Arbeitnehmerdatenschutz

ArbG Düsseldorf: Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei unvollständiger DSGVO-Datenauskunft + Abhilfe durch die Formularsammlung Arbeitsrecht

ArbG Düsseldorf: Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei unvollständiger DSGVO-Datenauskunft + Abhilfe durch die Formularsammlung Arbeitsrecht

Nach der DSGVO sind Arbeitgeber ihren Angestellten auf Antrag zur umfänglichen Datenauskunft verpflichtet. Der Umfang von Daten des Arbeitnehmers, deren Verarbeitung zur Begründung und Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist, ist aber weitreichend und umfasst neben Kontaktdaten vor allem auch Finanz-, Steuer- und Versicherungsdaten. Wie jüngst das ArbG Düsseldorf entschied, machen sich Arbeitgeber bei unvollständigen Datenauskünften schadensersatzpflichtig. Wir besprechen das Urteil und zeigen auf, wie Arbeitgebern dank unserer Formularsammlung zum Arbeitsrecht mühelos die ordnungsgemäße Datenauskunft gelingt.

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Formularsammlung Arbeitsrecht: Muster-Betriebsvereinbarung für die Nutzung geschäftlicher Mailkonten

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Der freizügige Gebrauch von geschäftlichen Mailkonten durch Arbeitnehmer birgt für Arbeitgeber erhebliche Sicherheits- und Datenschutzrisiken. Daher kann ein begründetes betriebliches Interesse bestehen, Arbeitnehmern bestimmte Nutzungsformen zu verbieten. Ist ein Betriebsrat bestellt, gelingt dies am besten über eine Betriebsvereinbarung. In der Formularsammlung Arbeitsrecht stellt die IT-Recht Kanzlei eine entsprechende Muster-Betriebsvereinbarung bereit.

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Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) in Arbeitsverhältnissen: Muster

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Arbeitgeber möchten ihr internes Know-how vor unbefugter Weitergabe schützen. Unsere „Formularsammlung Arbeitsrecht“ enthält ein leicht anpassbares Muster einer Geheimhaltungsvereinbarung.

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