Dispute-Eintrag
Domains: Rechtsschutz gegen unberechtigte Dispute-Einträge
Sogenannte Dispute-Einträge sind bei Domainstreitigkeiten ein effektives und einfaches Mittel, um sich vor Rechtsverletzungen durch eine rechtswidrige Domainnutzung zu schützen. Was ist jedoch, wenn der Eintrag selbst unberechtigt ist?
5 minDrum prüfe...: Zum Löschungsanspruch eines unberechtigten Dispute-Eintrages
In Domainstreitigkeiten stellt die Denic eG. dem Rechteinhaber einen sog. Dispute-Eintrag zur Verfügung, um eine Übertragung der Domain an Dritte zu verhindern. Sofern dieser Eintrag unberechtigterweise veranlasst wurde, hat dies grds. einen Löschungsanspruch zur Folge. Einen solchen hatte zuletzt auch das LG Köln (Urteil vom 08.05.2009, Az.: 81 O 220/08) in einem Fall bejaht, in dem eine Gemeinde („Welle“) einen Dispute-Eintrag zulasten des Domaininhabers („welle.de“) forciert hatte.
3 min 1Retter in der Not: Der Dispute-Eintrag bei Domainstreitigkeiten
Die Zahl der von der Denic e.G. bisher eingetragenen sog. first-level-Domains (.de-Endung) liegt derzeit bei 13.844.607 und steigt stetig. Die Zahl macht deutlich, dass sich auch in Deutschland immer mehr Menschen am elektronischen Verkehr im Internet beteiligen wollen. Da sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Fühlt sich jemand durch eine Domain in seinen Rechten verletzt kann der Dispute-Eintrag weiterhelfen.
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