Datenschutz: Gesetzlicher Rahmen für Körperschaften des öffentlichen Rechts
Körperschaften des öffentlichen Rechts (wie zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern) sind solche Organisation, deren Rechtssubjektivität auf einem öffentlich-rechtlichen Hoheitsakt beruht. Auch diese Körperschaften verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten. Der nachfolgende Beitrag stellt in groben Zügen die für Körperschaften des öffentlichen Rechts geltenden Datenschutzbestimmungen dar.