Kanzleimitteilungen

Dirk Stuwe von ShopVote im Interview: „Kostenlos. Unabhängig. Zuverlässig.“

ShopVote ist seit über 10 Jahren ein Bewertungsportal, dem Verbraucher und Unternehmen als Experten für Online-Bewertungen vertrauen. Als einer der wenigen Google Shopping™ Partner für Verkäuferbewertungen in Deutschland kann das Bewertungsportal Händlern dabei helfen, die eigene Onlinepräsenz zu stärken. Wie das geht und was ShopVote zu bieten hat haben wir Herrn Stuwe von ShopVote gefragt.

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Kooperation mit Delcampe: Professionelle AGB der IT-Recht Kanzlei für Online-Händler auf Delcampe

Delcampe ist die weltweit größte Plattform für den Verkauf und Kauf begehrter Sammlerstücke und seit vielen Jahren internationaler Leader beim Verkauf von Briefmarken, Münzen, Ansichtskarten sowie allen anderen Sammelgebieten. Delcampe Händler erhalten im Rahmen dieser Kooperation für nur 5,90€ monatlich Zugriff auf die abmahnsicheren Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) der IT-Recht Kanzlei, die mit ihren Rechtstexten bereits mehr als 50.000 Online-Präsenzen abgesichert hat.

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Erfolgsgeschichte: Initiative „Fairness im Handel“ der IT-Recht Kanzlei weiter auf Kurs

Nicht ganz 1 Jahr ist die Initiative "Fairness im Handel" der IT-Recht Kanzlei nun alt und erfreut sich immer mehr Zuspruch. Zur Erinnerung: Es handelt sich dabei um eine Initiative, die das Fairplay im Online-Wettbewerb fördern und auf gemeinschaftlicher Basis ein faires Miteinander ermöglichen soll. Mehrere tausend Internetpräsenzen haben sich in den letzten Monaten dieser Initiative angeschlossen – ein wirklich großer Erfolg, vor allem für die teilnehmenden Händler. Erfreulich aber auch, dass unsere Supporter aus dem e-commerce Umfeld zu diesem Wachstum so effektiv beigetragen haben.

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Hood-AGB mit AGB-Schnittstelle und monatlich kündbar

Das Schnittstellen-Service Paket „Hood AGB mit AGB-Schnittstelle“ der IT-Recht Kanzlei bietet Onlinehändlern gleich doppelten Nutzen: Zum einen können die Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) über eine Schnittstelle eingebunden und genutzt werden. Dadurch entfällt bei einer Aktualisierung der Texte der Aufwand für den Händler komplett. Und zum anderen profitiert der Händler von einem flexiblen Vertragsmodell, denn er kann bei Bedarf bereits nach 1 Monat den Vertrag wieder kündigen. Und das ab nur 5,90 EUR netto/Monat.

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JTL-Shop-AGB mit AGB-Schnittstelle und monatlich kündbar

Mit dem Rechtstexte-Paket „JTL-Shop AGB mit AGB-Schnittstelle“ der IT-Recht Kanzlei profitieren Online-Händler gleich doppelt: Zum einen können die Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) über eine Schnittstelle eingebunden und genutzt werden. Dadurch entfällt bei einer Aktualisierung der Texte jeglicher Aufwand für den Händler. Und zum anderen profitiert der Händler vom flexiblen Vertragsmodell, denn er kann bei Bedarf bereits nach 1 Monat den Vertrag wieder kündigen. Und das bereits ab mtl. 9,90 €.

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Gambio-AGB mit AGB-Schnittstelle und monatlich kündbar

Mit dem AGB-Service Paket „Gambio AGB mit AGB-Schnittstelle“ der IT-Recht Kanzlei profitieren Online-Händler gleich doppelt: Zum einen können die abmahnsicheren Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) über eine Schnittstelle in den Gambio-Shop eingebunden und genutzt werden. Dadurch entfällt bei einer Aktualisierung der Texte jeglicher Aufwand für den Händler. Und zum anderen profitiert der Händler von einem hoch flexiblen Vertragsmodell, denn er kann bei Bedarf bereits nach 1 Monat den Vertrag wieder kündigen. Und das für nur 9,90 EUR netto/Monat.

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IT-Recht Kanzlei bietet professionelle AGB für shöpping.at an

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch Standard-AGB für shöpping.at an. Bei shöpping.at handelt es sich um eine österreichische Online-Handelsplattform, über die Unternehmer Waren an andere Nutzer der Plattform verkaufen können.

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1&1 E-Shop-AGB mit AGB-Schnittstelle und monatlich kündbar

Das Schnittstellen-Service Paket „1&1 E-Shop AGB mit AGB-Schnittstelle“ der IT-Recht Kanzlei bietet Onlinehändlern gleich doppelten Nutzen: Zum einen können die Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) über eine Schnittstelle eingebunden und genutzt werden. Dadurch entfällt bei einer Aktualisierung der Texte der Aufwand für den Händler komplett. Und zum anderen profitiert der Händler von einem flexiblen Vertragsmodell, denn er kann bei Bedarf bereits nach 1 Monat den Vertrag wieder kündigen. Und das für nur 9,90 EUR netto/Monat.

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Branchbob-AGB mit AGB-Schnittstelle - monatlich kündbar

Das AGB-Service Paket „Branchbob AGB mit AGB-Schnittstelle“ der IT-Recht Kanzlei bietet Onlinehändlerinnen & -händlern gleich zweifachen Mehrwert: Zum einen können die Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) über eine Schnittstelle eingebunden und genutzt werden. Dadurch entfällt bei einer Aktualisierung der Texte jeglicher Aufwand für den Händler.

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Afterbuy-AGB mit AGB-Schnittstelle und monatlich kündbar

Das AGB-Service Paket „Afterbuy AGB mit AGB-Schnittstelle“ der IT-Recht Kanzlei verdient aus mindestens 2 Gründen das Prädikat besonders empfehlenswert: Zum einen können die AGB über eine Schnittstelle genutzt werden, wodurch bei Aktualisierung der Texte jeder Aufwand für den Händler entfällt. Und zum anderen bestehen keine langen Mindestvertragslaufzeiten – der Händler kann schon nach 1 Monat den Vertrag wieder kündigen. Und das für nur 9,90 EUR netto/Monat.

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IT-Recht Kanzlei erweitert AGB für eBay und eigene Online-Shops und stellt neue Kombi-Widerrufsbelehrung zur Verfügung

Die IT-Recht Kanzlei hat ihre AGB für eBay und eigene Online-Shops überarbeitet und jeweils den Anwendungsbereich der AGB erweitert. So können die AGB der IT-Recht Kanzlei nunmehr u. a. auch für den Fall eingesetzt werden, dass neben physischen Waren auch Lizenzschlüssel (Lizenzkeys) über eBay bzw. über einen eigenen Online-Shop vertrieben werden. Zudem bietet die IT-Recht Kanzlei nunmehr auch eine kombinierte Widerrufsbelehrung für den Fall an, dass sowohl physische Waren als auch digitale Inhalte online vertrieben werden.

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Es geht voran: Initiative Fairness im Handel wächst und gedeiht

Die im August 2016 von der IT-Recht Kanzlei ins Leben gerufene Initiative „Fairness im Handel“ mit dem Ziel eines fairen und möglichst abmahnfreien Miteinander im eCommerce hat von Anfang an eine breite Zustimmung erfahren - und dieser Trend hält an.

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Bewertung mit Stern: AGB-Pflegeservice jetzt auch inkl. Kundenbewertungssystem

Wir haben nochmal eins draufgelegt: Mandanten der IT-Recht Kanzlei können jetzt von einer exklusiven Erweiterung im Leistungsumfang des AGB-Pflegeservices profitieren: Den kostenfreien Premiumleistungen des Kundenbewertungsportals ShopVote.

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branchbob kooperiert mit IT-Recht Kanzlei in München

Der Schritt in den E-Commerce – für viele Händler und Produzenten im B2B- und B2CBereich ein Mammut-Projekt mit jeder Menge Fragezeichen. Oft fehlt das dafür benötigte technische, prozessuale und insbesondere auch das rechtliche Know-How. branchbob macht online Verkaufen für Unternehmen und Privatpersonen einfach und sicher. Das Münchner Start-Up bietet eine umfangreiche, professionelle E-Commerce-Lösung im Baukasten-System. Nutzer können in wenigen, angeleiteten Schritten ihren eigenen Online-Shop erstellen und profitieren darüber hinaus von weiteren Tools wie z. B. der Anbindung an die IT-Recht Kanzlei in München.

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Keep it simple – unsere Rechtstexte in Sachen Streitbeilegungsverfahren

Gut Ding will Weile haben: Die IT-Recht Kanzlei hat nun nach intensiver Vorbereitung einen Weg gefunden, ihren Mandanten eine unkomplizierte Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben zu ermöglichen. Der Anspruch ist, die neue Rechtslage allen Mandanten einfach verständlich zu machen, es übersichtlich zu halten und auf gar keinen Fall weiter zu verkomplizieren. Sprich: Mit den Rechtstexten der IT-Recht Kanzlei kann es auch nach dem 01.02.2017 einfach und munter weitergehen - und das EU-weit.

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1&1: AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei

Die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei unterstützt ab sofort das Online-Shopsystem 1&1 - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihren 1&1 - Shop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihren Shop bei 1&1 auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!

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Sicherheit + Automatisierung: Die IT-Recht Kanzlei kooperiert mit Billbee

Billbee bietet eine umfangreiche, aber einfach zu bedienende Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, und Automatisierungslösung für Verkäufer, die Produkte über einen oder mehrere (Online)-Kanäle verkaufen. Dabei können alle relevanten Prozesse im Handelsumfeld, angefangen bei der Kundenkommunikation bis hin zum Versand und After-Sales, durch Billbee bzw. direkt angebundene und integrierte Partner abgebildet werden.

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Keine bessere Werbung: Das kostenfreie Kundenbewertungsangebot für Mandanten der IT-Recht Kanzlei

Es gibt unzählig viele Online-Shops – und es gibt sicherlich zahlreiche gute Online-Shops. Welcher Shop aber gut ist, ist für den Kunden oft schwer einzuschätzen. Und hier kommt die Kundenbewertung ins Spiel: Mit dem Instrument der Kundenbewertung ist es möglich, die Qualität und die Zuverlässigkeit eines Online-Shops transparent zu machen und nach außen zu tragen. In Zeiten, in denen der Erfolg nicht allein über den Preis erzielt werden kann, gibt es für einen Online-Shop keine bessere Werbung als gute Kundenbewertungen. Der IT-Recht Kanzlei ist es gelungen, ihren Mandanten in Zusammenarbeit mit ihrem engen Kooperationspartner "SHOPVOTE“ einen wichtigen wie besonderen und dazu kostenfreien Service anzubieten: Ein Kundenbewertungssystem der Extraklasse - selbstverständlich inklusive der so wichtigen Google-Anbindung!

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Gemeinsam stark: Erfolgreicher Start der Initiative „Fairness im Handel“ der IT-Recht Kanzlei

Erst im August diesen Jahres hat die IT-Recht Kanzlei die Initiative "Fairness im Handel" vorgestellt. Es handelt sich dabei um eine Initiative, die das Fairplay im Online-Wettbewerb fördern und auf gemeinschaftlicher Basis ein faires Miteinander ermöglichen soll. Nun haben sich bereits viele tausende Internetpräsenzen dieser Initiative angeschlossen – das ist ein großer Erfolg, vor allem für die teilnehmenden Händler.

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"Hood.de wird weiter wachsen und sich als feste Shoppinggröße im europäischen Raum etablieren."

Ryan Hood, Gründer und CEO von Hood.de, im Interview mit der IT-Recht Kanzlei.

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