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Artikel zum Thema „Herstellerempfehlung“

Ihre Suchanfrage ergab 9 Treffer
Die Werbung mit Streichpreisen - alles was Online-Händler hierzu wissen müssen!
22.09.2022, 10:19 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

Die Werbung mit Streichpreisen - alles was Online-Händler hierzu wissen müssen!

Die Werbung mit Streichpreisen (Preisgegenüberstellungen) ist eine effektive Maßnahme, um Kunden anzulocken und ihre Kauflust zu steigern. Gerade hier lauern allerdings zahlreiche Stolperfallen für Online-Händler. Was genau sind Streichpreise? Welche Arten von Streichpreisen gibt es? Muss ein Online-Händler über die beworbenen Streichpreise aufklären? Und was ist in zeitlicher Hinsicht bei Streichpreisen zu beachten? Diese und weitere Fragen zum Thema Streichpreise beantwortet unser heutiger Beitrag.

„Knüllerpreis“ und Co. – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?
23.08.2022, 13:50 Uhr | Werbung mit Preisen

„Knüllerpreis“ und Co. – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?

„Knüllerpreise“, „Superpreise“ und „Dauertiefpreise“ ziehen Kunden magisch an. Doch viele Händler sind unsicher, wie sie ihre Warenpreise bewerben dürfen. Die Grenze zur wettbewerbsrechtlichen Irreführung ist schnell erreicht und damit die Gefahr, dass eine Abmahnung ins Haus flattert. Ist es etwa beim Start eines neuen Online-Shops zulässig, „Eröffnungspreise“ anzubieten? Wie sieht es mit Rabatten auf den „Listenpreis“ oder „Katalogpreis“ aus? Die IT-Recht Kanzlei hat über 30 Preisschlagwörter zusammengetragen und schätzt für Sie das jeweilige Abmahnrisiko ein.

„Knüllerpreis“ und Co. – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?
01.12.2016, 12:41 Uhr | Werbung mit Preisen

„Knüllerpreis“ und Co. – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?

„Knüllerpreise“, „Superpreise“ und „Dauertiefpreise“ ziehen Kunden magisch an. Doch viele Händler sind unsicher, wie sie ihre Warenpreise bewerben dürfen. Die Grenze zur wettbewerbsrechtlichen Irreführung ist schnell erreicht und damit die Gefahr, dass umgehend eine Abmahnung ins Haus flattert. Ist es etwa beim Start eines neuen Online-Shops zulässig, „Eröffnungspreise“ anzubieten? Wie sieht es bei Rabatten vom „Listenpreis“ oder „Katalogpreis“ aus? Die IT-Recht Kanzlei hat über 30 Preiswerbungsschlagwörter zusammengetragen – und schätzt für Sie das jeweilige Abmahnrisiko ein.

"Ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers": Darf damit geworben werden?
24.09.2015, 17:57 Uhr | Werbung mit Preisempfehlungen

"Ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers": Darf damit geworben werden?

Oftmals sind sich Online-Händler im Unklaren, auf welche Art und Weise man auf ehemalige Preisempfehlungen der Hersteller Bezug nehmen darf. Im aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei wird geklärt, unter welchen Voraussetzungen mit der sog. "ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers" geworben werden darf.

„Statt-Preis“, UVP und Co. : die Zulässigkeitsfragen bei Preisgegenüberstellungen nach dem Wettbewerbsrecht
13.08.2015, 12:19 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

„Statt-Preis“, UVP und Co. : die Zulässigkeitsfragen bei Preisgegenüberstellungen nach dem Wettbewerbsrecht

Die Preisgegenüberstellung als Unterform der Preiswerbung ist die wohl effektivste Verkaufsförderungsmaßnahme, um durch die Suggestion eines besonders kostengünstigen Angebots und die unmittelbare Ausweisung eines Preisvorteils den eigenen Absatz zu steigern und Kunden längerfristig zu binden Dieser Beitrag befasst sich mit den Grundsätzen der zulässigen Preisgegenüberstellungen im Lichte der Rechtsprechung und versucht, durch eine differenzierte Würdigung der möglichen Konstellationen einen umfangreichen rechtlichen Gesamtüberblick zu gewähren.

Zulässigkeit der Werbung mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP)
04.03.2015, 21:30 Uhr | Werbung mit Preisempfehlungen

Zulässigkeit der Werbung mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

Die Werbung mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) als Bezugspreis ist eines der wichtigsten und gebräuchlichsten Marketinginstrumente. In den Artikelseiten von vielen Onlinehändlern findet sich eine Werbung mit UVP, um so den angebotenen Preis als niedriger und so günstiger herausstellen zu können Die Werbung mit einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers ist grundsätzlich zulässig. Es gelten allerdings die allgemeinen Regeln n des Wettbewerbsrechts, die bei einer Werbung mit Preisempfehlungen des Herstellers zu beachten sind. Die Zulässigkeitsgrenzen einer solchen Werbung sollen im folgenden Beitrag herausgearbeitet werden. Der Beitrag orientiert sich soweit möglich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Darf ein Hersteller mit seiner eigenen UVP werben?
04.12.2013, 13:11 Uhr | Werbung mit Preisempfehlungen

Darf ein Hersteller mit seiner eigenen UVP werben?

Die Werbung mit einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) ist es ein weit verbreitetes Werbemittel, um Kunden anzuziehen, denn es suggeriert dem Käufer, dass dieser es mit einem besonders günstigen Angebot zu tun hat. Die grundsätzliche rechtliche Zulässigkeit dieser Art von Werbung für Händler ist weitestgehend geklärt. Fraglich bleibt jedoch, ob auch ein Hersteller selbst, der gleichzeitig Händler ist, mit seiner eigenen UVP werben darf.

LG München I: Pflicht zur Erläuterung bei Preisgegenüberstellung mit durchgestrichenem Preis
14.02.2013, 10:34 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

LG München I: Pflicht zur Erläuterung bei Preisgegenüberstellung mit durchgestrichenem Preis

Das LG München I bestätigte am 11.09.2012 in der Rechtssache Az.: 1 HK O 13361/12, dass bei einer Preisgegenüberstellung aus dem entsprechenden Angebot hervorzugehen habe, worauf sich die ursprüngliche Preisangabe beziehe. Es verdeutlichte weiterhin, dass sich für die angesprochenen Verkehrskreise aus der bloßen Gegenüberstellung von Preisen das Wesen des Ursprungspreises als Eigenpreis nicht erschließe.

Zulässigkeit: von Werbung mit Preisgegenüberstellungen (etwa "durchgestrichener Preis")
02.12.2008, 18:30 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

Zulässigkeit: von Werbung mit Preisgegenüberstellungen (etwa "durchgestrichener Preis")

Ein beliebtes Mittel der Produktwerbung ist die Gegenüberstellung von Preisen, wobei dem Verbraucher durch den Preisvergleich der Eindruck vermittelt werden soll, ihm liege hier ein besonders günstiges Angebot vor. Der werbende Händler bezieht sich bei dieser Form der Produktwerbung vorzugsweise auf empfohlene Preise des Herstellers, auf Preise der Konkurrenz oder auf frühere eigene Preise. Bei der Eigenpreisgegenüberstellung wird der Preisunterschied gerne dadurch verdeutlicht, dass der alte Preis durchgestrichen und der neue Preis daneben gestellt wird.

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