Die Bundesregierung hat Ende letzten Jahres den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden in erster Linie Vorgaben des europäischen Rechts umgesetzt. Einen Schwerpunkt des Gesetzes bildet der erweiterte Anwendungsbereich. Die aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte farbige Effizienzskala (grün = sehr effizient, rot = wenig effizient) wird künftig auf weitere, so genannte energieverbrauchsrelevante Produkte ausgedehnt.

Die Bundesregierung hat Ende letzten Jahres den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden in erster Linie Vorgaben des europäischen Rechts umgesetzt. Einen Schwerpunkt des Gesetzes bildet der erweiterte Anwendungsbereich. Die aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte farbige Effizienzskala (grün = sehr effizient, rot = wenig effizient) wird künftig auf weitere, so genannte energieverbrauchsrelevante Produkte ausgedehnt.

Dies bedeutet, dass künftig nicht nur für Haushaltsgeräte, sondern beispielsweise auch für gewerbliche Produkte ein EU-Effizienzlabel festgelegt werden kann. Dazu zählen etwa Heizkessel, Warmwasserbereiter oder gewerbliche Kühlgeräte. Die Entscheidung trifft die EU-Kommission.

Der Gesetzesentwurf setzt die neu gefasste Richtlinie 2010/30/EU über die europaweit einheitliche Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten um. Bislang gilt das EU-Effizienzlabel für acht Produktgruppen aus dem Haushaltsgerätebereich sowie für TV-Geräte. Künftig kann die bekannte Farbskala auf weitere, so genannte energieverbrauchsrelevante Produkte ausgedehnt werden. Vom Begriff der energieverbrauchsrelevanten Produkten sind Produkte erfasst, die entweder selbst Energie verbrauchen oder mittelbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben (z.B. Fenster). Die EU-Kommission hat in Vorstudien bis zu 35 Produktgruppen mit hohem Energieeinsparpotential ausgewählt, für die nun schrittweise produktspezifische EU-Verordnungen festgelegt werden sollen.

Quelle: PM des BMWI

Veröffentlicht von:
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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