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Amazon

Abmahnfalle Preisangaben bei Amazon: Was Sie dagegen tun können!
23.11.2009, 18:26 Uhr | Amazon

Abmahnfalle Preisangaben bei Amazon: Was Sie dagegen tun können!
Abmahnfalle Preisangaben bei Amazon: Was Sie dagegen tun können!

Für Händler, die Waren über die Plattform Amazon verkaufen, besteht derzeit keine Möglichkeit, in unmittelbarem räumlichen Bezug zu den Preisen den Hinweis "inkl. Mwst." darzustellen. Dies sei, so ein Mitarbeiter von Amazon Services in einer der IT-Recht Kanzlei vorliegenden E-Mail an einen Mandanten, momentan auch „nicht vorgesehen“. Der Kunde erhalte aber eine detaillierte Aufstellung aller Kostenbausteine [kurz vor Abschicken der Bestellung|versandkosten-einleitung-bestellvorgang.html] . Der Amazon-Mitarbeiter riet zudem, einfach den Zusatz "Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer" dem Händlernamen anzuhängen...

Amazon-Marketplace: Geht hier noch alles mit rechten Dingen zu?
17.09.2009, 15:19 Uhr | Amazon

Amazon-Marketplace: Geht hier noch alles mit rechten Dingen zu?
Amazon-Marketplace: Geht hier noch alles mit rechten Dingen zu?

Einige Händler, die über Amazon-Marketplace Waren anbieten, haben der IT-Recht Kanzlei berichtet, dass ihre über Amazon-Marketplace veröffentlichten Widerrufsbelehrungen sowie das Impressum auf einmal nicht mehr angezeigt worden seien. Konsequenz: Diese Händler wurden abgemahnt.

Abmahnfalle: Amazon
18.05.2009, 14:28 Uhr | Amazon

Abmahnfalle: Amazon
Abmahnfalle: Amazon

Die Plattform Amazon erfreut sich bei den Händlern immer größerer Beliebtheit. Dies blieb natürlich auch in Abmahnkreisen nicht lange unbemerkt, sodass nun auch vermehrt auf Amazon abgemahnt wird. Hier bietet insbesondere die von Amazon vorgegebene Katalogisierung der Artikel eine Angriffsfläche für markenrechtliche Abmahnungen.

Schenken 2.0 – Sie denken, Sie verkaufen bei Amazon.de? Warum das nur teilweise stimmt.
27.03.2009, 15:01 Uhr | Amazon

Schenken 2.0 – Sie denken, Sie verkaufen bei Amazon.de? Warum das nur teilweise stimmt.
Schenken 2.0 – Sie denken, Sie verkaufen bei Amazon.de? Warum das nur teilweise stimmt.

Das Internet wächst unaufhaltsam. Gleichsam sind damit immer wieder neue Rechtsfragen verbunden. Bei Geschäften im Netz sollte stets aufmerksam auf das sog. Kleingedruckte, die AGB, geachtet werden. Die IT-Recht Kanzlei betrachtet heute einmal eine besondere Klauseln in den AGB von Amazon.de, einer Verkaufsplattform im Internet, auf der Händler Waren verkaufen können.

LG Stralsund: Widerrufsfrist bei Amazon.de beträgt zwei Wochen
18.03.2009, 15:21 Uhr | Amazon

LG Stralsund: Widerrufsfrist bei Amazon.de beträgt zwei Wochen
LG Stralsund: Widerrufsfrist bei Amazon.de beträgt zwei Wochen

Die Online-Handelsplattform Amazon.de hält für ihre kommerziellen Nutzer fast schon aus Tradition die eine oder andere rechtliche „Fußangel“ bereit. Bei einer der strittigen Rechtsfragen scheint jedoch Klärung in Sicht zu sein: in der Rechtsprechung festigt sich derzeit die Ansicht, die Widerrufsfrist im Amazon Marketplace betrage zwei Wochen.

LG Gießen: Fehlende Widerrufsbelehrung bei Amazon = 10.000 € Streitwert
06.11.2008, 19:20 Uhr | Amazon

LG Gießen: Fehlende Widerrufsbelehrung bei Amazon = 10.000 € Streitwert
LG Gießen: Fehlende Widerrufsbelehrung bei Amazon = 10.000 € Streitwert

Das Landgericht Gießen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 6.10.2008 / Az. 8 O 103/08) einen Streitwert von 10.000 Euro fest. Der wettbewerbsrechtliche Fauxpas: Der betroffene Amazon-Händler hatte keine Widerrufsbelehrung veröffentlicht.

Pflichtlektüre für Amazon-Händler: Wie verkauft man rechtssicher bei Amazon.de?
22.04.2008, 14:23 Uhr | Amazon

Pflichtlektüre für Amazon-Händler: Wie verkauft man rechtssicher bei Amazon.de?
Pflichtlektüre für Amazon-Händler: Wie verkauft man rechtssicher bei Amazon.de?

Amazon-Händler haben es nicht leicht. Sie geraten immer öfter ins Visier der Abmahner, nicht zuletzt weil es gerade beim Verkauf von Artikeln über Amazon Marketplace eine Wissenschaft für sich darstellt, ein Impressum sowie eine Widerrufsbelehrung in voller Länge zu veröffentlichen. Dies ist Amazon auch seit langem bekannt - und schafft dennoch keine Abhilfe. Ist ein rechtssicherer Verkauf über Amazon also überhaupt möglich? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.

Handel über Amazon: für Online-Händler in Deutschland ein rechtliches Minenfeld!
07.12.2007, 15:55 Uhr | Amazon

Handel über Amazon: für Online-Händler in Deutschland ein rechtliches Minenfeld!
Handel über Amazon: für Online-Händler in Deutschland ein rechtliches Minenfeld!

In letzter Zeit erhält die IT-Recht Kanzlei wieder vermehrt Abmahnungen, die sich ganz gezielt an Amazon-Händler richten. Mitunter gehen die Abmahner dabei recht raffiniert vor. So erläuterte ein Massenabmahner kürzlich RA Keller, LL.M. (IT-Recht) die speziellen "Amazon-Abmahnspielregeln":

Report: Amazon macht Kasse
13.07.2007 | Amazon

Report: Amazon macht Kasse
Report: Amazon macht Kasse

Wer bei Amazon eine falsche Bankverbindung angibt, kann eine teure Überraschung erleben, wie [ *pcpro-Autor* |http://www.pc-professionell.de/] Tom Semmler mit der IT-Recht-Kanzlei herausgefunden hat - besonders, wenn er nicht beim Kundendienst anruft.

Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei - Wie verkauft man sicher bei Amazon.de
04.03.2007 | Amazon

Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei - Wie verkauft man sicher bei Amazon.de
Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei - Wie verkauft man sicher bei Amazon.de

Wie die IT-Recht Kanzlei bereits berichtete, zeichnet sich jetzt schon eine neue Abmahnwelle ab, die diesmal vor allem gewerbliche Anbieter der Internetplattform www.amazon.de betrifft. Und tatsächlich, allein in den letzten Tagen gingen der IT-Recht Kanzlei eine Vielzahl weiterer Abmahnungen (verschiedener Kanzleien) zu, welche sich allesamt an amazon-Händler richteten. Meist wurde dabei beanstandet, dass falsch bzw. überhaupt nicht über das dem Verbraucher zustehende Widerrufs- bzw. Rückgaberechte informiert wird.

Erste Amazon-Händler werden abgemahnt! - Appell der IT-Recht-Kanzlei an Amazon.de
28.02.2007 | Amazon

Erste Amazon-Händler werden abgemahnt! - Appell der IT-Recht-Kanzlei an Amazon.de
Erste Amazon-Händler werden abgemahnt! - Appell der IT-Recht-Kanzlei an Amazon.de

Der IT-Recht Kanzlei liegt die erste Abmahnung vor, welche sich an einen Händler richtet, der über www.amazon.de Elektronikwaren an Endverbraucher vertreibt. Die Abmahnung entstammt der Feder einer Rechtsanwaltskanzlei, die im Auftrag der (in einschlägigen Kreisen als recht abmahnfreudig bekannten) e-tail GmbH erstellt wurde. Dabei legte die e-tail GmbH ihrem auf dem amazon-Marktplatz tätigen Wettbewerber zur Last, dass dieser seine Kunden nicht ordnungsgemäß über das ihm zustehende Rückgaberecht belehrt habe.

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