Verbot von Radiogeräten ohne Digitalempfänger zum 21.12.2020: Was Händler beachten müssen
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist der klassische UKW-Empfang (Ultrakurzwellenempfang) für Radios inzwischen überholt und nicht mehr zeitgemäß. Neue Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) untersagen daher künftig die Marktbereitstellung der meisten UKW-Radios und schreiben vor, dass zumindest ein Digitalempfänger vorhanden sein muss. Dieses Verbot gilt ab dem 21.12.2020 und hat direkte Auswirkungen auf den Radio-Handel. Was die neuen Bestimmungen besagen, wie und vor allem wann sie umzusetzen sind, zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag.