08.10.2008, 07:48 Uhr |
Marktmachtmissbrauch
EuGH: Missbräuchliche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung bei Verweigerung der Ausführung normaler Bestellungen
Ein pharmazeutisches Unternehmen in beherrschender Stellung nutzt diese Stellung missbräuchlich aus, wenn es sich weigert, normale Bestellungen von Großhändlern auszuführen, um Parallelexporte zu verhindern.