Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) in Arbeitsverhältnissen: Nutzen, Inhalte und Muster
Gerade gegenüber Arbeitnehmern können Arbeitgeber ein besonderes Interesse daran haben, unternehmensinternes Know-How und Geschäftsinformationen mit finanziellem Gegenwert vor unbefugten Preisgaben zu schützen. Nicht nur während der Laufzeit des Arbeitsverhältnisses, sondern vor allem auch nach dessen Beendigung droht nämlich die Gefahr, dass Arbeitnehmer dieses Wissen gegebenenfalls zuungunsten des Arbeitgebers an die Konkurrenz weitergeben. Wie Sie mit der "Formularsammlung Arbeitsrecht" der IT-Recht Kanzlei ein rechtskonformes, schnell personalisierbares Muster erhalten können, lesen Sie in diesem Beitrag.
4 min 1Formularsammlung Arbeitsrecht: Muster-Betriebsvereinbarung für die Nutzung geschäftlicher Mailkonten
Der freizügige Gebrauch von geschäftlichen Mailkonten durch Arbeitnehmer birgt für Arbeitgeber erhebliche Sicherheits- und Datenschutzrisiken. Daher kann ein begründetes betriebliches Interesse bestehen, Arbeitnehmern bestimmte Nutzungsformen zu verbieten. Ist ein Betriebsrat bestellt, gelingt dies am besten über eine Betriebsvereinbarung. In der Formularsammlung Arbeitsrecht stellt die IT-Recht Kanzlei eine entsprechende Muster-Betriebsvereinbarung bereit.
3 minArbG Düsseldorf: Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei unvollständiger DSGVO-Datenauskunft + Abhilfe durch die Formularsammlung Arbeitsrecht
Nach der DSGVO sind Arbeitgeber ihren Angestellten auf Antrag zur umfänglichen Datenauskunft verpflichtet. Der Umfang von Daten des Arbeitnehmers, deren Verarbeitung zur Begründung und Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist, ist aber weitreichend und umfasst neben Kontaktdaten vor allem auch Finanz-, Steuer- und Versicherungsdaten. Wie jüngst das ArbG Düsseldorf entschied, machen sich Arbeitgeber bei unvollständigen Datenauskünften schadensersatzpflichtig. Wir besprechen das Urteil und zeigen auf, wie Arbeitgebern dank unserer Formularsammlung zum Arbeitsrecht mühelos die ordnungsgemäße Datenauskunft gelingt.
5 minBundesarbeitsgericht zur Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung
In seinem Urteil vom 21.6.2012 (Az.: 2 AZR 153/11) hatte jüngst das Bundesarbeitsgericht (BAG) zur Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachungsmaßnahmen Stellung genommen und entschieden, dass die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers erlaubt ist, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft sind, die verdeckte Videoüberwachung damit praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und sie insgesamt nicht unverhältnismäßig ist. Das Urteil der Vorinstanz LAG Köln wurde aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an dieses zurückverwiesen.
9 minDatenschutz: Veröffentlichung von Beschäftigtendaten im Internet – Was müssen Unternehmen beachten?
Fast jedes Unternehmen verfügt heutzutage über einen eigenen Internetauftritt. Die Webseite ist unverzichtbares Informationsmedium, Werbeträger und Verkaufsplattform, um potentielle Kunden anzusprechen und zu informieren. Dazu können auch Informationen über die Beschäftigten und die Bekanntgabe von Ansprechpartnern gehören. Allerdings sind auch hier die Regeln des Datenschutzes und die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu beachten. Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter und Herrn Ass. iur. Benjamin Schuetze, LL.M. (Wellington).
5 minEntwicklung des Beschäftigten-Datenschutzes: die Generalklausel des § 28 BDSG, berechtigte Interessen und Schutzwürdigkeit
Wurden Datenschutzfragen im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen früher lediglich der Verhältnismäßigkeitsprüfung des § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) alte Fassung (a.F.) unterzogen, ist mit der Novellierung des BDSG am 1. September 2009 und mit der Schaffung des § 32 BDSG eine erste bereichsspezifische Regelung des Beschäftigtendatenschutz geschaffen worden. Zur weiteren Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes plant die Bundesregierung derzeit den Erlass eines speziellen Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes.
5 minBeschäftigten-Datenschutz: Private Arbeitnehmer-E-Mails und die Reichweite des Fernmeldegeheimnisses
Gestattet der Arbeitgeber seinen Beschäftigten die betriebliche E-Mail Adresse auch zu privaten Zwecken zu nutzen ist fraglich, ob er sich dem Anwendungsbereich des Fernmeldegeheimnisses unterwirft und wie weit dieser reicht. In der Praxis stellen sich in der Folge erhebliche Probleme für den Arbeitgeber – der neue Entwurf zum Beschäftigtendatenschutzgesetz des Bundesinnenministeriums verspricht hier Abhilfe.
7 minDatenschutz: Herausgabe der XING-Daten an den Arbeitgeber?
Geschäftskontakte werden heutzutage nicht mehr im klassischen Adressbuch sondern über Internetplattformen wie XING und LinkedIn verwaltet. Was passiert nun mit jenen Kontaktdaten, die über diese Internetplattformen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses gesammelt wurden, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet? Muss der Beschäftigte beispielsweise seine XING-Daten an den Arbeitgeber herausgeben? Was das deutsche Datenschutzrecht hierzu sagt, lesen Sie im folgenden Beitrag.
4 minEckpunktepapier zum neuen Arbeitnehmerdatenschutz: was soll neu geregelt werden?
Das Bundesinnenministerium hat Ende März ein [Eckpunktepapier|http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/941830/publicationFile/60604/eckpunkte_an_datenschutz.pdf] zur geplanten Gesetzgebung im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes veröffentlicht. Die Änderung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in diesem Bereich wurde bereits länger diskutiert. Ziel ist es, die uneinheitliche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu vereinen und so mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schaffen. Grundlage für die gesetzliche Ausgestaltung soll sowohl die betriebliche Praxis wie auch die bisher ergangene Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sein. In diesem Beitrag möchten wir darüber informieren, welche gesetzlichen Änderungen das Eckpunktepapier bislang enthält und welche Änderungen für den Arbeitnehmerdatenschutz damit zu erwarten sind.
5 minDie datenschutzrechtliche Einwilligung: Im Arbeitsverhältnis
Steht dem Arbeitgeber keine Erlaubnisnorm zum Umgang mit den Daten des Arbeitnehmers zur Verfügung, ist die Verarbeitung und Nutzung dessen personenbezogener Daten grundsätzlich nur zulässig, wenn der betroffene Arbeitnehmer zuvor in die Verarbeitung seiner Daten einwilligt. Gerade im Arbeitsverhältnis stellt die Einwilligung eine durchaus problematische Grundlage dar, weil es insbesondere fraglich sein kann, ob die Einwilligung des Beschäftigten gänzlich ohne „Zwang“ erfolgt ist. § 4a Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG") verlangt nämlich, dass Einwilligungen auf „der freien Entscheidung des Betroffenen“ beruhen.
6 minDienstliche und private Nutzung: Betrieblicher Kommunikationsmittel und Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers
Erhalten Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber betriebliche Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, PC, Internet, E-Mail, Mobiltelefon etc.) stellt sich die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage die dabei entstehenden Daten vom Arbeitgeber überwacht werden können. Im Grundsatz ist hier zwischen privater und dienstlicher Nutzung zu unterscheiden. Konsequenz einer vom Arbeitgeber (stillschweigend) gestatteten Privatnutzung ist ein weitgehender Verlust von Kontrollmöglichkeiten über den Datenverkehr der betrieblichen Telekommunikation.
5 min 1Arbeitnehmerdatenschutz: Überblick über die Datenschutz-Regelungen im Arbeitsverhältnis
Der Arbeitnehmerdatenschutz ist in Deutschland nicht übersichtlich in einem eigenen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geregelt, auch wenn dies verfassungs- und europarechtlich an sich gefordert wäre. Vielmehr ergeben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus der Anwendung des allgemeinen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und einer Reihe bereichspezifischer Vorschriften.
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