Markenrechtsstreitigkeiten

Verletzung einer Gemeinschaftsmarke: Verbot gilt EU-weit

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden (Urteil vom 12.04.2011, Rs. C-235/09), dass ein von einem nationalen Gericht, in seiner Funktion als Gemeinschaftsmarkengericht, ausgesprochenes Verbot einer Markenverletzung grundsätzlich für das gesamte EU-Gebiet Wirkung entfaltet. Zwangsmittel, die das Verbot durchsetzen sollen, gelten ebenfalls EU-weit.

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OLG Hamm: Kein Verwechslungsgefahr im Markenrecht trotz Zeichenähnlichkeit bei fehlender Branchennähe

Ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht u.a. dann, wenn bei zwei identischen oder ähnlichen Zeichen und Waren- und Dienstleistungsklassen die Gefahr besteht, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Zeichen verwechseln können. Die Verwechslungsgefahr ist aber dann zu verneinen, wenn zwischen der Ware, für die ein Zeichen eingetragen ist und den Dienstleistungen, die unter dem Zeichen erbracht werden, ein großer Unterschied besteht. So hat zumindest auch das OLG Hamm (Urteil vom 23.03.2010; Az.: 4 U 175/09) in seiner „Pelikan“- Entscheidung geurteilt.

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Legostein: Als Marke gelöscht

Der BGH hatte Ende letzter Woche über die Rechtsbeständigkeit der Eintragung eines Legosteins als Marke zu entschieden.

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Froschkönig: Der Imagewandel der Märchenfigur hin zum Abmahnschreck

Wie heißt ein Frosch, der eine Krone trägt? Na klar: Froschkönig. Sitzt dieser auf einem Schmuckstück, bleibt er immer noch ein Froschkönig. Nennt man ihn dort aber so, dann flattert höchstwahrscheinlich bald eine Abmahnung ins Haus.

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Marken auf T-Shirts – keine Verletzung durch Aufdruck "Ich ben ne Kölsche Jung"

Das Landgericht Köln (Urteil vom 29.01.2008, Az.: 33 O 212/07) hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Aufdruck "Ich ben ne Kölsche Jung" auf einem T-Shirt eine Verletzung der Marke "Kölsche Jung" darstellt.

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Haftung für Markenverletzung durch Dritte über eigenen eBay-Account

Wer seinen eBay-Account Dritten zur Verfügung stellt, sollte sich stets vergewissern, dass dieser den Account nur in rechtmäßiger Weise nutzt. Denn der Account-Inhaber haftet grundsätzlich für Rechtsverletzungen, die ein Dritter über seinen Account begeht.

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