Werbung mit Alleinstellungsmerkmal

Alles Wichtige zur Allein- und Spitzenstellungswerbung für Händler

Viele Online-Händler nutzen Allein- oder Spitzenstellungsaussagen. Aber welche Art der Werbung fällt hierunter, welche rechtlichen Grenzen existieren und wie beurteilt die Rechtsprechung diese Art der Werbung? Wir klären diese Fragen.

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Alleinstellungswerbung mit "einzigem professionellen Online-Shop“ zulässig?

Die Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen ist lauterkeitsrechtlich risikobehaftet. Um sich nicht dem Vorwurf einer wettbewerbswidrigen Irreführung auszusetzen, müssen Alleinstellungsbehauptungen erweislich wahr sein. Wie vor diesem Hintergrund die werbende Hervorhebung des Betriebs des „einzigen professionellen Online-Shops“ in einem bestimmten Produktsegment zu verstehen ist, entschied jüngst das LG Dortmund.

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BGH entscheidet im Streit um die Behauptung der Marktführerschaft im Sportartikelbereich

Der BGH hat die Verurteilung des Warenhausunternehmens Karstadt im Streit um die Behauptung, Karstadt sei Marktführer im Sortimentsfeld Sport, aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen.

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Der schmale Grat zwischen zulässiger und wettbewerbswidriger Werbung mit Alleinstellungmerkmalen

Wer im Internet Handel treibt, sollte dort auch Werbung machen, schließlich muss der Kunde ja irgendwie auf den eigenen Shop aufmerksam gemacht werden. Dabei entsteht jedoch schnell das Problem, das eine allzu optimistische Bewertung der eigenen Leistungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann – immer dann, wenn ein Unternehmer die eigenen Leistungen als die „besten“, „billigsten“, „umweltfreundlichsten“ etc. anpreist, findet sich garantiert ein anderer Unternehmer, dessen Leistungen noch besser, noch billiger oder noch umweltfreundlicher sind.

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Spitzenstellung: Wer hat die besten Küchen zum besten Preis im ganzen Land?

Das Landgericht Stuttgart hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 10.07.2009; Az.: 40 O 44/09) darüber zu befinden, ob die Werbeaussage eines Möbelhauses „Die besten Küchen zum besten Preis! Deutschlands Preismacher Nr. 1 – wir haben den besten Preis!“ wettbewerbswidrig ist.

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