KG Berlin: Zweizeiliger werblicher Zusatz im Footer macht E-Mail zu rechtswidrigem Spam
Allseits bekannt ist, dass werbliche E-Mails nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versendet werden dürfen, um nicht als abmahnbarer, rechtswidriger Spam zu gelten. Einer gerichtlichen Auslegung bedarf dieser Grundsatz aber bei Mischformen, in denen Mails sachbezogene mit werblichen Inhalten vermengen. In einem aktuellen Verfahren urteilte nun das Kammergericht Berlin, dass bereits ein zweizeiliger Mail-Footer mit werblichem Inhalt ausreicht, um die gesamte Mail als Werbung zu qualifizieren und einem Einwilligungserfordernis zu unterwerfen.