Aufgepasst: Aussage „cholesterinfrei“ für Lebensmittel wird abgemahnt!
Das rechtssichere Anbieten von Lebensmitteln im Internet ist eine hohe Kunst. Neben fehlenden Pflichtinformationen nach der LMIV bieten immer wieder krankheits- bzw. gesundheitsbezogene Werbeaussagen Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Derzeit kursieren Abmahnungen aufgrund der Aussage „cholesterinfrei“.