LG Köln: Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung (UVP) für Eigenmarken im Alleinvertrieb ist unzulässig
Das Landgericht Köln hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 13.01.2016, Az.: 84 O 174/ 15 - noch nicht rechtskräftig) das Werben mit einer eigenen UVP für Eigenmarken im Alleinvertrieb unzulässig ist. Das Gericht führte hierbei aus, dass eine Preisvergleichswerbung, wie im vorliegenden Fall eine Werbung mit einer UVP, immer einen ernsthaft kalkulierten Preis voraussetze sowie eine Mehrheit von Empfehlungsempfängern für die UVP und nicht nur einen Exklusivvertreiber. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Köln in unserem Beitrag.