Etiketten zur Kennzeichnung von Nahrungsmitteln: Neu überdacht

veröffentlicht von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 31.07.2009, 12:22 Uhr
Druckvorschau

In nicht allzu ferner Zukunft können die EU-Bürger möglicherweise einen Brotlaib kaufen und wissen, wo das Mehl dazu herkommt. Nach einer eurorapaweiten Konsultation zur Nahrungsmittelqualität soll nach den Plänen der EU künftig für mehr Erzeugnisse auf den Nahrungsmitteletiketten der Erzeugungsort angegeben werden. Landwirte, Erzeuger und Verbraucher sprachen sich entschieden dafür aus.

Auf diesen Etiketten wird das Ernteland, nicht das Verarbeitungsland ausgewiesen. Solche Angaben sind für bestimmte Nahrungsmittel in der EU – nicht verarbeitetes Rindfleisch, Geflügel, Obst, Gemüse, Eier, Honig, Wein und Olivenöl – bereits jetzt vorgeschrieben.

In einem Positionspapier erklärt die Kommission, sie werde den Bedenken der Verarbeitungs- und Einzelhandelsbetriebe Rechnung tragen, die Schwierigkeiten dabei befürchten, den Ursprung der Bestandteile von Verarbeitungserzeugnissen zu ermitteln.

Die Bewirtschaftungsauflagen der EU gehören zu den strengsten weltweit. Nach den heftigen Diskussionen, die in den letzten Jahren durch importierte Nahrungsmittel ausgelöst wurden, sind nun viele Verbraucher skeptisch hinsichtlich der Qualität von Nahrungsmitteln, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden.

Die Landwirte in der EU befürworten die Etiketten, weil ihre Erzeugnisse dadurch in der EU und auf den Weltmärkten besser ankommen. Viele von ihnen wünschen sogar noch genauere Angaben auf den Etiketten, zum Beispiel die Erzeugungsregion.

Die Kommission ruft in ihrem Dokument dazu auf, der Verwirrung ein Ende zu bereiten, die durch die Vielzahl anderer Nahrungsmitteletiketten in der EU gestiftet wird. Viele Länder, Erzeuger und Einzelhändler verwenden andere als die in der EU üblichen Etikettierungen.

Die Kommission tritt dafür ein, das EU-Etikett zur Identifizierung und zum Schutz der Bezeichnungen für sogenannte traditionelle Erzeugnisse abzuschaffen. Seit der Einführung dieses Etikettentyps im Jahr 1992 wurden lediglich 20 derartige Bezeichnungen eingetragen, darunter eine traditionelle finnische Zwiebacksorte, nach italienischer Tradition erzeugte Mozzarella und einige belgische Biere.

Auch die EU-Kennzeichnung für den geografischen Ursprung soll überarbeitet werden. Beispiele für diese Kennzeichnung sind Camembert-Käse aus der Normandie (Frankreich), Schinken aus Parma (Italien), Kalamata-Olivenöl aus Griechenland, schottisches Rindfleisch und Bratwürste aus Nürnberg.

Die Entwicklung eines EU-Etiketts zur Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen ist derzeit in Gang. Sie wird ab 2010 für alle Erzeugnisse obligatorisch sein, die als „ökologische/biologische“ Erzeugnisse in der EU in den Handel gebracht werden.

Quelle: PM der Europäischen Kommission

Veröffentlicht von:
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
Kommentar schreiben

Ihr Ansprechpartner

Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

m.keller@it-recht-kanzlei.de

Max-Lion Keller
Twitter Alle News kompakt auch bei Twitter:
http://twitter.com/itrechtkanzlei

Leser-Kommentare

1 Kommentar

Kennzeichnung von Nahrungsmitteln

04.08.2009, 08:28 Uhr

Kommentar von Rosi S. zum Beitrag Etiketten zur Kennzeichnung von Nahrungsmitteln: Neu überdacht

Da kann ich der EU und vor allem den Landwirten nur gratulieren! Endlich einmal eine sinnvolle Regelung! Gerade Nahrungsmittel sollten bezüglich ihrer Herstellung und Herkunft so transparent wie... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.

Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?

» Weitere Informationen

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de