generellen Bewerbung von Staubsaugern zu beachten. Lesen Sie die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei, welche die neuen Pflichten von Herstellern in Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Staubsaugern zum Gegenstand haben.

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Allgemeines zur Kennzeichnung von Staubsaugern: EU-Verordnung Nr. 665/2013

Die Europäische Kommission hat eine neue Verordnung - Nr. 665/2013 - erlassen, die erstmalig die Etikettierung von Staubsaugern als energieverbrauchsrelevante Produkte vorsieht. So müssen ab dem 01.09.2014 alle Staubsauger, die im europäischen Raum auf den Markt gebracht werden, mit einem einheitlichen Label versehen werden, dessen Vorgaben in der Verordnung punktuell aufgeführt werden. Die neuen Kennzeichnungsvorgaben treffen sowohl Lieferanten, wie auch (Online-) Händler. Die IT-Recht Kanzlei stellt in ihren aktuellen FAQ die neue EU-Verordnung vor.

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OLG Stuttgart: Typenbezeichnungen von Marken-Elektro-Haushaltsgeräten sind wesentliche Informationen und daher in der Werbung zwingend anzugeben

In seiner Entscheidung vom 17.01.2013, (Az.: 2 U 97/12) stellte das OLG Stuttgart klar, dass die Typenbezeichnung von Marken-Elektro-Haushaltsgeräten ein wesentliches Merkmal im Sinne des § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG seien und daher dann, wenn auch die Marke und der Preis des Gerätes in einem Werbeprospekt aufgeführt sind, auch die Typenbezeichnung genannt werden müsse. Eine Zuwiderhandlung stelle ein wettbewerbsrechtlich relevanter Verstoß dar und könne daher auch kostenpflichtig abgemahnt werden.

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OLG Hamm: Angaben zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz bei auf Messen beworbenen Haushaltsgeräten nicht zwangsläufig erforderlich

Haushaltsgeräte müssen auf Messen wie der internationalen Funkausstellung in Berlin (IFA), auf denen die Geräte nicht an Endverbraucher verkauft werden, nicht mit Angaben zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz gekennzeichnet werden.

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Buttonlösung: Neue Informationspflichten ab 01.08.2012!

Die „Buttonlösung“ eilt mit großen Schritten heran. Es sind nicht einmal mehr drei Wochen, bis Händler im Ecommerce ihre Onlineshops dafür fit gemacht haben müssen. Viele Unternehmer sind der Meinung, es wäre mit der korrekten Beschriftung des „Buttons“ getan - dabei handelt es sich wohl um die einschneidendste bzw. weitreichendste Neuregelung im Bereich des Ecommerce seit Einführung des gesetzlichen Widerrufrechts.

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Bewerbung neuer Pkw über Online-Automobilbörsen (z.B. mobile.de, autoscout24.de)

Selbstverständlich muss bei der Bewerbung eines neuen Pkw über Online-Automobilbörsen der offizielle Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus sowie die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus dieses Fahrzeugs wie auf dem Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch angegen werden. Schließlich handelt es sich um in elektronischer Form verbreitetes Werbematerial. Nur, was gilt hinsichtlich der Angabe Energieeffizienzklasse einschließlich der grafischen Darstellung?

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Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)

Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.

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LG Hamburg: Bei Haushaltslampen sind Kennzeichnungspflichten nach der EnVKV zu beachten!

Das LG Hamburg entschied mit Urteil vom 09.07.2010 (Az. 406 O 232/09), dass es wettbewerbswidrig sei, wenn man bei mit Netzspannung betriebenen Haushaltslampen die Energieeffizienzklasse und den Lichtstrom nicht mit angebe.

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Effizienzklassen in der Werbung: Wenn „Klasse A“ nur der dritte Platz ist

Nach einem aktuellen Urteil des LG Freiburg (12.07.2010, Az. 12 O 37/10) soll es gegen den lauteren Wettbewerb verstoßen, wenn Kühlgeräte der Energieeffizienzklasse „A+“ mit der Formel „sehr sparsam im Verbrauch“ oder ähnlichen Angaben beworben werden.

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