BGH: Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten getroffen.
Braucht es dazu wirklich 3 Instanzen?
Beitrag von Horst Rödel
27.04.2011, 10:29 Uhr
Man muss sich schon fragen, wie weltfremd müssen die ersten beiden Instanzen gewesen sein. Solch ein sporadisch auftretender Fehler ist wohl schon fast jedem einmal unter gekommen. Nach einer Nachbesserung geht es meistens. Der Fehler tritt ja nur sporadisch auf. Wenn er dann eintritt, lässt ja schon der Anscheinsbeweis vermuten, dass die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Da muss man sich schon fragen, in welcher Welt sich manche Juristen tummeln. Gott sei Dank gab es noch einen, der das Urteil in die richtigen Bahnen lenkte.
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