Achtung: Keine Beschränkung der „Gewährleistungsfrist“ für den Fall des Unternehmerregresses
Die von der IT-Recht Kanzlei für ihre Mandanten entwickelten Muster-B2B AGB (Verkäufe an einen Unternehmer) modifizieren die gesetzliche Mängelhaftung u.a. wie folgt:<br /> *<br /><em>„Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Leistungsgegenständen ein Jahr ab Gefahrübergang. Dagegen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt, ……“</em>*