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Für natives und natives Olivenöl extra gilt ab 1. Juli 2009 eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Die EU-Mitgliedstaaten haben einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission angenommen. Im Jahr 2002 wurden Vorschriften für die freiwillige Kennzeichnung dieser Öle erlassen. Diese reichten aber nicht aus, um die Irreführung der Verbraucher über die tatsächlichen Eigenschaften und den Ursprung bestimmter Produkte zu verhindern.
Anbaubedingt und auf Grund lokaler Extraktions- oder Verschnitttechniken je nach geografischem Ursprung können Qualität und Geschmack dieser Öle deutliche Unterschiede aufweisen. Deshalb war es notwendig, für natives und natives Olivenöl extra eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung einzuführen. Öle, die nur aus einem Land stammen, erhalten den Namen des Ursprungslandes. Mischungen werden entweder "Verschnitt von Olivenölen aus der Gemeinschaft", "Verschnitt von Olivenölen aus Drittländern" oder "Verschnitt von Olivenölen aus der Gemeinschaft und aus Drittländern" gekennzeichnet. Bestimmte Begriffe wie fruchtig, grün, reif, mild und ausgewogen – die der Internationale Olivenrat vor Kurzem definiert hat – dürfen bei der Etikettierung von nativem und nativem Olivenöl extra, das den Definitionen entspricht, verwendet werden. Die neuen Vorschriften treten am 1. Juli 2009 in Kraft.
Hintergrundinformationen zur geographischen Kennzeichnung finden Sie hier.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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