Artikel zum Thema „Preis“

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Rücktritt möglich? - Wenn das Schlafzimmer dem Käufer stinkt

OLG Bamberg klärt Frage, ob ein von Schlafzimmermöbeln über längere Zeit ausgehender unangenehmer Geruch den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

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OLG Hamm: Dem Verbraucher müssen Versandkosten bereits vor Einleitung des Bestellvorgangs mitgeteilt werden

Genügt die abstrakte Angabe der Versandkosten, gestaffelt nach Kubikmetern, den Vorgaben der Preisangabenverordnung, wenn der Verbraucher erst im Rahmen der Bestellabwicklung exakt ermitteln kann, welche Versandkosten konkret anfallen? Das OLG Hamm entscheidet: Nein!

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Kontrollpflicht und Zertifizierung bei Bio-Produkten – Eine Kurzanleitung

Nach der Erkenntnis, dass man als Händler von Bio-Produkten der Kontrollpflicht unterliegt, stellt sich die Frage: Was nun? Hier ein Leitfaden, der bei der Zertifizierung helfen kann.

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Leserfrage des Tages: Zu den Mengeneinheiten bei Grundpreisen

Folgende Frage wurde der IT-Recht Kanzlei heute gestellt: <em>"Muß ich bei einem Artikel (Kaugummikugel für Automaten) der 454 Gramm hat auf 100 Gramm runterrechnen, oder auf 1  Kg hochrechnen oder gibt es hier keine Regelung?"</em>

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BGH-Entscheidung: Zu Grundpreisangaben – Herausforderung für eBay-Händler

Wie die IT-Recht Kanzlei bereits [berichtete|grundpreise.html] , hat der BGH mit einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil vom 26.02.2009 (Az.: I ZR 163/06) entschieden, dass bei Warenangeboten, die eine Grundpreisangabe erfordern, den Anforderungen an § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV (nur) dann entsprochen wird, wenn Endpreis und Grundpreis auf einen Blick wahrgenommen werden können.

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Grundpreise: Grundsatzentscheidung des BGH!

Der BGH hat entschieden, dass Grundpreise in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben sind. Es ist nicht ausreichend, den Grundpreis erst in der allgemeinen Produktbeschreibung zu nennen, die nur über ein Anklicken des Produkts erreicht werden kann. Auch ist die Angabe von Grundpreisen bei bloßer Werbung zu beachten, wenn sie unter Angabe von Preisen erfolgt.

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UWG - Schwarze Klausel Nr. 17 - Sie haben gewonnen! - Wenn Verkäufer mit angeblichen Gewinnen locken

Es ist fast schon ein berühmt-berüchtigter Brief, den so oder so ähnlich viele schon einmal erhalten haben: <em>„Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Sie ein(e) xyz gewonnen haben (…). Fordern Sie Ihren Gewinn noch heute unter 0900-123456xy ein.“</em> Daran ist generell nichts auszusetzen, wenn es diesen Gewinn tatsächlich gibt und die Kosten für den Anruf überschaubar sind. Nicht in Ordnung ist es aber, wenn es gar keinen Gewinn gibt – oder horrende und unübersehbare Kosten lauern. Deswegen gibt es die Schwarze Klausel Nr. 17 des UWG. Lesen Sie dazu jetzt den achtzehnten Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|schwarze-liste-serie.html] .

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Schutzpaket: Für die Rechtssicherheit der medizinischen Website

Zunehmend wenden sich Angehörige von Heilberufen und insbesondere Ärzte an die IT-Recht Kanzlei, um sich für ihren Webauftritt rechtlich beraten zu lassen. Die Kanzlei bietet hierzu ein Schutzpaket an, das die rechtlichen Besonderheiten der Prüfung medizinischer Websites berücksichtigt. Zudem steht Interessierten ein Blog zu diesem Themenkomplex zur Verfügung.

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Lustiges Urteil: Wellen vor Seychellen sind kein Reisemangel

Das Landgericht Hannover hat mit Urteil vom 17.08.2009 die Klage eines Reisenden gegen den Reiseveranstalter Airtours TUI abgewiesen (Az.: 1 O 209/07). Der Kläger könne keine Reduzierung des Reisepreises verlangen, selbst wenn die Wellen am Strand einer Seychelleninsel wegen schlechten Wetters zu hoch gewesen sein sollten, um zu baden und zu schnorcheln.

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Häufiger Abmahngrund: Irreführung des Verbrauchers bei Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung

Der BGH stellte bereits [Ende 2006 klar|abmahnung-unverbindliche-preisempfehlung-uvp.html] , dass die Verwendung der Abkürzung  „UVP“ (für:  „Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers“) nicht irreführend i.S.d. § 5 UWG sei.  Dennoch werden noch immer viele Unternehmen abgemahnt, die mit unverbindlichen Preisempfehlungen werben.

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BGH: Schadensersatz des Autokäufers bei Aufforderung zur "umgehenden" Mangelbeseitigung

Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, welche Anforderungen an die Bestimmung einer Frist zur Nacherfüllung bei Geltendmachung von Schadensersatz nach § 281 Abs. 1 BGB zu stellen sind.

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Werbung für Mediziner: Der Arzt und sein Abbild – zur bildlichen Darstellung auf der Homepage und in den Medien

Natürlich gehört zu einer gelungenen Homepage oder Broschüre auch ein Bild des Arztes, der mit diesen Medien neue Patienten ansprechen will. Darüber hinaus ist es natürlich auch reizvoll, sich einfach von den Medien als Experte zu einem aktuellen medizinischen Thema interviewen zu lassen, um sein Bild in die Öffentlichkeit zu bringen. Dies könnte jedoch mit § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HWG ( [vgl. Teil 1 dieser Serie|werbung-ärzte-hwg.html] ) kollidieren.

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Fußnoten bei Internetangeboten: Wettbewerbsrechtliche Anforderungen

Grundsätzlich muss bei Verkaufsangeboten im Internet, bei denen der Blickfang zwar nicht objektiv unrichtig ist, aber nur „die halbe Wahrheit“ enthält, ein Stern oder ein anderes hinreichend deutliches Zeichen den Betrachter zu dem aufklärenden Fußnotenhinweis führen. Dieser muss hinreichend erkennbar und lesbar gestaltet sein, um die Anforderungen an eine deutliche Herausstellung der Aufklärung zu erfüllen. Andernfalls kommt eine irreführende geschäftliche Handlung i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 2 UWG in Betracht.

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Zum Festpreis: IT-Recht Kanzlei bietet einen Leitfaden für Mediziner zum ärztlichen Werberecht an

„Ärzte-Werbung“ ist ein viel diskutiertes Reizthema – und vor allem ein Thema, zu dem es viele Meinungen gibt, von denen die wenigsten der juristischen Realität entsprechen. Um diesen Komplex einmal von allen Seiten zu beleuchten, ein solides Basiswissen zu schaffen und die gröbsten Fehler aufzuzeigen, bietet die IT-Recht Kanzlei München nun das [eBook „Ärztliches Werberecht – ein Leitfaden für Mediziner“|index.php?id=%2FviewProduct&amp;pid=23&amp;fromId=4029] an.

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UWG - Schwarze Klausel Nr. 15 - Räumungsverkauf wegen Schließung - Wenn alles eine große Lüge ist

Viele Kunden werden von Räumungsverkäufen geradezu magisch angezogen: es herrscht das Ambiente eines orientalischen Bazars, es gibt Schnäppchen ohne Ende und die Kunden ergattern letzte Einzelstücke, die es so bald (zumindest dort) nicht mehr zu kaufen gibt. Irgendwie blöd ist jedoch, wenn ein Geschäft alle drei Monate „Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe“ macht – und damit einfach nicht aufhört. Das verstößt zudem gegen Klausel Nr. 15 des UWG. Lesen Sie dazu jetzt den sechzehnten Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|schwarze-liste-serie.html] .

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Google: Versand-Attribut jetzt auch für Google-Produktsuche möglich!

Google berichtet in seinem " [Google Base Deutschland Blog|http://googlebase-de.blogspot.com/] ", dass es jetzt auch deutschen Händlern möglich wäre,  Versandwerte für Artikel in der Google Produktsuche (ehemals Froogle) anzugeben.

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Leserfrage des Tages: Grundpreisangaben bei Parfum

Folgende Frage wurde der IT-Recht Kanzlei heute gestellt: "Ich würde Sie bitten, mir zu sagen, ob die Grundpreisangaben, umgerechnet auf 100 ml, bei Parfüms Pflicht sind, oder ob wir das getrost weglassen können!?"

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Leserfrage des Tages - Zur Schwarzen Klausel Nr. 14 des UWG

Folgende Frage wurde der IT-Recht Kanzlei heute gestellt: "Handelt es sich um ein illegales Schneeballsystem, wenn eine Voraussetzung für einen Vertragsabschluss mit einem Unternehmen ist, dass ich das entsprechende Produkt, um das es bei dem Vertrag geht, an fünf Personen "weiterempfehle", indem ich dem Unternehmen Kontaktdaten von fünf Personen gebe, die dann in meinem Namen von einem Mitarbeiter des Unternehmens kontaktiert werden, um sie als Kunden zu werben (die dann beim Abschluss eines Vertrags auch wieder fünf potenzielle Interessenten angeben müssten usw.)?"

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UWG - Schwarze Klausel Nr. 14 - Der Betrug mit Schneeballsystemen ist wettbewerbswidrig

Schneeballsysteme funktionieren nicht. Sie sind so aufgebaut, dass immer mehr neue Teilnehmer benötigt werden, damit die früheren Mitglieder Gewinn machen. Irgendwann brechen diese Systeme schließlich zusammen und hinterlassen einen großen Schaden. Das muss verhindert werden. Deshalb verbietet die Schwarze Klausel Nr. 14 des UWG derartige Systeme. Lesen Sie dazu jetzt den fünfzehnten Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|schwarze-liste-serie.html] .

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AGB bei eBay und Online-Shop - Pflicht oder Luxus?

Derzeit wird in Juristenkreisen heftig darüber debattiert, ob Online-Händler in ihren gewerblichen Internetpräsenzen, sei es bei eBay oder im eigenen Online-Shop, AGB verwenden müssen, um den gesetzlichen Anforderungen im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr gerecht werden zu können.

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