Was passiert, wenn der Betreiber eines Domain-Host Providers unberechtigt dazu aufgefordert wird, einen in vermeintlich markenrechtswidriger Weise verwendeten Domainnamen eines Mitbewerbers zu sperren und dieser der Aufforderung nachkommt? Wer kommt in diesem Fall für die Erstattung der Anwaltskosten des betroffenen Domaininhabers auf? Mit diesen Fragen hatte sich unlängst das LG Düsseldorf zu beschäftigen. Es hat für Recht erkannt, dass im Vorfeld einer Domain-Sperrungsaufforderung genau zu prüfen ist, ob tatsächlich eine Verletzung etwaiger Markenschutzrechte besteht. Sollte ein solcher (Unterlassungs-) Anspruch nicht bestehen, so sind dem Mitbewerber die Kosten für den Rechtsbeistand zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes zu erstatten, vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2013, Az: 2a O 42/13.