Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Markenabmahnung - wegen eines Augenblicks

27.01.2014, 09:39 Uhr | Lesezeit: 2 min
Markenabmahnung - wegen eines Augenblicks

Was wird vorgeworfen?

Der IT- Recht Kanzlei liegt eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag von Frau J. Sorge und der Augenblick GmbH wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch die Verwendung der Bezeichnung “Augenblick - Die Wimpernbar” vor. Nach unserer Recherche ist die Zeichen als Wort- und als Wort-/Bildmarke für die Klassen 3, 25, 35, 41 und 44 tatsächlich beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Markeninhaberin ist jeweils nur die Privatperson.

In der Abmahnung wird der Adressat aufgefordert die Benutzung der Marke umgehend zu unterlassen, eine entsprechend strafbewehrte Unterlassungserklärung (Vertragsstrafe: 50.000 EUR!) abzugeben, sowie Rechtsanwaltskosten, die sich nach einem Gegenstandwert von 50.000 EUR und einer 1,8 Gebühr berechnen, zu erstatten.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Wie ist das zu bewerten?

Ein geschütztes Zeichen darf grds. nur vom Markeninhaber oder berechtigten Dritten markenmäßig genutzt werden, soviel steht fest – in vorliegendem Fall ist aber bereits fraglich, ob wegen der Verwendung des geschützten Zeichens im Domainnamen eine markenmäßige Nutzung und Verwechslungsgefahr vorliegt. Denn bei Gattungsbegriffen, die aus rein beschreibenden Zeichen bestehen, sieht der Verkehr regelmäßig keinen Herkunftshinweis - eine Markenverletzung ist dann grds. zu verneinen. Davon unabhängig finden sich in der Abmahnung einige Indizien, die zwar nicht zwingend die Annahme rechtsmissbräuchlichen Abmahnverhaltes bedeuten müssen, aber zumindest können:

- Die angedrohte Vertragsstrafe ist mit 50.000 EUR weit überhöht

- Der Gebührenfaktor von 1,6 ist eher hoch

- Auffallend ist auch die weitere Gebührenerhöhung wegen der Vertretung von 2 Mandanten - was ansich nicht ungewöhnlich ist, scheint hier jedoch aufklärungsbedürftig, da die Rolle des 2. Mandanten nicht ganz klar ist

Was ist zu tun?

In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – denn da es im Markenrecht im allgemeinen und hier im speziellen um hohe Gegenstandswerte geht, ist das finanzielle Risiko für den Abgemahnten entsprechend hoch.

Die IT-Recht Kanzlei steht bei Fragen zu dieser oder einer vergleichbaren markenrechtlichen Abmahnung gerne beratend zur Verfügung.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: Die Top-Abmahngründe im Markenrecht
(30.01.2024, 07:48 Uhr)
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: Die Top-Abmahngründe im Markenrecht
Geht doch: Keine automatische Erstattung von Patentanwaltskosten bei Markenabmahnung
(24.10.2023, 10:51 Uhr)
Geht doch: Keine automatische Erstattung von Patentanwaltskosten bei Markenabmahnung
Markenabmahnung: Und was jetzt?
(30.05.2023, 10:13 Uhr)
Markenabmahnung: Und was jetzt?
No Easyrider: Markenabmahnung wegen Nutzung der Marke Harley Davidson
(17.04.2023, 11:27 Uhr)
No Easyrider: Markenabmahnung wegen Nutzung der Marke Harley Davidson
Der markenrechtliche Auskunftsanspruch und seine Grenzen
(26.08.2022, 14:43 Uhr)
Der markenrechtliche Auskunftsanspruch und seine Grenzen
Die Mo-Markenabmahnungen: Modellbezeichnung oder Zweitmarke?
(19.10.2021, 15:16 Uhr)
Die Mo-Markenabmahnungen: Modellbezeichnung oder Zweitmarke?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei