Leserfrage des Tages: Grundpreisangaben bei Parfum

Leserfrage des Tages: Grundpreisangaben bei Parfum
1 min
Beitrag vom: 06.08.2009

Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Preisangabenverordnung"

Folgende Frage wurde der IT-Recht Kanzlei heute gestellt: "Ich würde Sie bitten, mir zu sagen, ob die Grundpreisangaben, umgerechnet auf 100 ml, bei Parfüms Pflicht sind, oder ob wir das getrost weglassen können!?"

Antwort: Gemäß § 9 Preisangabenverordnung sind bei Parfüms und parfümierten Duftwässern, die mindestens 3 Volumenprozent Duftöl und mindestens 70 Volumenprozent reinen Äthylalkohol enthalten, keine Grundpreisangaben erforderlich.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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