OLG Hamm: Online-Händler haftet für eine fehlerhafte (Hersteller-) Garantie in der Bedienungsanleitung!
Das OLG Hamm hat sich mit dem Thema Garantie (-erklärung) in einem besonderen Fall beschäftigen müssen. Ein Online-Händler hat im Rahmen eines Online-Angebots auf eine fehlerhafte Herstellergarantie in einer Bedienungsanleitung (bzw. Produktinformationsblatt) verlinkt. Obwohl die Garantiebedingungen nicht unmittelbar Gegenstand der Online-Produktbeschreibung war, nahm das Gericht eine Haftung des Online-Händlers für die verlinkten fehlerhaften Garantiebedingungen in der Bedienungsanleitung an. Lesen Sie in unserem Beitrag mehr zur Entscheidung des OLG Hamm und zu den daraus folgenden Konsequenzen.