Die IT-Recht-Kanzlei hat in den letzten Wochen mehrere hundert Onlineshops einer Prüfung hinsichtlich der Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben ab dem 01.08.2012 („Buttonlösung“) unterzogen. Die Bilanz ist ernüchternd. Bei etwa 2/3 der geprüften Internetpräsenzen bestand noch Änderungsbedarf, zum Teil in erheblichem Umfang. Sie möchten sichergehen, dass Ihr Shop den ab dem 01.08.2012 geltenden Anforderungen genügt? Dann buchen Sie den Stresstest der IT-Recht-Kanzlei.

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Rechtlicher Hintergrund:

Um den neuen gesetzlichen Vorgaben zu genügen und damit kostenträchtigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen vorzubeugen, müssen Unternehmer, die über ihren Shop Waren und Dienstleistungen gegen Entgelt (auch) an Verbraucher anbieten, ab dem 01.08.2012 erweiterte Pflichtinformationen vorhalten und bei Verwendung einer bestellauslösenden Schaltfläche („Button“) diese in bestimmter Weise beschriften.

Die Bilanz unserer Überprüfungen ist wenig positiv: Bei etwa 2/3 der geprüften Internetpräsenzen bestand noch Änderungsbedarf, zum Teil in erheblichem Umfang.

Am häufigsten fanden sich „Mängel“ im Rahmen der grafischen Gestaltung der finalen Bestellseite (fehlende Hervorhebung der erweiterten Pflichtinformationen, trennende Gestaltungselemente zwischen Pflichtinformationen und „Button“, fehlerhafte Platzierung des „Buttons“). Aber auch inhaltlich wurden die Anforderungen an die erweiterten Pflichtinformationen nicht selten unterschätzt.

Die korrekte Beschriftung des „Buttons“ (als greifbarste Komponente der gesetzlichen Neuerungen) bereitete dagegen kaum Probleme.

 

Autor:
Nicolai Amereller
Rechtsanwalt

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Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

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